In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3833 eingetragenen herbARium med GmbH & Co. KG, Werler Straße 107, 59063 Hamm, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 8114 eingetragene herbarium med Verwaltungs GmbH, Werler Straße 107, 59063 Hamm, diese vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Klement ist am 28.03.2017, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Semerteichstraße 54 – 56, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
259 IN 42/17
Amtsgericht Dortmund, 28.03.2017
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