Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Berlin
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
KONZERNBILANZ zum 30. Juni 2021
AKTIVA
Vorjahr | ||||
€ | € | € | T€ | |
A. Anlagevermögen | ||||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.145.722,47 | 724 | ||
2. Spielerwerte | 101.699.732,71 | 106.402 | ||
3. Geleistete Anzahlungen | 286.460,83 | 0 | ||
103.131.916,01 | (107.126) | |||
II. Sachanlagen | ||||
1. Bauten auf fremden Grundstücken | 5.026.343,50 | 2.255 | ||
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.397.920,69 | 870 | ||
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.380,00 | 1.831 | ||
6.426.644,19 | (4.956) | |||
III. Finanzanlagen | ||||
Genossenschaftsanteile | 1.354,00 | 1 | ||
109.559.914,20 | (112.083) | |||
B. Umlaufvermögen | ||||
I. Vorräte | ||||
Waren | 1.433.358,18 | 985 | ||
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.857.427,02 | 2.394 | ||
2. Forderungen aus Transfer | 2.457.027,61 | 568 | ||
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 65.915.383,07 | 2.636 | ||
4. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.251.357,77 | 11.594 | ||
75.481.195,47 | (17.192) | |||
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 24.296.449,05 | 55.887 | ||
101.211.002,70 | (74.064) | |||
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 11.268.365,97 | 10.170 | ||
222.039.282,87 | 196.317 |
PASSIVA
Vorjahr | |||
€ | € | T€ | |
A. Eigenkapital | |||
I. Gezeichnetes Kapital | 6.063.568,00 | 5.190 | |
II. Kapitalrücklage | 369.329.410,56 | 221.412 | |
III. Konzernverlustvortrag | -189.877.965,36 | -136.417 | |
IV. Konzernjahresfehlbetrag | -77.951.965,09 | -53.461 | |
107.563.048,11 | (36.724) | ||
B. Rückstellungen | |||
Sonstige Rückstellungen | 8.966.347,35 | 4.116 | |
C. Verbindlichkeiten | |||
1. Anleihen | 40.000.000,00 | 40.000 | |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 9.954 | |
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.398.484,06 | 4.838 | |
4. Verbindlichkeiten aus Transfer | 37.385.157,80 | 68.431 | |
5. Sonstige Verbindlichkeiten | 14.846.408,46 | 18.447 | |
99.630.050,32 | (141.670) | ||
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 5.879.837,09 | 13.807 | |
222.039.282,87 | 196.317 |
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021
(HGB)
Vorjahr | |||
€ | € | T€ | |
1. Umsatzerlöse | 103.827.609,67 | 112.960 | |
2. Sonstige betriebliche Erträge | 1.390.639,48 | 1.584 | |
105.218.249,15 | 114.544 | ||
3. Materialaufwand | |||
Aufwendungen für bezogene Waren | -2.407.843,10 | -2.609 | |
4. Personalaufwand | |||
a) Löhne und Gehälter | -89.845.576,41 | -76.536 | |
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -3.104.857,87 | -3.654 | |
-92.950.434,28 | (-80.190) | ||
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -34.983.632,86 | -21.429 | |
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -49.489.695,19 | -58.500 | |
-74.613.356,28 | -48.184 | ||
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.088.758,61 | 127 | |
– davon von verbundenen Unternehmen: € 109.295,81 (Vorjahr: T€ 125) | |||
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -4.407.675,01 | -4.913 | |
9. Vergütung für Genussrechtskapital | 0,00 | -472 | |
10. Ergebnis nach Steuern | -77.932.272,68 | -53.442 | |
11. Sonstige Steuern | -19.692,41 | -19 | |
12. Konzernjahresfehlbetrag | -77.951.965,09 | -53.461 |
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 84666
Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021
Gliederung des Konzernanhangs
I. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss und Konzernabschlussstichtag
II. Angaben zum Konsolidierungskreis
III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden
IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
V. Erläuterungen zu einzelnen Posten des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021
VI. Sonstige Angaben
Anlage zum Konzernanhang:
Entwicklung des Anlagevermögens zum 30. Juni 2021 (Konzernanlagenspiegel)
I. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss und Konzernabschlussstichtag
Der Konzernabschluss zum 30. Juni 2021 ist unter Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften in Verbindung mit dem Fünften Teil des Ersten Buches des Aktiengesetzes erstellt worden.
Die Vorjahreszahlen sind zu Vergleichszwecken angegeben.
Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit sind die bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.
Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurden unternehmensspezifische Gliederungspunkte (Spielerwerte als Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Transfers als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) in die Bilanz und in den Anlagenspiegel eingefügt.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.
II. Angaben zum Konsolidierungskreis
Angabe von Name und Sitz der Unternehmen, die in die Konsolidierung einbezogen wurden
Name, Sitz | Anteil am Kapital in % |
Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin | (Muttergesellschaft) |
Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG, Berlin | 100 |
Hertha BSC Lizenz GmbH, Berlin*) | 100 |
Hertha BSC Transfer GmbH & Co. KG, Berlin*) | 100 |
Hertha BSC Infrastruktur GmbH, Berlin | 100 |
Hertha BSC Medien GmbH, Berlin*) | 100 |
Hertha BSC Stadion GmbH, Berlin | 100 |
*) Die Gesellschaft hat einen vom Stichtag des Konzernabschlusses abweichenden Abschlussstichtag und wird auf Grundlage eines aufgestellten Zwischenabschlusses in den Konzernabschluss einbezogen.
III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden
1. Kapitalkonsolidierung
Bei der Kapitalkonsolidierung wurde die Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB) angewandt (Vollkonsolidierung). Die Verrechnung des Anteils des Mutterunternehmens mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen (gemäß § 301 Abs. 2 S. 1 HGB) erfolgte auf der Grundlage der Wertansätze zum 30. Juni 2010, dem Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen (bei späterem Erwerb zum Zeitpunkt der jeweiligen erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss).
2. Schuldenkonsolidierung
Die Schuldenkonsolidierung erfolgt nach § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Aufrechnungsdifferenzen ergaben sich nicht.
3. Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgt gemäß § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Innenumsätze und sonstigen betrieblichen Erträge zwischen den Konzernunternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. Gleiches gilt für sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, die mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet wurden.
