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Helios LIfe GmbH-Änderung der Zertifikatsbedingungen, Gläubigerabstimmung im schriftlichen Verfahren, Aufforderung zur Stimmabgabe

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Pixaline (CC0), Pixabay
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Helios Life GmbH

Clemensstraße 3, 60487 Frankfurt am Main

(Handelsregister B des AG Frankfurt am Main, HRB 73398)

Helios Life II Zertifikate
WKN: A0C43M /​ ISIN: DE000A0C43M1

Zertifikat Nr. 40

Änderung der Zertifikatsbedingungen, Gläubigerabstimmung im schriftlichen
Verfahren, Aufforderung zur Stimmabgabe

Die RB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Alt-Moabit 2, 10557 Berlin ist Inhaber der Serie Helios Life II Zertifikate Nr. 1 bis Nr. 40, die von der Helios Life GmbH begeben wurde. Die Zertifikate wurden von der Commerzbank AG als Verwahrstelle auf ein Depot der RB Treuhand GmbH eingebucht. Das Zertifikat Nr. 40 (WKN A0C43M, ISIN DE000A0C43M1) wird zum 31.12.2024 fällig. Die Zertifikatsbedingungen sollen im schriftlichen Abstimmungsverfahren geändert werden. Die Zertifikate werden von der RB Treuhand GmbH aufgrund eines Treuhandvertrages allerdings für die Zeichner der Zertifikate treuhänderisch gehalten.

Die Helios Life GmbH (Handelsregister B des AG Frankfurt am Main, HRB 73398), Clemenstraße 3, 60487 Frankfurt am Main, vertreten durch ihre Geschäftsführer Joachim Mei und Heinz Leipe, hat sich entschieden, dieses Abstimmungsverfahren durchzuführen. Als Abstimmungsleiter wurde Herr Notar Boris Bodenburg, Frankfurt am Main, beauftragt. Das Verfahren wurde den Treugebern bzw. den Zeichnern der treuhänderisch gehaltenen Zertifikate gegenüber bereits mit Bericht 37 der Helios Life GmbH vom 20. Oktober 2024 angekündigt und die wirtschaftlichen Hintergründe wurden mit Schreiben vom 22. Oktober 2024 erläutert.

Die ursprünglichen, derzeit noch geltenden Zertifikatsbedingungen können im Internet unter der Adresse der Helios Life GmbH (www.helios-life.de) eingesehen werden.

I.

Aufforderung zur Stimmabgabe und Beschlussgegenstände

Die Helios Life GmbH fordert die RB Treuhand GmbH hiermit zur Stimmabgabe über folgende Beschlussgegenstände auf:

Es wird beschlossen, dass die Zertifikatsbedingungen, der von der Helios Life GmbH emittierten Schuldverschreibungs-Zertifikate Helios Life II Premium Zertifikate Nr. 40 (WKN A0C43M, ISIN DE000A0C43M1) nach folgender Maßgabe und mit gleicher Wirkung gegenüber allen Zertifikatsinhabern geändert und festgestellt werden.

Ziff.4.1 „Zahlungsverpflichtung“ wird unter Ziff. 4.1.1 geändert und Ziff. 4.1.1 wie folgt insgesamt neu gefasst:

Der Inhaber eines Anteils an dem Helios Life II Premium Zertifikat Nr. 40 erhält von der Helios Life GmbH („Emittentin“) nach Maßgabe dieser Zertifikatsbedingungen die Zahlung eines Geldbetrages in USD („Rückzahlungsbetrag“) am 31. Dezember 2026 („Fälligkeitstag“). Sofern bei der Emittentin unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen gemäß Ziff. 4.2 dieser Zertifikatsbedingungen ausreichende Liquidität hierfür vorhanden ist, werden – unter Anrechnung auf den zum 31. Dezember 2026 fälligen Geldbetrag – an den Inhaber zum 30. Juni und 31. Dezember der Jahre 2025 sowie zum 30. Juni 2026 Vorabzahlungen geleistet. Sofern und soweit Vorabzahlungen geleistet wurden oder werden, mindern diese somit den nach Ziff. 4.1.1 Satz 1 in Verbindung mit Ziff. 4.2 dieser Zertifikatsbedingungen von der Helios Life GmbH zu zahlenden Geldbetrag. Auf zu leistende Vorabzahlungen sind die Regelungen unter Ziff. 4.2.1 – 4.2.5 Helios Life II Zertifikate Nr. 40 (WKN A0C43M, ISIN DE000A0C43M1) zum Rückzahlungsbetrag/​zur Rückzahlung entsprechend anzuwenden.

