Startseite Allgemeines Heizkostenzuschuss
Allgemeines

Heizkostenzuschuss

milldesign (CC0), Pixabay
Teilen

Die Bundesregierung hat am 02. Februar 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen beschlossen. Das begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kritisiert die Zahlung aber als deutlich zu niedrig. Statt 135 Euro für Alleinlebende und 175 Euro für Zwei-Personen-Haushalte fordert der vzbv durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt. Diese Forderung wird nun auch von einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) unterstützt. Dazu Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen im vzbv:

Die aktuelle Energiepreiskrise belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, diese Haushalte nun finanziell zu entlasten. Der gestern von der Bundesregierung beschlossene Heizkostenzuschuss reicht jedoch bei weitem nicht aus. Die Berechnungsgrundlage für die Entscheidung des Kabinetts ist nach wie vor intransparent und daher nicht nachvollziehbar. Der vzbv hat aufgrund aktueller Zahlen aus dem Jahr 2022 die Zusatzkosten auf durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt berechnet.

Das DIW Berlin hat nun diese 500 Euro als den zu erwartenden durchschnittlichen Kostenanstieg bestätigt. Je nach Energieeffizienzzustand des Gebäudes und Wohnungsgröße könnten die Kosten auch noch deutlich darüber liegen. Das DIW Berlin verweist auf aktuelle Zahlen: So liege der durchschnittliche Endkundenpreis für Gas am 21. Januar 2022 75 Prozent über dem Vorjahrespreis. Zudem beträfe der Energiekostenanstieg Haushalte mit geringem Einkommen stärker. Sie mussten im Jahr 2021 7,9 Prozent des Haushaltseinkommens für Heizkosten ausgeben, bei Haushalten mit mittlerem Einkommen seien dies 3,4 Prozent. Für das Jahr 2022 liegen die Schätzungen des DIW Berlin deutlich darüber.

Der vzbv fordert Bundestag und Bundesrat jetzt auf, den Heizkostenzuschuss entsprechend zu erhöhen. Da der Zuschuss erst im Juni 2022 ausgezahlt werden soll, müssen Haushalte, die schon jetzt ihre Energierechnung nicht zahlen können, geschützt werden. Damit diese Verbraucher:innen nicht in einer kalten Wohnung sitzen, müssen Strom- und Gassperren bis zum 01. April 2022 ausgesetzt werden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Österreich:Wo FPÖ und ÖVP einander finden müssen – Ein Lehrstück in politischer Gymnastik

Und so beginnt sie, die neueste Staffel von „Österreich sucht die Koalition“:...

Allgemeines

Nichts Neues: Scholz und Habeck im Kabinetts-Kabarett

Es könnte eine Netflix-Sitcom sein: In der neuesten Folge von „Die Ampel...

Allgemeines

Lebensmittelpreise explodieren seit 2021 – Der Warenkorb wird zur Luxusfalle

Seit dem Beginn der Teuerungswelle im Jahr 2021 haben sich die Lebensmittelpreise...

Allgemeines

Deutsche Politiker warnen vor Geheimdienst-Zusammenarbeit mit Österreich unter möglichem FPÖ-Bundeskanzler Herbert Kickl

Sollte Herbert Kickl, Chef der rechtspopulistischen FPÖ, neuer Bundeskanzler Österreichs werden, sehen...