Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ist der Jooachim Gauck im Recht gewesen, als er einen Anhänger der rechtsextremen NDP als „Spinner“ bezeichnet hat. Gauck habe damit seine Kompetenzen nicht überschritten, befand das Gericht heute. Eine Verfassungsklage der NPD, die sich durch die Äußerung Gaucks diffamiert sah, blieb damit ohne Erfolg. Das ist auch gut so………….
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