Die Ergebnisabführungen aufgrund bestehender Gewinnabführungsverträge wurden ebenso eliminiert wie die Gewinnanteile von Konzernpersonengesellschaften.
4. Währungsumrechnung
Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen sind in Euro aufgestellt. Umrechnungsdifferenzen haben sich somit nicht ergeben.
IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Konzernabschluss zum 30. Juni 2021 ist unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt worden.
Die wesentlichen im Geschäftsjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze lassen sich wie folgt darstellen:
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer um lineare planmäßige Abschreibungen vermindert. Spielerwerte werden über die Laufzeit der Anstellungsverträge abgeschrieben.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und – soweit abnutzbar – unter Berücksichtigung planmäßig linearer Abschreibungen auf der Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauern.
Sofern bei Zugängen von Anlagevermögen langfristige, formal unverzinsliche Zahlungsziele vereinbart sind, erfolgt die Zugangsbewertung der Anlagengüter sowie der korrespondierenden Verbindlichkeiten mit dem Barwert der vereinbarten Zahlungen. Die Ermittlung des Barwerts erfolgt unter Berücksichtigung des Grenzfremdkapitalzinssatzes. In den Folgeperioden erfolgt die Aufzinsung der Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder niedrigeren Werten, die ihnen beizulegen sind, angesetzt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kredit- und Zinsrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen worden.
Rechnungsabgrenzungsposten werden für die Abgrenzung von Zahlungsvorgängen und zur Zuordnung von Aufwendungen/Erträgen zum zutreffenden Aufwands-/Ertragszeitraum gebildet.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, um alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen zu erfassen.
Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt unterjährig mit monatlichen Durchschnittskursen. Am Abschlussstichtag werden kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet.
V. Erläuterungen zu einzelnen Posten des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021
Bilanz
Nachstehend werden nur zu den wesentlichen Posten Erläuterungen gegeben.
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Konzernanlagenspiegel; vgl. Anlage zum Anhang.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind u.a. Forderungen gegen die DFL in Höhe von T€ 4.773 enthalten.
3. Guthaben bei Kreditinstituten
Von den Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von T€ 24.266 sind T€ 76 eingeschränkt verfügbar (nur zweckbestimmte Verwendung für Mietkautionen zulässig).
4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten stellen sich wie folgt dar:
T€ | |
– im Voraus bezahlte Spielerberaterverträge | 6.670 |
– im Voraus bezahlte Spielergehälter | 4.160 |
– im Voraus bezahlte Versicherungsbeiträge | 108 |
– Übrige | 330 |
5. Eigenkapital
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. November 2019 wurde das Grundkapital der Hertha BSC KGaA von 4.160.000 Stückaktien auf 5.189.621 Stückaktien erhöht, die auf den Namen lauten. In diesem Zusammenhang erfolgten Einzahlungen in Höhe von € 1.029.621,00 in das Grundkapital und in Höhe von € 97.972.398,23 in die Kapitalrücklage.
Am 1. Juli 2020 wurde eine Investitionsvereinbarung mit einem bestehenden Kommanditaktionär geschlossen, die eine liquiditätswirksame Eigenkapitalzuführung in Höhe von insgesamt T€ 150.000 vorsieht. Das Grundkapital soll hiernach von € 5.189.621,00 um € 2.603.821,00 auf € 7.793.442,00 durch die Ausgabe von insgesamt 2.603.821 Aktien erhöht werden.
Auf Basis der geschlossenen Investitionsvereinbarung wurde auf der Hauptversammlung vom 17. Dezember 2020 eine Erhöhung des Grundkapitals der Hertha BSC KGaA um 873.947 Stückaktien auf insgesamt 6.063.568 Stückaktien, die auf den Namen lauten, beschlossen (Kapitalerhöhung I). Die Eintragung der beschlossenen Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgte am 12. Januar 2021. Das mit der Kapitalerhöhung geleistete Agio in Höhe von insgesamt € 49.646.886,34 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.
Darüber hinaus wurde auf Basis derselben Investitionsvereinbarung nebst einer Änderungsvereinbarung vom 3. November 2020 eine zusätzliche Kapitalerhöhung (Kapitalerhöhung II) in Höhe von T€ 100.000 vereinbart. Zum 30.06.2021 wurde diesbezüglich ein Betrag von insgesamt T€ 98.270 in die Kapitalrücklage eingestellt. Nach vollständig geleisteten Einzahlungen wurde gemäß Nachtragsbericht die Kapitalerhöhung im August 2021 beschlossen und durchgeführt.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, die Hertha BSC Verwaltung GmbH, Berlin, ist am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.
€ | |
Grundkapital | 6.063.568,00 |
Kapitalrücklage | 369.329.410,56 |
Konzernverlustvortrag | -189.877.965,36 |
Konzernfehlbetrag | -77.951.965,09 |
Eigenkapital | 107.563.048,11 |
Auf Basis der genannten Finanzierungsvereinbarung vom 1. Juli 2020 wurden zudem bereits bis zum 31.12.2020 weitere € 14.002.663,01 als Einlagen geleistet, die im laufenden Geschäftsjahr 2020/2021 dem Eigenkapital durch die vereinbarten Kapitalerhöhungen zugeführt werden.
6. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden für folgende Positionen gebildet:
T€ | |
Aus drohenden Verlusten | 7.500 |
Ausstehende Gehälter | 300 |
Ausstehende Rechnungen | 431 |
Ausstehende Rechnungen für Spielerberater | 250 |
Ausstehende Urlaubszahlungen | 116 |
Zinslose Stundung Nachzahlungszinsen gem. Bescheide 2010-2013 | 151 |
Beratungs- und Abschlusskosten | 160 |
Sonstige | 58 |
7. Verbindlichkeiten
Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten nach Gläubigern und Fristigkeiten (Restlaufzeiten) ergibt sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel; die Vorjahreszahlen sind in Klammern vermerkt.
