Liebe hin oder her – vor dem Gesetz sind unverheiratete Paare wie Fremde.
In modernen Zeiten ist vielen Paaren der Grund fürs Heiraten verloren gegangen, für viele stellt der Ring am Finger sogar das Aus jeder Romantik dar. Doch vor dem Gesetz sind diese Pärchen letztlich nur zwei Fremde ohne irgendwelche Ansprüche. Ist die Beziehung am Ende oder stirbt ein Partner, ist es zu spät um noch Ansprüche geltend zu machen. Ein Recht auf Rente oder Sorgerecht für den Nachwuchs bleiben aus. Und sogar die Kinder haben keine Ansprüche auf ein Erbe. Gründe für den Trauschein gibt es also genug. Natürlich sollten auch Gefühle eine Rolle spielen.
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