Herr Sascha Magsamen: BaFin ordnet Abgabe von Stimmrechtsmitteilungen bezüglich Sporttotal AG an
Die BaFin hat am 09.06.2020 gegen Herrn Sascha Magsamen die Abgabe von diversen Stimmrechtsmitteilungen gegenüber der BaFin und der Sporttotal AG zur Erfüllung seiner Meldepflichten nach §§ 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet.
Herr Sascha Magsamen hat diverse Stimmrechtsmitteilungen an der Sporttotal AG nach §§ 33 ff. WpHG für die Jahre 2012 bis 2015 unterlassen.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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