Restlaufzeiten | ||||
Gesamt | bis zu 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | mehr als 5 Jahre | |
T€ | T€ | T€ | T€ | |
Anleihen | 40.000 | 0 | 40.000 | 0 |
(40.000) | (0) | (40.000) | (0) | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 | 0 | 0 |
(9.954) | (9.954) | (0) | (0) | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.399 | 7.399 | 0 | 0 |
(4.838) | (4.391) | (447) | (0) | |
Verbindlichkeiten aus Transfer | 37.385 | 37.385 | 0 | 0 |
(68.431) | (34.361) | (34.070) | (0) | |
Sonstige Verbindlichkeiten | 14.846 | 14.846 | 0 | 0 |
(18.447) | (18.447) | (0) | (0) | |
Insgesamt | 99.630 | 59.630 | 40.000 | 0 |
(141.670) | (67.153) | (74.517) | (0) |
Die Angabe zu den Anleihen betreffen den Emissionswert von T€ 40.000.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind unter anderem T€ 8.195 (Vorjahr T€ 10.893) Verbindlichkeiten aus Steuern, T€ 4.371 (Vorjahr T€ 5.348) Verbindlichkeiten aus Personalabrechnungen enthalten.
8. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Der Posten betrifft im Wesentlichen Anzahlungen der Nike European Operations Netherlands B.V. auf die Verlängerung des Ausrüstervertrages und Einzahlungen aus der Signing Fee des Vermarktungspartners Sportfive Germany GmbH im Zusammenhang mit der Anpassung und Verlängerung des gemeinsamen Kooperationsvertrages.
9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen gliedern sich wie folgt auf:
Bezeichnung | Fällig < 1 Jahr | Fällig 1-5 Jahre | Fällig > 5 Jahre | Gesamt |
T€ | T€ | T€ | T€ | |
Überlassungsverträge (geschätzt) | 8.182 | 25.184 | 0 | 33.366 |
Leasingverträge | 169 | 0 | 0 | 169 |
8.351 | 25.184 | 0 | 33.535 |
Die bestehenden Verträge sehen teilweise variable Zahlungen vor, so dass es sich bei den Überlassungsverträgen um auf der Basis des Geschäftsjahres 2020/2021 geschätzte Beträge handelt.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
1. Umsatzerlöse
2020/2021 | 2019/2020 | |||
T€ | % | T€ | % | |
Spielerlöse/Ticketing | 156 | 0,2 | 11.177 | 9,9 |
Fernsehgelder | 69.232 | 66,7 | 65.600 | 58,1 |
Werbung | 17.837 | 17,2 | 28.626 | 25,3 |
Handel | 4.371 | 4,2 | 4.757 | 4,2 |
Transfererlöse | 11.416 | 11,0 | 1.203 | 1,1 |
Sonstige | 816 | 0,8 | 1.597 | 1,4 |
Gesamt | 103.828 | 100,0 | 112.960 | 100,0 |
2. Abschreibungen
Die Abschreibungen ergeben sich aus dem als Anlage 1.3.1 beigefügten Anlagenspiegel.
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
2020/2021 | 2019/2020 | |
T€ | T€ | |
Spielbetrieb | 20.218 | 25.554 |
TV/Werbung | 6.710 | 11.830 |
Transfer | 13.657 | 12.504 |
Handel | 988 | 933 |
Verwaltung | 7.066 | 6.419 |
Amateur- und Jugendfußball | 851 | 1.260 |
49.490 | 58.500 |
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
In dem Posten sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen, formal unverzinslichen Verbindlichkeiten von T€ 1.353 (Vorjahr: T€ 838) enthalten.
VI. Sonstige Angaben
1. Organmitglieder
Mitglieder des Aufsichtsrates der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA waren im Berichtzeitraum:
― |
Herr Dr. Karl Kauermann, Vorsitzender des Vorstands, K.M.T. Potsdamer Treuhand AG, Berlin (Aufsichtsrats-Vorsitzender) |
― |
Herr Dr. Christian Göke, Generalbevollmächtigter Vesica Holding GmbH & Co. KG, Berlin |
― |
Frau Vera Gäde-Butzlaff, Vorsitzende des Aufsichtrates der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, Berlin |
― |
Herr Dr. Holger Hatje, Unternehmer, Berlin |
― |
Herr Klaus Siegers, Vorsitzender des Vorstands der Weberbank, Berlin |
― |
Herr Stefan Kindler, Chief Risk Officer der Tennor Holding B.V., sowie Syndikusanwalt bei der Tennor International Services B.V. (Berlin), Rahden Sielhorst |
― |
Herr Tarek Malak, Portfolio Manager bei der Tennor International Services B.V. (Berlin), Berlin |
― |
Herr Jens Lehmann, Unternehmensberater, Berg (von 1.7.2020 bis 25.5.2021) |
― |
Herr Prof. Dr. Thomas Werlen, Rechtsanwalt, Cham (Schweiz) (seit 1.7.2020) |
― |
Herr Dr. Georg Jakob Kofler, Unternehmer, Berlin (seit 25.5.2021) |
Im Berichtszeitraum haben die Aufsichtsratsmitglieder keine Vergütungen erhalten.
Die Geschäftsführung der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA erfolgt durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Hertha BSC Verwaltung GmbH, Berlin (Stammkapital: € 25.000,00).
Geschäftsführer der Hertha BSC Verwaltung GmbH waren im Berichtszeitraum:
― |
Herr Michael Preetz, Berlin (bis 24.1.2021) |
― |
Herr Ingo Schiller, Berlin |
― |
Herr Carsten Schmidt, München (von 1.12.2020 bis 13.10.2021) |
― |
Herr Fredi Bobic, Berlin (seit 1.6.2021). |
Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.
2. Mitarbeiter (Köpfe)
Die Beschäftigtenzahlen (ohne Geschäftsführer) lassen sich wie folgt aufgliedern:
2020/2021 | 2019/2020 | |
Lizenzspieler | 30 | 33 |
Funktionsteam Lizenzspieler | 18 | 17 |
Kaufmännische Angestellte | 112 | 114 |
Aushilfen | 34 | 52 |
Amateurabteilung und 1. A-Jugend | 75 | 73 |
Praktikanten | 12 | 12 |
Auszubildende | 2 | 3 |
283 | 304 |
Daneben werden in erheblichem Umfang Kurzzeitbeschäftigte (Ordner und Kassendienst) beschäftigt.