Ziff. 4.2 „Rückzahlungsbetrag“ wird unter Ziff. 4.2.1 teilweise geändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

VP: Kumulierte Auszahlungsbeträge von Versicherungspolicen während des Zeitraums vom 1. Juli 2016 („Beginn der Abschöpfungsperiode“) bis zum Fälligkeitstag 31. Dezember 2026 („Abschöpfungsperiode“), soweit die Helios Life II Premium GmbH & Co. KG diese tatsächlich erhalten hat. Als Auszahlungsbetrag in diesem Sinne gilt auch der Veräußerungserlös von Versicherungspolicen.

Schließlich wird Folgendes beschlossen:

Soweit die Zertifikatsbedingungen der Helios Life II Premium Zertifikate Nr. 40 (WKN A0C43M, ISIN DE000A0C43M1) durch die Beschlüsse zur Änderung der Zertifikatsbedingungen unter Ziff. 4.1, 4.1.1 und Ziff. 4.2, 4.2.1 nicht geändert werden, gelten sie im Übrigen in der bisherigen Fassung fort.

II.

Zustimmung der Helios Life GmbH

Die Helios Life GmbH teilt an dieser Stelle bereits mit, dass diese als Schuldnerin der Schuldverschreibungs-Zertifikate Helios Life II Premium Zertifikate Nr. 40 (WKN A0C43M, ISIN DE000A0C43M1) den vorstehend unter Ziff. I aufgeführten Beschlussgegenständen und damit den Beschlussinhalten zustimmt.

III.

Verfahren der Stimmabgabe

Bei der Stimmabgabe ist Folgendes zu beachten:

1.

Die RB Treuhand GmbH ist abstimmungsberechtigt, wenn sie Inhaber von Stücken der Helios Life II Premium Zertifikate Nr. 40 (WKN A0C43M, ISIN DE000A0C43M1) ist. Zum Nachweis der Stimmberechtigung übermittelt die RB Treuhand GmbH bitte an Herrn Notar Boris Bodenburg, Bodenburg & Partner Rechtsanwälte und Notare, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main, unverzüglich einen aktuellen Depotauszug im Original. Die Globalurkunde wird bei der Commerzbank AG als Wertpapiersammelbank verwahrt. Für den Notar als Abstimmungsleiter ist allein maßgeblich wie die RB Treuhand GmbH ihr Stimmrecht ausübt. Das Treuhandverhältnis und etwaige Weisungen der Treugeber gegenüber der RB Treuhand GmbH hat dieser nicht zu beachten. Diese Weisungen der Treugeber muss die RB Treuhand GmbH umgehend einholen und dann im nachfolgend benannten Abstimmungszeitraum die Stimmrechte entsprechend ausüben.

2.

Da es sich bei den Schuldverschreibungszertifikaten um insgesamt 7.500 Stück ohne Nennwert handelt, entfällt auf jedes Stück eine von insgesamt 7.500 Stimmen, die abgeben werden können. Im Verhältnis der RB Treuhand GmbH zu deren Treugebern gilt dies entsprechend.

3.

Der Abstimmungszeitraum, also der Zeitraum in dem die RB Treuhand GmbH die Stimmen abgeben kann, dauert vom 26. November 2024 bis zum 28. November 2024. Der Abstimmungszeitraum beträgt volle drei Tage bzw. 72 Stunden.

4.

RB Treuhand GmbH muss auf dem als Anlage beigefügten Abstimmungsblatt angeben, wie sie abstimmen will, das Abstimmungsblatt unterzeichnen und im Abstimmungszeitraum an den Notar Bodenburg übermitteln, d.h. an folgende Adresse:

Notar Boris Bodenburg
Bodenburg & Partner Rechtsanwälte und Notare
Eschersheimer Landstraße 50-54
60322 Frankfurt am Main

Da nur solche Stimmabgaben bei der Abstimmung berücksichtigt werden können, die innerhalb des Abstimmungszeitraums beim Notar eingehen, empfehlen wir, dass die RB Treuhand GmbH das Abstimmungsblatt per Telefax (Fax-Nr. 069-870020910) oder eingescannt als Anlage zu einer E-Mail (E-Mail: boris.bodenburg @bodenburg-partner.de) an den Notar sendet.

Abstimmungsblätter, die dem Notar vor oder nach dem Abstimmungszeitraum zugehen oder nicht unterzeichnet sind, sind als nicht abgegebene Stimmen anzusehen. Sowohl verspätet beim Notar eingehende Abstimmungsblätter, aber auch solche, die vor Beginn des Abstimmungszeitraums bei diesem eingehen, sind ungültig und können bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden. Für eine wirksame Teilnahme an der Abstimmung ist es mithin zwingend erforderlich, dass die RB Treuhand GmbH für den Eingang des Abstimmungsblattes beim Notar innerhalb des Abstimmungszeitraums Sorge trägt.

