Der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Borst weist in einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass die Helena-Anleger enttäuscht wurden, weil die versprochenen und erwarteten Auszahlungen ausbleiben.
Trotz Bohraktivitäten in Texas fließt keine Milch und Honig
Dr. Borst weiter: „Mit Schreiben vom 01.09.2021 zum „Status ihrer Anlage bei der Helena Pump Jack 10 GmbH & Co. KG“ erhielten Investoren Mitteilung von der Helena Verwaltungsgesellschaft, dass die Helena Energy, LLC nicht in der Lage sein wird, Kapitaldienste zu leisten. Die in Aussicht gestellten Zinsen iHv 9 % p.a. waren in Tranchen zu jeweils 3 % bereits mit Ablauf des 31.10.2018, der 28.02., 30.06. und 31.10. der Jahre 2019 und 2020 sowie des 28.02. und 30.06.2020 fällig, der Anspruch auf Kapitalrückgewähr mit Ablauf des 30.06.2021.“
Wohl besser in der Nase bohren
Die Investition in Erdöl und Erdgas mittels Namensschuldverschreibungen könnte wohl gescheitert sein.
Vertrieb wird zur Strecke gebracht
Herr Dr. Borst erläutert weiter in seinem Fachbeitrag, dass die Nachrangklausel beim Vertrieb zu einer erhöhten Aufklärungspflicht führen würde. Die Nichtbeachtung der Aufklärung über die Nachteile der Nachrangklausel führt zu einem Schadenersatzanspruch, der durch das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigt worden sei; Az.: 6 O 5614/19 – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Investment, welches Kay Rieck als Hintermann zugerechnet wird, erweist sich als passend zum November als Trauerinvestment.
Dr. Borst meint: man solle sich beraten lassen und ggf. einen ordentlichen Anwalt einschalten.
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