3. Honorar des Abschlussprüfers
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind folgende Honorare des Abschlussprüfers Mazars GmbH & Co. KG enthalten:
T€ | |
Abschlussprüfung | 122 |
Andere Bestätigungsleistungen | 15 |
Steuerberatungsleistungen | 55 |
Sonstige Leistungen | 24 |
Summe | 216 |
4. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA auf neue Rechnung vorzutragen.
5. Befreiungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB
Durch die Einbeziehung in den Konzernabschluss werden die Befreiungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB für folgende Gesellschaften bezüglich ihres Jahresabschlusses sowie ggf. ihres Lageberichts in Anspruch genommen:
― |
Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG, Berlin |
― |
Hertha BSC Transfer GmbH & Co. KG, Berlin |
― |
Hertha BSC Infrastruktur GmbH. Berlin |
― |
Hertha BSC Stadion GmbH, Berlin |
6. Nachtragsbericht
In der Transferperiode von Juli bis Oktober 2021 hat die Konzernmutter Hertha BSC GmbH & Co. KGaA insgesamt 22,0 Mio. € für Neuverpflichtungen und Ausleihen von Lizenzspielern verwendet.
Im Gegenzug wurden 43,4 Mio. € durch Spielerabgänge vereinnahmt.
Am 24. August 2021 wurde durch den Beschluss des Aufsichtsrats eine Erhöhung des Grundkapitals von € 6.063.568,00 um € 1.301.770,00 auf € 7.365.338,00 durch die Ausgabe von insgesamt 1.301.770 Stückaktien, die auf den Namen lauten, bestätigt.
Die Eintragung zur Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister erfolgte am 27.08.2021.
Am 13. Oktober 2021 beendete Herr Carsten Schmidt auf eigenen Wunsch seine Tätigkeit als Vorsitzender der Geschäftsführung / CEO bei Hertha BSC.
Berlin, den 28. Oktober 2021
Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA),
vertreten durch die Komplementärin, die Hertha BSC Verwaltung GmbH
gez. Fredi Bobic, Geschäftsführer
gez. Ingo Schiller, Geschäftsführer
Entwicklung des Anlagevermögens zum 30. Juni 2021
(Konzern-Anlagenspiegel)
Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
1.7.2020 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | 30.6.2021 | |
€ | € | € | € | € | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.170.829,75 | 113.542,16 | 528.719,31 | 0,00 | 2.813.091,22 |
2. Spielerwerte | 141.634.149,66 | 31.399.806,80 | 0,00 | -11.712.000,00 | 161.321.956,46 |
3. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 815.180,14 | -528.719,31 | 0,00 | 286.460,83 |
143.804.979,41 | 32.328.529,10 | 0,00 | -11.712.000,00 | 164.421.508,51 | |
II. Sachanlagen | |||||
1. Bauten auf fremden Grundstücken | 5.152.650,94 | -21.152,65 | 3.304.612,15 | 0,00 | 8.436.110,44 |
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.528.044,95 | 940.751,28 | 0,00 | 0,00 | 3.468.796,23 |
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.830.625,86 | 1.476.366,29 | -3.304.612,15 | 0,00 | 2.380,00 |
9.511.321,75 | 2.395.964,92 | 0,00 | 0,00 | 11.907.286,67 | |
III. Finanzanlagen | |||||
Genossenschaftsanteile | 1.354,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.354,00 |
153.317.655,16 | 34.724.494,02 | 0,00 | -11.712.000,00 | 176.330.149,18 |
Kumulierte Abschreibungen | ||||
1.7.2020 | Zugänge | Abgänge | 30.6.2021 | |
€ | € | € | € | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.446.970,75 | 220.398,00 | 0,00 | 1.667.368,75 |
2. Spielerwerte | 35.232.260,47 | 33.838.267,28 | -9.448.304,00 | 59.622.223,75 |
3. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
36.679.231,22 | 34.058.665,28 | -9.448.304,00 | 61.289.592,50 | |
II. Sachanlagen | ||||
1. Bauten auf fremden Grundstücken | 2.898.014,94 | 511.752,00 | 0,00 | 3.409.766,94 |
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.657.659,96 | 413.215,58 | 0,00 | 2.070.875,54 |
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
4.555.674,90 | 924.967,58 | 0,00 | 5.480.642,48 | |
III. Finanzanlagen | ||||
Genossenschaftsanteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
41.234.906,12 | 34.983.632,86 | -9.448.304,00 | 66.770.234,98 |
Buchwerte | ||
30.6.2021 | 30.6.2020 | |
€ | € | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.145.722,47 | 723.859,00 |
2. Spielerwerte | 101.699.732,71 | 106.401.889,19 |
3. Geleistete Anzahlungen | 286.460,83 | 0,00 |
103.131.916,01 | 107.125.748,19 | |
II. Sachanlagen | ||
1. Bauten auf fremden Grundstücken | 5.026.343,50 | 2.254.636,00 |
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.397.920,69 | 870.384,99 |
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.380,00 | 1.830.625,86 |
6.426.644,19 | 4.955.646,85 | |
III. Finanzanlagen | ||
Genossenschaftsanteile | 1.354,00 | 1.354,00 |
109.559.914,20 | 112.082.749,04 |
Konzern-Eigenkapitalspiegel
Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen | Konzernbilanzverlust | |
T€ | T€ | T€ | T€ | |
01.07.2018 | 2.981 | 26.748 | 0 | -109.714 |
Herabsetzung der Kapitalanteile | -381 | -26.748 | 0 | 0 |
Unterschiedsbetrag aus Kapitalherabsetzung | 0 | 0 | 0 | -671 |
Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | -19.043 |
31.12.2018 | 2.600 | 0 | 0 | -129.428 |
Erhöhung der Kapitalanteile | 1.560 | 123.440 | 0 | 0 |
Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | -6.989 |
30.06.2019 | 4.160 | 123.440 | 0 | -136.417 |
Erhöhung der Kapitalanteile | 1.030 | 97.972 | 0 | 0 |
Rückzahlung Genussrechtskapital | 0 | 0 | 0 | 0 |
Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | -20.217 |
31.12.2019 | 5.190 | 221.412 | 0 | -156.634 |
Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | -33.244 |
30.06.2020 | 5.190 | 221.412 | 0 | -189.878 |
Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage | 0 | 0 | 50.521 | 0 |
Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | -34.395 |
31.12.2020 | 5.190 | 221.412 | 50.521 | -224.273 |
Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage | 0 | -50.521 | 0 | |
Erhöhung der Kapitalanteile | 874 | 147.917 | 0 | 0 |
Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | -43.557 |
