Vom Ostermontag an wird der Gebrauch von Cannabis in Deutschland für Erwachsene rechtlich erlaubt sein. Doch wie gestalten sich die spezifischen Regelungen in Sachsen?
Mit Beginn des Aprils dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis für den persönlichen Gebrauch besitzen und dieses auch in der Öffentlichkeit mit sich führen und nutzen. In den eigenen vier Wänden ist die Aufbewahrung von bis zu 50 Gramm gestattet. Allerdings bleibt die Weitergabe von Cannabis an andere Personen untersagt.
Ab dem 1. Juli erhalten Cannabis-Clubs in Sachsen die Erlaubnis zum Anbau von Cannabis, vorausgesetzt, sie befinden sich mindestens 200 Meter entfernt von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, wie Schulen, Kindertagesstätten und Spielplätzen. Die Clubs dürfen nicht in Wohngebieten angesiedelt sein und keine aufsehenerregenden Schilder oder Werbung anbringen. Bisher wurden in Sachsen fünf solcher Clubs registriert.
Personen, die Cannabis selbst anbauen möchten, ist es erlaubt, maximal drei Pflanzen zu kultivieren. Die geernteten Erzeugnisse sind ausschließlich für den Eigengebrauch vorgesehen und müssen so gelagert werden, dass sie für Kinder unerreichbar sind.
Der Konsum von Cannabis in der Nähe von Minderjährigen unter 18 Jahren ist strengstens verboten. Diese Regelung gilt ebenso für Spielplätze, Schulen, Sportanlagen, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und deren unmittelbare Umgebung im Umkreis von 100 Metern. In Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends nicht gestattet.
Es ist weiterhin verboten, unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug zu führen. Die Polizei hat angekündigt, im Rahmen von Verkehrskontrollen verstärkt die Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Die Unterscheidung zwischen Dealern und privaten Konsumenten sowie der Schutz von Kindern vor dem Konsum werden künftig zu den Prioritäten der sächsischen Polizei gehören.
Mit der Einführung dieses Gesetzes rechnen Polizei und Justizbehörden mit einem Anstieg des Arbeitsaufkommens.
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