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Helmpflicht auf schnellen E-Fahrrädern

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Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums in Berlin stellte am Freitag klar, dass auf schnellen Electro-Fahrrädern eine Helmpflicht gelte.

Diese gelte für Geschwindigkeiten ab 25 Stundenkilometern. Eigentlich müsse da schon ein Motorradhelm getragen werden, sagte der Sprecher. Doch bis 25 Kilometer pro Stunde reiche ein Fahrradhelm. Das Tragen sei weiterhin freiwillig. Die schnelleren E-Räder, die bis zu 45 km/h erreichen, gelten dem Ministerium zufolge als Kleinkrafträder und fallen daher unter die Helmtragepflicht.

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