30.06.2021 | 6.064 | 369.329 | 0 | -267.830 |
Genussrechtskapital | Eigenkapital | Minderheitsgesellschafter | Konzerneigenkapital | |
T€ | T€ | T€ | T€ | |
01.07.2018 | 17.000 | -62.985 | 0 | -62.985 |
Herabsetzung der Kapitalanteile | 0 | -27.129 | -27.129 | |
Unterschiedsbetrag aus Kapitalherabsetzung | 0 | -671 | 0 | -671 |
Konzernergebnis | 0 | -19.043 | 0 | -19.043 |
31.12.2018 | 17.000 | -109.828 | 0 | -109.828 |
Erhöhung der Kapitalanteile | 0 | 125.000 | 125.000 | |
Konzernergebnis | 0 | -6.989 | 0 | -6.989 |
30.06.2019 | 17.000 | 8.183 | 0 | 8.183 |
Erhöhung der Kapitalanteile | 0 | 99.002 | 0 | 99.002 |
Rückzahlung Genussrechtskapital | -17.000 | -17.000 | 0 | -17.000 |
Konzernergebnis | 0 | -20.217 | 0 | -20.217 |
31.12.2019 | 0 | 69.968 | 0 | 69.968 |
Konzernergebnis | 0 | -33.244 | 0 | -33.244 |
30.06.2020 | 0 | 36.724 | 0 | 36.724 |
Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage | 0 | 50.521 | 0 | 50.521 |
Konzernergebnis | 0 | -34.395 | 0 | -34.395 |
31.12.2020 | 0 | 52.850 | 0 | 52.850 |
Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage | 0 | -50.521 | 0 | -50.521 |
Erhöhung der Kapitalanteile | 0 | 148.791 | 0 | 148.791 |
Konzernergebnis | 0 | -43.557 | 0 | -43.557 |
30.06.2021 | 0 | 107.563 | 0 | 107.563 |
Konzern-Kapitalflussrechnung gemäß DRS 21 für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021
2020/2021 | 2019/2020 | |
T€ | T€ | |
Konzernjahresergebnis | -77.952 | -53.461 |
+ Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 34.984 | 21.429 |
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen, die nicht der Investitionstätigkeit zuzuordnen sind | 4.850 | -4.185 |
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -3.786 | -5.533 |
-/+ Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -4.835 | 1.333 |
– Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | -8.052 | -370 |
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge | 3.097 | 4.884 |
– Ertragsteuerzahlungen | -121 | -451 |
= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -51.815 | -36.354 |
+ Einzahlungen aus Abgängen von Spielerwerten | 8.074 | 19.990 |
– Auszahlungen für Investitionen in Spielerwerte | -62.044 | -42.907 |
– Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -929 | -299 |
– Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -2.396 | -2.467 |
– Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | 0 | -1 |
+ Erhaltene Zinsen | 1.089 | 128 |
= Cashflow aus der Investionstätigkeit | -56.206 | -25.556 |
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens | 85.521 | 99.002 |
– Rückzahlung von Genussrechtskapital | 0 | -17.000 |
+ Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen – Auszahlungen aus Factoring | -5.000 | -5.000 |
– Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten | -10.000 | -20.422 |
– Gezahlte Zinsen | -4.092 | -6.624 |
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 66.429 | 49.956 |
+ Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -41.592 | -11.954 |
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 65.888 | 77.842 |
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 24.296 | 65.888 |
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds: | ||
Kurzfristige Geldanlagen | 0 | 10.001 |
Kassenbestand, Gutaben bei Kreditinstituten und Schecks | 24.296 | 55.887 |
24.296 | 65.888 |
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021
Gliederung des Lageberichts
A) Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit
B) Geschäfts- und Rahmenbedingungen
C) Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung
D) Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
E) Veränderungen des Kaders zur neuen Spielzeit
F) Prognosebericht
A) Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit
Mutterunternehmen des Konzerns ist die Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA. Neben der Muttergesellschaft werden die Tochterunternehmen Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG, Hertha BSC Transfer GmbH & Co. KG, Hertha BSC Lizenz GmbH, Hertha BSC Infrastruktur GmbH, Hertha BSC Stadion GmbH und die Hertha BSC Medien GmbH in den Konzernabschluss zum 30.6.2021 einbezogen.
Gegenstand des Geschäftsbetriebs der Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA) ist die Betreibung professionellen Fußballsports unter Beachtung und Einhaltung der Statuten des Deutschen Fußballbundes und seiner Untergliederungen sowie die Teilnahme am Lizenzspielbetrieb der Fußballbundesligen.
Die Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG verwertet Rechte jeglicher Art, insbesondere im Zusammenhang mit Lizenzfußball.
Gegenstand des Geschäftsbetriebs der Hertha BSC Lizenz GmbH und der Hertha BSC Transfer GmbH & Co. KG ist der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Lizenzen bzw. von Beteiligungen an Transfererlösen von Profifußballspielern.
Die Geschäftstätigkeit der Hertha BSC Infrastruktur GmbH beinhaltet die Aufnahme von Darlehen und Weiterreichung an die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA oder an mit ihr bzw. mit dem Hertha, Berliner Sport-Club (Hertha B.S.C.) e.V. verbundenen Gesellschaften.
Gegenstand des Geschäftsbetriebs der Hertha BSC Stadion GmbH ist die Planung, der Bau, der Betrieb und die Unterhaltung von Sportstätten.
Gegenstand des Geschäftsbetriebs der Hertha BSC Medien GmbH sind (i) die Veranstaltung, Vermarktung und Verbreitung von Fernsehsendungen durch Übertragungsmedien aller Art, insbesondere im Rahmen des durch Teilnehmerentgelte finanzierten Fernsehens; (ii) Herstellung, Beschaffung, Veräußerung, Vermarktung und Verbreitung von Fernseh-, Film-, Hörfunk- und Medienproduktionen aller Art sowie sonstiger immaterieller Rechte; (iii) Erbringung, Beschaffung und Vermarktung von Dienstleistungen im Bereich der Kommunikation und der elektronischen Medien unter Einschluss der Bereitstellung und Vermarktung von Anschlüssen und Übertragungsleistungen; (iv) Merchandising-, Event- und Multimedia-Geschäft.
