Seit Mitternacht sind die ersten Bestimmungen des neuen Heizungsgesetzes in Kraft getreten, das als Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) konzipiert wurde. Ziel des GEG ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien im Heizungsbereich zu fördern. Die zentrale Vorgabe des Gesetzes ist, dass jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
Diese Regelung gilt speziell für Neubauten in neu ausgewiesenen Baugebieten, sofern für diese ab Januar ein Bauantrag gestellt wird. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die außerhalb von Neubaugebieten liegen, sind Übergangsfristen vorgesehen. Der Zeitpunkt, zu dem Eigentümer ihre Heizsysteme umrüsten müssen, hängt maßgeblich von den lokalen Wärmeplänen der jeweiligen Kommunen ab.
Mit dem GEG verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Wärmewende im Gebäudesektor voranzutreiben und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dabei soll der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert und stattdessen der Anteil erneuerbarer Energien erhöht werden. Das Gesetz hat in einigen Kreisen jedoch auch Kritik hervorgerufen, insbesondere hinsichtlich der Umsetzbarkeit und der potenziellen Kosten für Eigentümer und Bauherren. Dennoch wird das GEG als ein wichtiger Schritt hin zu einer umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Energieversorgung im Gebäudebereich gesehen.
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