Startseite Vorsicht Anlegerschutz Heidenheimer Unternehmer Wolfgang W. Reich zur Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt
Anlegerschutz

Heidenheimer Unternehmer Wolfgang W. Reich zur Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Teilen

Wolfgang W. Reich gehört wohl zu den umstrittensten Unternehmern in Deutschland, deshalb erlangt dieses Urteil natürlich auch eine besondere Bedeutung.

Hierzu hat der Münchner Merkur nun einen Artikel veröffentlicht, der sich genau mit diesem Urteil ausführlich befasst:

Zitat:

Ein Jahr Gefängnis auf Bewährung in zweiter Instanz für den Heidenheimer Unternehmer Wolfgang W. Reich. Der Freispruch des Amtsgerichts Heidenheim in derselben Sache vom April 2022 (wir berichteten) ist damit aufgehoben. Die mündliche Urteilsbegründung von Richter Heiko Baumeister fiel relativ knapp aus, was am Verhalten des Angeklagten lag: Er unterbrach die Ausführungen des Vorsitzenden mehrfach durch erregte Zwischenrufe. „Ein Skandalurteil“, „sowas von lächerlich“ und „Überlegen Sie, was Sie für einen Scheiß reden“ musste sich der Richter anhören. Er attestierte Reich dafür eine „unglaubliche Unverschämtheit“, wie er sie noch nie im Gerichtssaal erlebt habe. „Ihr Verhalten ist peinlich“, so der Richter zum frisch verurteilten Angeklagten.

Dem 43-jährigen Heidenheimer, der sich auch bei der Mittenwalder Karwendelbahn AG eingekauft hat und aktuell bei ihr als Vorstand fungiert, war vorgeworfen worden, im März 2016 einen erheblichen Teil des Vermögens der Kremlin AG, deren Vorstand er zu diesem Zeitpunkt war, in Form von Aktien der AGS Portfolio AG an die VCI Venture Capital und Immobilien AG übertragen zu haben.

Vor Gericht ging es um die Frage, ob dieses Geschäft rechtmäßig und nicht zu Ungunsten der Kremlin AG war. Nach dem Freispruch des Amtsgerichts Heidenheim durch Richter Rainer Feil hatte Oberstaatsanwalt Peter Humburger gegen das Urteil Berufung eingelegt. Dies führte zu einer erneuten Verhandlung vor dem Landgericht Ellwangen,

Zitat Ende

Für Wolfgang W. Reich dürfte dieses Urteil sicherlich ein „Fehlurteil“ sein, aber er wird mit diesem Urteil zunächst einmal leben müssen, was seiner Reputation natürlich weiteren Schaden zufügen wird.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann durch Revision angefochten werden, die innerhalb einer Woche eingelegt werden muss. Dann würde der Vorgang erneut verhandelt werden müssen, dann vor dem OLG Stuttgart.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...