Niederschrift
des Notars Boris Bodenburg
mit Amtssitz in Frankfurt am Main
über Die Gläubigerabstimmung
der
Helios Life 1 Zertifikate
WKN: A0C42F/ ISIN: DE000A0C42F7
Zertifikat Nr. 40
der Helios Life GmbH
vom 23. November 2020
I. |
Vorbemerkung Ich, Boris Bodenburg, Notar in Frankfurt am Main, bin beauftragt worden, als Abstimmungsleiter für die Abstimmung über die Beschlussgegenstände bzgl. der Helios Life Zertifikate WKN: A0C42F / ISIN: DE000A0C42F7 Zertifikat Nr. 40 (Änderung der Zertifikatsbedingungen) zu fungieren (Gläubigerabstimmung im schriftlichen Verfahren und Aufforderung zur Stimmabgabe, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Oktober 2020). Ich habe im Zeitraum vom 17. November 2020, 0:00 Uhr bis zum 19. November 2020, 24:00 Uhr, über die Durchführung der Abstimmung der Gläubiger der Helios Life GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, betreffend die
geleitet. In meiner Funktion als Abstimmungsleiter mache ich hiermit das als Anlage beigefügte Verzeichnis der stimmberechtigten Gläubiger gemäß §§ 18 Abs. 4 Satz 1 i.V. m. 18 Abs. 1, 15 Abs. 2 S. 3 SchVG den Gläubigern zugänglich. Ausweislich des Verzeichnisses der stimmberechtigten Gläubiger sind mir als Abstimmungsleiter 1.420 Stimmen innerhalb des Abstimmungszeitraums zugegangen (entsprechend 100 % der Schuldverschreibungszertifikate). Das nach §§ 18 Abs. 1, 15 Abs. 3 SchVG und den Anleihebedingungen für die Beschlussfassung erforderliche Quorum von 50 % an der Abstimmung teilnehmenden Gläubigerin, die wertmäßig mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten, wurde damit erreicht. Die zur Abstimmung gestellten Beschlüsse sind somit zustande gekommen. |
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II. |
Beschlussfassung Die Helios Life GmbH hatte die RB Treuhand GmbH mit Veröffentlichung vom 27. Oktober 2020 im Bundesanzeiger zur Stimmabgabe über die folgenden Beschlussgegenstände aufgefordert: Beschlussgegenstände : Es wird beschlossen, dass die Zertifikatsbedingungen, der von der Helios Life GmbH emittierten Schuldverschreibungs-Zertifikate Helios Life 1 Zertifikate Nr. 40 (WKN A0C42F, ISIN DE000A0C42F7), nach folgender Maßgabe und mit gleicher Wirkung gegenüber allen Zertifikatsinhabern geändert und festgestellt werden.
Ziff. 1 „Zahlungsverpflichtung“ wird unter Ziff. 1.1. geändert und Ziff. 1.1. wie folgt insgesamt neu gefasst: Der Inhaber eines Anteils an dem Helios Life I Zertifikat Nr. 40 erhält von der Helios Life GmbH („Emittentin“) nach Maßgabe dieser Zertifikatsbedingungen die Zahlung eines Geldbetrages in USD („Rückzahlungsbetrag“) am 31. Dezember 2024 („Fälligkeitstag“). Sofern bei der Emittentin unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen gemäß Ziff. 2.1. dieser Zertifikatsbedingungen ausreichende Liquidität hierfür vorhanden ist, werden – unter Anrechnung auf den zum 31. Dezember 2024 fälligen Geldbetrag – an den Inhaber zum 30. Juni und 31. Dezember der Jahre 2021, 2022 und 2023 sowie zum 30. Juni 2024 Vorabzahlungen geleistet. Sofern und soweit Vorabzahlungen geleistet werden, mindern diese somit den nach Ziff. 1.1. Satz 1 in Verbindung mit Ziff. 2 dieser Zertifikatsbedingungen von der Helios Life GmbH zu zahlenden Geldbetrag. Auf zu leistende Vorabzahlungen sind die Regelungen unter Ziff. 2.1.-2.5. Helios Life 1 Zertifikate Nr. 40 (WKN A0C42F, ISIN DE 000A0C42F7) zum Rückzahlungsbetrag/zur Rückzahlung entsprechend anzuwenden.
Ziff. 2 „Rückzahlungsbetrag“ wird unter Ziff. 2.1. teilweise geändert und insoweit wie folgt neu gefasst: VP: Kumulierte Auszahlungsbeträge von Versicherungspolicen während des Zeitraums vom 1. Juli 2015 („Beginn der Abschöpfungsperiode“) bis zum Fälligkeitstag 31. Dezember 2024 („Abschöpfungsperiode“), soweit die Helios Life 1 GmbH & Co. KG diese tatsächlich erhalten hat. Als Auszahlungsbetrag in diesem Sinne gilt auch der Veräußerungserlös von Versicherungspolicen.
Schließlich wird Folgendes beschlossen: Soweit die Zertifikatsbedingungen der Helios Life 1 Zertifikate Nr. 40 (WKN A0C42F, ISIN DE000A0C42F7) durch die Beschlüsse zur Änderung der Zertifikatsbedingungen unter Ziff.1.1. und Ziff. 2.1. nicht geändert werden, gelten sie im Übrigen in der bisherigen Fassung fort. Abstimmungsverfahren und Abstimmungsergebnis: Die Abstimmung erfolgte im Additionsverfahren. Zu den Beschlussgegenständen ergab sich folgendes Abstimmungsergebnis:
Die nach § 5 Absatz 4 Satz 2 SchVG erforderliche qualifizierte Mehrheit von 75 % der teilnehmenden Schuldverschreibungen wurde erreicht. Enthaltungen waren nicht mitzuzählen. Ich stelle fest, dass der Beschluss über die Änderungen der Zertifikatsbedingungen gemäß der Vorlage zum Beschlussgegenstand 2 somit zustande gekommen ist. |
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III. |
Zustimmung der Helios Life GmbH Die Helios Life GmbH hatte bereits in der Veröffentlichung vom 27. Oktober 2020 im Bundesanzeiger mitgeteilt, dass diese als Schuldnerin der Schuldverschreibungs-Zertifikate Helios Life 1 Zertifikate Nr. 40 (WKN A0C42F, ISIN DE000A0C42F7) den vorstehend unter Ziff. II aufgeführten Beschlussgegenständen und damit den Beschlussinhalten zustimmt. |
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IV. |
Veröffentlichung Der Notar ist beauftragt worden, die Veröffentlichung im Bundesanzeiger namens und im Auftrag der Helios Life GmbH zu veranlassen. |
Frankfurt am Main, den 23. November 2020
LS. gez. Boris Bodenburg
Boris Bodenburg
Notar
Anlage
Verzeichnis der Stimmberechtigten Gläubiger
RB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Alt-Moabit 2, 10557 Berlin, 1.420 Stimmen.
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