Glühbirnen dienen der Beleuchtung und nicht vorrangig der Abgabe von Wärme.
Mit dieser Begründung bestätigte das Verwaltungsgericht Aachen am Dienstag vorläufig eine Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Köln, die den Verkauf von sogenannten Heatballs untersagt.
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