B) Geschäfts- und Rahmenbedingungen
1. Entwicklung des Lizenzfußballs
In der 30. Ausgabe ihrer jährlichen Studie „Annual Review of Football Finance“ präsentiert Deloitte die wichtigsten Finanzzahlen des internationalen Profifußballs im Geschäftsjahr 2019/2020. Die aktuelle Studie verdeutlicht die ökonomischen Auswirkungen von COVID-19 auf die europäische Fußballbranche in der Spielzeit 2019/2020, die ab dem Frühjahr 2020 zunächst unterbrochen und schließlich vor leeren Rängen zu Ende gespielt wurde. Die zentralen Ergebnisse lesen sich wie folgt:
„Als sich COVID-19 im Frühjahr 2020 in Europa auszubreiten begann, wurde schnell klar, dass auch dem Spitzensport, einschließlich der „Big Five“-Fußballligen, erhebliche Auswirkungen bevorstanden. Zusätzlich zu den mit der Pandemie verbundenen persönlichen und logistischen Herausforderungen sahen sich Clubs, Ligen und Verbände großen finanziellen und administrativen Belastungen ausgesetzt.
Von den Ligen, die den Spielbetrieb zu Ende führten, konnte lediglich die Bundesliga die Saison im alten Geschäftsjahr beenden, nachdem sie als erste Liga bereits im Mai den Spielbetrieb wiederaufgenommen hatte.
Der europäische Fußballmarkt schrumpfte 2019/20 infolge der COVID-19-Pandemie insgesamt um 13% auf 25,2 Mrd. Euro (2018/19: 28,9 Mrd. Euro). Absolut betrachtet, verzeichneten die „Big Five“-Ligen mit einem Rückgang der aggregierten Einnahmen um 1,9 Mrd. Euro (-11%) auf 15,1 Mrd. Euro die größten finanziellen Rückgänge. Die fünf großen Ligen vereinen dabei einen Rekordanteil von 60% der Gesamtumsätze des europäischen Fußballmarktes auf sich.
Weiterhin führt die Premier League (5,1 Mrd. Euro) im Ranking der umsatzstärksten Fußballligen, musste dabei in der Saison 2019/20 jedoch zum ersten Mal einen Rückgang der Umsätze verkraften (2018/19: 5,8 Mrd. Euro; -13%). Dahinter folgt in diesem Jahr die Bundesliga, die im internationalen Vergleich mit -4% die geringsten relativen Umsatzrückgänge verzeichnete (-137 Mio. Euro) und mit einem Gesamtumsatz von 3,2 Mrd. Euro an der spanischen La Liga (3,1 Mrd. Euro; -8%) vorbeizog. Von allen „Big Five“-Ligen ist die Bundesliga wirtschaftlich am stabilsten durch die Saison 2019/20 gekommen und verringerte zudem auch den Abstand zwischen den beiden umsatzstärksten Ligen.
Insgesamt besteht für die Bundesliga Anlass zur Hoffnung, wirtschaftlich weiterhin vergleichsweise gut durch die unsicheren Zeiten zu kommen. Zum einen begründet sich dies entsprechend aus dem Positivtrend bei den kommerziellen Erlösen in Kombination mit den neuen Mediendeals. Zum anderen ist es vor allem das Ergebnis wirtschaftlich nachhaltigen Handelns, das die deutschen Clubs in den letzten 20 Jahren zunehmend etabliert haben. “
Die Spielzeit 2020/2021 wurde ganz überwiegend ohne Zuschauer durchgeführt. Lediglich an zwei Heimspieltagen konnte Hertha BSC bis zu 5.000 Anwesende in das Olympiastadion einlassen. Daraus resultiert ein starker Rückgang in den Umsatzbereichen Spielertrag und Werbung.
2. Überblick über den Geschäftsverlauf in 2020/2021
Der Einfluss der Corona-Pandemie auf die Bundesliga führt auch in der Saison 2020/2021 zu starken Umsatzeinbußen. Insbesondere die Durchführung der Bundesligaspiele ohne Zuschauer in den Stadien wirkt sich nachhaltig auf die wirtschaftliche Lage der Clubs aus.
Darüber hinaus hat sich der Transfermarkt noch nicht wieder normalisiert. Weiter versuchen viele Clubs ihre Kader beisammenzuhalten, da Ersatz für freiwerdende Kaderpositionen nur schwer zu finden bzw. zu finanzieren ist. Andere wiederum sind gezwungen Spieler abzugeben, um Umsatzrückgänge zu kompensieren.
Das Konzernjahresergebnis der abgelaufenen Spielzeit 2020/2021 trägt diesen Umständen erneut Rechnung und liegt bei T€ -77.952 (Vorjahr: T€ -53.461). Die Unternehmensgruppe Hertha BSC realisierte dabei betriebliche Erträge (Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge) in Höhe von T€ 105.218 (Vorjahr T€ 114.543).
Die Vermarktung der nicht gebundenen Fernseh- und Werberechte erfolgte dabei unverändert durch die SPORTFIVE Germany GmbH (vormals Lagardère Sports Germany GmbH).
Am 1. Juli 2020 hat die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA eine Investitionsvereinbarung mit der Tennor Holding B.V. getroffen. Diese regelt die Übernahme von weiteren Anteilen an der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA durch die Tennor Holding B.V. Der Zufluss der vereinbarten Eigenkapitalinvestition in Höhe von € 150,0 Mio. erfolgte vereinbarungsgemäß vollständig bis zum 15. August 2021. Der Anteil der Tennor Holding B.V. an der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA wuchs dadurch auf 64,7 % an.
Am 1. Dezember 2020 nahm Herr Carsten Schmidt seine neue Tätigkeit als Vorsitzender der Geschäftsführung / CEO bei Hertha BSC auf. Neben seiner Gesamtverantwortung verantwortet Carsten Schmidt die Bereiche Marketing, Vertrieb, Strategie, Unternehmenskommunikation und Internationalisierung direkt. Am 13. Oktober 2021 beendete Herr Carsten Schmidt auf eigenen Wunsch seine Tätigkeit als Vorsitzender der Geschäftsführung / CEO bei Hertha BSC.
