Beweisbeschluss erlassen und Vergleich angeregt“
Der Verkündungstermin vom 14.07.2023 im Verfahren der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen einen Bierhersteller wegen Herkunftstäuschung wurde aufgehoben (37 O 11949/22).
Die 37. Zivilkammer des Landgerichts München I hat mit Beschluss vom 10.07.2023 entschieden, das Verfahren durch Einholung eines Sachverständigengutachtens fortzusetzen.
Die Richterinnen und Richter wollen mithilfe des Gutachtens hinsichtlich eines Teils der Klage das Vorliegen einer Herkunftstäuschung durch den Gesamteindruck der Flasche mitsamt Etikettierung prüfen.
Gleichzeitig hat die Kammer den Parteien Hinweise erteilt und erneut eine vergleichsweise Beendigung des Rechtsstreits angeregt.
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