Heinz-Jürgen Kuss: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat der Herrn Heinz-Jürgen Kuss, München, mit Bescheid vom 11. Januar 2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.
Herr Kuss nahm Gelder von Anlegern auf der Grundlage einer Geschäftsvereinbarung mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen.
Hierdurch betreibt Kuss das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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