Am 1. Juni 2021 trat Herr Fredi Bobic sein Amt als neuer Geschäftsführer Sport an.
Ausführungen zur Ertragslage finden sich unter dem Abschnitt C1.
3. Überblick über die sportliche Entwicklung 2020/2021
Die Konzernmutter Hertha BSC GmbH & Co. KGaA belegte am Ende der Spielzeit 2020/2021 in der 1. Bundesliga den 14. Tabellenplatz.
Zur neuen Spielzeit 2020/2021 verpflichtete die Konzernmutter Hertha BSC GmbH & Co. KGaA die Lizenzspieler Omar Alderete (FC Basel), Jhon Córdoba (1. FC Köln), Alexander Schwolow (SC Freiburg) und Deyovaisio Zeefuik (FC Groningen).
Des Weiteren wurde der Spieler Mattéo Guendouzi auf Leihbasis bis zum 30.6.2021 vom FC Arsenal unter Vertrag genommen.
Von ihren Ausleihen kehrten die Spieler Maurice Covic, Ondrej Duda, Nils Körber, Daishawn Redan und Lucas Tousart vereinbarungsgemäß zum Saisonstart zurück. Darüber hinaus wurde die Ausleihe des Spielers Eduard Löwen an den FC Augsburg vorzeitig beendet.
Im Gegenzug wurden die Spieler Ondrej Duda (1. FC Köln), Pascal Köpke (1. FC Nürnberg) und Karim Rekik (FC Sevilla) gegen Transferentschädigung abgegeben. Darüber hinaus verließen die Spieler Muhammed Kiprit (KFC Uerdingen) und Dennis Smarsch (FC St. Pauli) den Club. Der Spieler Arne Maier wurde bis zum 30.6.2021 an Arminia Bielefeld ausgeliehen.
Die Verträge mit den Spielern Alexander Esswein, Vedad Ibisevic, Salomon Kalou, Thomas Kraft (Karriereende) und Per Ciljan Skjelbred liefen am Ende der Saison 2019/2020 aus und wurden nicht verlängert.
In der Transferperiode II im Januar 2021 wurde der Spieler Sami Khedira ablösefrei bis zum Saisonende verpflichtet. Der Spieler Nemanja Radonjic wurde vom französischen Erstligisten Olympique Marseille für die Rückrunde ausgeliehen.
Die Ausleihe von Dennis Jastrzembski zum SC Paderborn wurde vorzeitig beendet und der Spieler wurde stattdessen bis zum Saisonende zum SV Waldhof Mannheim verliehen.
Darüber hinaus unterschrieb der bislang im Nachwuchs eingesetzte Spieler Ruwen Werthmüller seinen ersten Profivertrag.
Am 24.1.2021 wurde der Cheftrainer Bruno Labbadia freigestellt. Tags darauf wurde auch der Geschäftsführer Sport, Michael Preetz, vorzeitig von seinen Aufgaben entbunden.
Auf Bruno Labbadia folgte Pal Dardai, der das Amt des Cheftrainers zunächst befristet bis zum 30.6.2021 übernahm. Aufgrund des erreichten Klassenerhalts wurde der Vertrag für eine weitere Spielzeit verlängert.
Der Lizenzspielerkader umfasste (inkl. der Vertragsspieler) 38 Spieler (Vorjahr: 33).
C) Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung
1. Ertragslage
Die Corona-Pandemie führt im Berichtszeitraum zu starken Umsatzrückgängen. Die Umsatzerlöse sind um T€ 9.132 zurückgegangen und liegen dadurch mit T€ 103.827 unter dem Vorjahreswert von T€ 112.960. Die Unternehmensgruppe Hertha BSC schließt das Geschäftsjahr 2020/2021 mit einem Konzernjahresfehlbetrag nach Steuern von T€ 77.952 ab.
Wesentlich beeinflusst wird dieses Ergebnis durch den coronabedingten Rückgang der Spielerträge um T€ 11.021 und der Werbeerträge um T€ 10.789 im Vergleich zur Vorsaison.
Aufgrund der Durchführung von 15 Heimspielen ohne Zuschauer liegen die Spielerträge mit T€ 156 deutlich unterhalb des Wertes der Vorsaison (T€ 11.177).
Auch die Vermarktungserlöse liegen mit T€ 17.837 deutlich unterhalb des Niveaus des Vorjahrs (T€ 28.626). Aufgrund der Spiele ohne Zuschauer sind in diesem Bereich insbesondere hohe Ausfälle durch ausbleibende Hospitalityerlöse zu verzeichnen.
Im Bereich der zentralen TV-/Hörfunkvermarktung konnten T€ 69.232 (Vorjahr: T€ 65.600) erlöst werden.
Die Erlöse im Bereich des Handels liegen mit T€ 4.371 trotz der Durchführung von 15 Heimspielen ohne Zuschauer erfreulicherweise nur rd. 8% unterhalb des Niveaus des Vorjahrs (T€ 4.757).
Als wesentliche Aufwandsposition ist in der Spielzeit 2020/2021 der Personalaufwand in Höhe von T€ 92.950 (Vorjahr: T€ 80.190) zu verzeichnen.
Die Abschreibungen liegen mit T€ 34.984 deutlich über dem Vorjahresniveau (T€ 21.429) und sind im Wesentlichen beeinflusst durch die Abschreibungen auf Spielerwerte, welche durch die Transfertätigkeiten im Berichtszeitraum um € 13,2 Mio. angestiegen sind.
Der Materialaufwand liegt mit T€ 2.408 unter dem Niveau des Vorjahres (T€ 2.608).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Berichtszeitraum bei T€ 49.490 (Vorjahr T€ 58.500).
Der Spielbetrieb als größte Einzelposition (T€ 20.217, Vorjahr: T€ 25.554) bewegt sich aufgrund der Durchführung des Spielbetriebs ohne Zuschauer deutlich unterhalb des Vorjahresniveaus. Hierbei ist insbesondere der Wegfall des VIP-Caterings und der geringere Einsatz des Kassen- und Ordnungsdienstes zu berücksichtigen.
Die Aufwendungen im Bereich der Werbung sind im Berichtszeitraum auf T€ 2.889 (Vorjahr: T€ 3.627) gesunken.
