Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sorgt derzeit mit einem Grundsatzurteil zum Thema Auskunftspflicht der Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen für Aufregung. Bei der konkreten Entscheidung galt es die Frage zu klären, ob Verkehrsdaten, etwa die IP-Adresse, für die Ausforschung von Tauschbörsen-Usern genutzt werden dürfen.
Kommentar hinterlassen