Wie bereits dargelegt muss die Stimmabgabe dem Notar gegenüber als Abstimmungsleiter erfolgen. Daher ist das Abstimmungsblatt nicht an die Helios Life GmbH zu senden. Empfänger der Stimmerklärung ist ausschließlich der Abstimmungsleiter (Notar Bodenburg).

Die Weisungen Ihrer Treugeber muss die RB Treuhand GmbH aufgrund der zu beachtenden Fristen also umgehend einholen, damit diese dann im Abstimmungszeitraum auch tatsächlich vorliegen. Die Weisungen der Treugeber können bei der RB Treuhand GmbH auch vor dem Abstimmungszeitraum eingereicht werden; dies beträfe nur das Innenverhältnis zwischen der RB Treuhand GmbH sowie deren Treugebern und wäre unschädlich. Die RB Treuhand GmbH muss lediglich beachten, dass sie selbst als Treuhänder die Abstimmung dem Notar gegenüber aufgrund der Weisungen der Treugeber ausschließlich innerhalb des Abstimmungszeitraums vornehmen kann.

Ein Weisungsformular, das die RB Treuhand GmbH für Ihre Treugeber verwenden kann, ist diesem Schreiben beigefügt.

5.

Eine Stimmabgabe in Stellvertretung ist grundsätzlich zulässig. Die RB Treuhand GmbH kann sich also bei der Stimmabgabe durch eine andere Person vertreten lassen, wenn diese von ihr ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde und dem Notar/​Abstimmungsleiter die Vollmacht mit dem Abstimmungsblatt innerhalb des Abstimmungszeitraums vorliegt. Die Vollmacht und etwaige Weisungen an den Vertreter müssen von der RB Treuhand GmbH unterzeichnet sein und dem Notar in Textform zum Zeitpunkt der Abstimmung vorliegen; andernfalls darf die Stimme nicht gezählt werden.

IV.

Weitere Hinweise

Weiterhin weisen wir im Zusammenhang mit dem Abstimmungsverfahren noch auf Folgendes hin:

1.

Eine Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn bei der Abstimmung wertmäßig mindestens 50 % der ausstehenden Schuldverschreibung vertreten sind.

2.

Die Beschlüsse der Zertifikatsinhaber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jeweils einer Mehrheit von mindestens 75 % der teilnehmenden (ordnungsgemäß abgegebenen) Stimmen.

3.

Die Abstimmung wird vom Notar beurkundet. Als Zertifikatsinhaber erhalten Sie eine Abschrift dieser Urkunde, der Sie das Abstimmungsergebnis werden entnehmen können. Diese Urkunde sollte die RB Treuhand GmbH dann umgehend in Abschrift an die Treugeber weiterleiten.

4.

Die Helios Life GmbH wird die Beschlüsse, sofern diese mit den erforderlichen Mehrheiten ordnungsgemäß gefasst wurden, im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Zudem werden die Beschlüsse und auch die ursprünglichen Zertifikatsbedingungen nach der Abstimmung im Internet unter der Adresse der Helios Life GmbH (www.helios-life.de) für mindestens einen Monat zugänglich sein.

5.

Ein Gläubiger, der an der Abstimmung teilgenommen hat, hat das Recht, gegen das Ergebnis der Abstimmung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab der Bekanntmachung der Beschlüsse durch deren Veröffentlichung schriftlich Widerspruch zu erheben. Für die Fristwahrung ist es erforderlich, dass der schriftliche Widerspruch dem Notar als Abstimmungsleiter innerhalb der Frist zugeht. Über den Widerspruch entscheidet der Abstimmungsleiter.

6.

Jeder Gläubiger, der an der Abstimmung teilgenommen sowie form- und fristgerecht Widerspruch erhoben hat, kann unter den Voraussetzungen von § 20 SchVG binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntmachung des jeweiligen Beschlusses gegen diesen Anfechtungsklage erheben.

7.

Werden die Beschlüsse wirksam gefasst und werden diese nicht erfolgreich angefochten, ändern sich hiermit die Zertifikatsbedingungen, sobald die Beschlüsse von der Wertpapiersammelbank (Commerzbank AG), bei der die Globalurkunde verwahrt wird, dieser Urkunde beigefügt werden.

Das als Anlage beigefügte Abstimmungsblatt ist während des Abstimmungszeitraums von der RB Treuhand GmbH – unterzeichnet – an Herrn Notar Bodenburg zu senden, sollte das Abstimmungsblatt diesem Schreiben nicht beiliegen oder sollten dieses verloren gegangen sein, bitten wir um unverzügliche Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Helios Life GmbH

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