Das Unternehmen kennen wir aus dem „P&R Skandal“. Die Helmut Hülsner Vermögensanlagen GmbH gehörte zu den Vermittlern dieser Vermögensanlage. Möglich, dass die Bilanzen dann noch schlechter werden könnten in der Zukunft, wenn es dann möglicherweise Ansprüche von Anlegern gegenüber dem Unternehmen von Herrn Hülsner geben sollte. Der Vermittler ist ja oft dann, wenn Kapitalanlagen schiefgehen, der erste Ansprechpartner für Rechtsanwälte, die Anleger in solchen Verfahren vertreten. Hier wird Vermittlern dann oft „Falschberatung“ vorgeworfen.
Helmut Hülsner Vermögensanlagen GmbH
Grünwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
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A. Anlagevermögen | 29.047,38 | 32.017,38 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 1,00 | 1,00 |
II. Sachanlagen | 3.945,50 | 6.915,50 |
III. Finanzanlagen | 25.100,88 | 25.100,88 |
B. Umlaufvermögen | 4.194.474,17 | 4.438.373,20 |
I. Vorräte | 41.134,83 | 21.928,50 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 2.769.495,01 | 2.828.559,14 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 2.634.005,51 | 2.549.063,19 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 1.383.844,33 | 1.587.885,56 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.247,67 | 1.842,93 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 4.224.769,22 | 4.472.233,51 |
Passiva |
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31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
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A. Eigenkapital | 2.565.282,27 | 2.849.363,66 |
I. gezeichnetes Kapital | 51.129,19 | 51.129,19 |
II. Gewinnvortrag | 2.798.234,47 | 2.353.710,30 |
III. Jahresfehlbetrag | 284.081,39 | -444.524,17 |
B. Rückstellungen | 1.614.533,70 | 1.498.843,64 |
C. Verbindlichkeiten | 44.953,25 | 124.026,21 |
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr | 44.953,25 | 124.026,21 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 4.224.769,22 | 4.472.233,51 |
Anhang
1. Vorbemerkung und Rechnungslegungsgrundsätze
Die Helmut Hülsner Vermögensanlagen GmbH wurde am 23. Oktober 1990 gegründet und in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 94241 eingetragen.
Der handelsrechtliche Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde unter Anwendung der Vorschriften des HGB (§§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Bei der Aufstellung wurde von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechung wurde das Gesamtkostenverfahren (§275 Abs. 2 HGB) gewählt.
Am Abschlussstichtag sind die Merkmale, die zu einer Klassifizierung als „kleine Kapitalgesellschaft“ führen, gem. § 267 HGB erfüllt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte und außerplanmäßige Abschreibung angesetzt. Die Abschreibungen werden linear auf die Nutzungsdauer vorgenommen. Die Abschreibung erfolgt grundsätzlich zeitanteilig. Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 410,00 netto werden wegen ihrer untergeordneten Bedeutung im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlich Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken durch Wertberichtigungen ausreichend berücksichtigt.
Liquide Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. – Eine Abzinsung der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde auf Grund der Geringfügigkeit unterlassen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibung des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben 2.632 TEUR (Vorjahr 2.549 TEUR) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Darin enthalten sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 2.632 TEUR (Vorjahr 2.540 TEUR
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Kosten für die Erstellung des Abschlusses und der Steuererklärungen, Gewährleistungen und ungewisse Verbindlichkeiten.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach der versicherungsmathematischen Bewertungsmethode „projected unit credit method“ (Anwartschaftsbarwertverfahren) ermittelt.
Dabei sind folgende grundlegenden Annahmen in die Berechnung eingeflossen:
Zinssatz | 3,68 % |
Rententrend (gemäß Zusage) | 3,00 % |
Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten stammen aus den „Richttafeln von 2005 G“ (© RICHTTAFELN von Prof. Dr. Klaus Heubeck – Lizenz Heubeck Richttafeln-GmbH, Köln).
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gesamt Betrag EUR |
Restlaufzeit bis 1 Jahr EUR |
Restlaufzeit über 1 Jahr EUR |
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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.336,56 | 10.336,56 | 0,00 |
Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern: EUR 34.616,69 | 34.616,69 | 34.616,69 | 0,00 |
44.953,25 | 44.953,25 | 0,00 |
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer 5 Jahre bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
4. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
Für die Gesellschaft bestehen keinerlei Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.
Geschäftsführung und Vertretung
Die Geschäftsführung unterliegt Herrn Helmut Hülsner, Kaufmann, aus Grünwald.
Ab 05.09.2016 ist Frau Sabine Schmidt zur Geschäftsführerin bestellt und zum 05.09.2017 ausgeschieden.
Seit 05.09.2017 ist Frau Kunigunde Barke zur Geschäftsführerin bestellt.
Alle Mitglieder der Geschäftsführung sind einzelvertretungsberechtigt.
Die Gesellschaft beschäftigt durchschnittlich 11 Mitarbeiter.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 284.081,39 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige BerichtsbestandteileGrünwald, den 16. Mai 2018
gez. Helmut Hülsner
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2018 festgestellt.
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