Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin einer von x-tausend Anlegern, denen aufgrund des im Anhang befindlichen Sachverhaltes der Glaube an unseren Rechtsstaat komplett genommen wird. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass dieses inakzeptable Steuergesetz auch unheimlich interessant für ihre Redaktion sein könnte. Viele Anleger würden sich freuen, wenn am Ende die Gerechtigkeit siegt.
Beste Grüße, ein entsetzter Anleger
Beim Herald Lux Fund handelt es sich um einen Investmentfonds mit Sitz in Luxemburg, welcher in Deutschland zum Vertrieb zugelassen war.
Viele deutsche Anleger – die im Jahre 2008 Anteile an diesem offenen Investmentfonds im Jahre 2008 erworben haben – bekommen dieser Tage die nächste Hiobsbotschaft übermittelt.
Zuerst wird im Dezember 2008 der Handel ausgesetzt, nachdem bekannt wird, dass die HSBC Luxemburg als Depotbank die Wertpapiere an einen sogenannten „Unterverwahrer“ in die USA übertragen hat.
Bei diesem handelt es sich um ein Unternehmen, dass zu Bernhard Madoff gehört.
Beim Madoff-Skandal wurden weiter über 50 Milliarden USD im Rahmen eines Schneeballsystems veruntreut.
Daraufhin ging der Herald Lux Fund in Liquidation.
Seit nunmehr ca. 10 Jahren hoffen die Anleger auf eine Entschädigung.
Klagen gegen die damalige Depotbank HSBC sind größtenteils im Sande verlaufen. Zuletzt hat sich die HSBC auf einen Vergleich eingelassen und ist bereit eine prozentual nicht nennenswerte Entschädigung an den Herald Lux Fund zu leisten.
Erfreulicherweise konnten sich die Liquidatoren des Herald Lux Funds mit den amerikanischen Liquidatoren „Bernhard L. Madoff Investment Securities LLC („BMIS“)“ über die Anerkennung der Forderung des Fonds Herald (Lux) US Absolute Return („Herald (Lux)“) gegenüber BMIS (sog. Customer Claim) einigen.
Aus dieser Einigung erfolgten in den letzten Jahren diverse Ausschüttungen von BMIS an die Liquidatoren des Herald Lux Funds.
Nach nunmehr fast 10 Jahren hat ein Luxemburger Gericht die Rückzahlung dieser Teilentschädigung an die Anleger des Herald Lux Funds freigegeben.
Im ersten Step sollen ca. 70 % der damaligen Anlagesummen an die Banken – über die die Anleger die Anteile gekauft hatten – ausbezahlt werden.
Nicht wenige Kunden, welche den Fonds als Teil ihrer Altersvorsorge erworben haben, sind zwischenzeitlich verstorben. Viele andere Kunden glauben mittlerweile niemanden mehr und wollen sich erst freuen, wenn sie tatsächlich Verfügungsgewalt über die avisierten Zahlungen erhalten.
Zuletzt hat jetzt beispielsweise die Depotbank Metzler mitteilen lassen, dass sie im Falle einer Teilrückzahlung verpflichtet ist Kapitalertragssteuer einzubehalten.
Zitat: „Das Bankhaus Metzler ist gemäß der deutschen Steuergesetzgebung verpflichtet, Kapitalertragsteuer auf die Entschädigung zu zahlen. Da diese Regelung im vorliegenden Fall sowohl von uns als auch von anderen Banken als sehr unbefriedigend erachtet wird, haben die Bankenverbände das Bundesministerium der Finanzen um einen sogenannten Billigkeitserlass gebeten. Demnach könnte die Steuerzahlung ganz erlassen werden, wenn die Entschädigung steuerlich nicht als Ausschüttung aus einem Investmentfonds, sondern als Anschaffungskostenminderung qualifiziert werden würde, die dann nicht dem Abzug von Kapitalertragsteuer zu unterwerfen wäre.“
Nachdem die Anleger in dieser Angelegenheit seit 10 Jahren von keiner Seite Unterstützung erhalten haben, möchte das deutsche Finanzamt eine Teilentschädigung auf unterschlagenes Vermögen besteuern.
Das schlägt dem Fass endgültig den Boden aus. Man fragt sich was es hier zu diskutieren / zu klären gibt. Der Name Kapitalertragsteuer sagt eigentlich bereits alles. Es sollen Kapitalerträge besteuert werden. Hier haben Anleger Geld verloren, Hoffen und Bangen nun seit 10 Jahren. Auch nach einer etwaigen Teilentschädigung haben die Anleger immer noch Geld verloren.
Nun sorgen Gesetzeslücken dafür, dass auch Verluste besteuert werden. Am Besten führt man direkt einen neuen Begriff ein – Kapitalverluststeuer -. Der Staat versucht immer den Eindruck zu erwecken, dass man den Endverbraucher schützt. In diesem Fall müssten die Anleger vor dem Staat geschützt werden.
Es ist definitiv falsch, wenn eine Bank wie Metzler Kapitalertragssteuer zurückhält. Die gibt es nur auf Zinsen oder Gewinn. Da die Betrogenen 10 Jahre ihr Geld nicht gesehen haben, ist es nach §20 des EstG überhaupt nicht möglich, die betrogenen Investoren noch einmal abzuzocken. Wenn da keine Bösartitkeit im Spiel ist, kannes nur Ignoranz oder Desinteresse sein an den Kunden sein.