Im Aufwandsbereich Fernseh- und Hörfunkverwertung, in dem u.a. die Provision zugunsten des Vermarktungspartners SPORTFIVE Germany GmbH erfasst wird, beläuft sich der Wert auf T€ 3.821 (Vorjahr: T€ 8.202).
Im Bereich des Transfers belaufen sich die Aufwendungen auf T€ 13.657 (Vorjahr: T€ 12.504). Das Berichtsjahr ist beeinflusst durch den Abgang von Restbuchwerten in Höhe von T€ 2.264.
In der Verwaltung liegen die Aufwendungen bei T€ 7.066 (Vorjahr: T€ 6.420).
Die Aufwendungen für das Handelsgeschäft liegen im Berichtszeitraum bei T€ 988 (Vorjahr: T€ 933).
Die Aufwendungen für den Amateur- und Jugendfußballs liegen mit T€ 850 unter dem Niveau des Vorjahres (T€ 1.260).
2. Finanzlage
Zum Bilanzstichtag verfügte die Unternehmensgruppe Hertha BSC über liquide Mittel sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von € 99,8 Mio.
Durch die Investition des Investors Peil Investment B.V. / Tennor Holding B.V. wurden im Saisonverlauf 2020/2021 € 85,0 Mio. eingezahlt. Nach dem Stichtag erfolgte die Einzahlung weiterer € 65,0 Mio. Die Mittel wurden vornehmlich eingesetzt, um die durch die Corona-Pandemie verursachten Umsatzausfälle zu mindern und um Investitionen in den Lizenzspielerkader und Infrastrukturmaßnahmen tätigen zu können.
Darüber hinaus ungeplante positive und negative Effekte haben sich weitestgehend saldiert.
3. Vermögenslage
Im Anlagevermögen werden die Spielerwerte mit T€ 101.700 bilanziert (30. Juni 2020: T€ 106.402). Die tatsächlichen Transfer- bzw. Marktwerte des Spielervermögens (vgl. dazu unabhängige Taxierung durch „transfermarkt.de“, Stand 28.10.2021: Marktwert € 161,4 Mio., Vorjahreswert: € 218,1 Mio.) liegen allerdings weit über dem bilanzierten Wert des Spielervermögens („Stille Reserven“).
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf T€ 75.481 (Vorjahr: T€ 17.192).
Die Hertha BSC Unternehmensgruppe weist zum 30. Juni 2021 ein Eigenkapital in Höhe von T€ 107.563 (Vorjahr: T€ 36.724) aus.
Die Verbindlichkeiten sanken im Berichtszeitraum um T€ 42.040 und belaufen sich nunmehr auf T€ 99.630 (Vorjahr: T€ 141.670). Sie werden im Anhang dargestellt und aufgegliedert.
D) Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
Die Unternehmensgruppe Hertha BSC unterliegt – wie andere Teilnehmer an der Bundesliga auch – rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, die sich auf die künftige Entwicklung des Unternehmens auswirken können. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang als allgemeine Risiken insbesondere:
― |
Eine weltweite Pandemie, ausgelöst z.B. durch ein Virus, kann sich auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken. In der aktuellen Corona Pandemie wurde aufgezeigt, dass dadurch sämtliche Umsatzbereiche betroffen sein können. |
― |
Eine erneut weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, welche sich insbesondere im Bereich des Sponsorings auswirken kann, da die Ausgaben der werbenden Unternehmen in diesem Segment wieder sinken würden. |
― |
Die gesetzten wirtschaftlichen Ziele im Einnahmebereich sind darüber hinaus von dem letztlich nicht planbaren sportlichen Erfolg und von der Marktentwicklung für Erträge aus der Vermarktung der Bundesliga abhängig. Die beiden jüngsten Abstiege der Klubgeschichte am Ende der Saisons 2009/2010 und 2011/2012 haben dies belegt. |
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Die künftige Entwicklung des Transfermarktes bei dem An- und Verkauf von Spielern einschließlich der künftigen Gehaltsentwicklung bei Lizenzspielern kann derzeit nicht abschließend eingeschätzt werden. |
Der wirtschaftliche Erfolg (Spieleinnahmen, erfolgsabhängige Zahlungen von Sponsoren, Verteilung von Erträgen aus Fernsehwerbung) korreliert im Erlösbereich mit der sportlichen Entwicklung und kann nur bedingt geplant werden. Im Bereich der Fernsehvermarktung ist ab 2020/2021 für vier Spielzeiten ein Vermarktungsvertrag abgeschlossen worden, so dass hier mit feststehenden Einnahmen für die Bundesliga gerechnet werden kann. Die Erträge aus der Fernsehvermarktung der Bundesliga sind somit bis 2025 vertraglich festgeschrieben. Darüber hinaus ist die Entwicklung aber ebenfalls nur eingeschränkt planbar, weil sie abhängig von der Popularität des Fußballsports und der Entwicklung des Marktes für Fernsehlizenzen sind. Diese Branchenrisiken kann Hertha BSC letztlich nicht beeinflussen.
Auch künftig wird weiter versucht, neue Spieler ohne Zahlung von Transferentschädigungen zu verpflichten. Hertha BSC kann im Gegenzug Transferentschädigungen als Einnahmen ebenfalls nur eingeschränkt einplanen. Insbesondere für überdurchschnittliche Spieler werden aber nach wie vor hohe Transferentschädigungen gezahlt, so dass z.B. für vorhandene überdurchschnittliche Spieler (z.B. Krzysztof Piatek, Niklas Stark, Arne Maier, Dodi Lukébakio, Javairo Dilrosun und Jordan Torunarigha) ggf. hohe Ablösezahlungen generiert werden könnten. Zur aktuellen Entwicklung siehe Absatz E.
Chancen bestehen für den Hertha BSC Konzern in der Verbesserung der Vermarktung und der Verbesserung der sportlichen Situation (die nachhaltig mit der Erzielung höherer Erträge einhergeht) sowie in der Erzielung von Transfererträgen.
Wegen des überdurchschnittlich guten Nachwuchses (derzeit 29 Nationalspieler von der U15 bis einschließlich zur U21, weitere 26 Nachwuchsspieler wurden zu Lehrgängen des DFB eingeladen) geht Hertha BSC weiterhin davon aus, dass die Aufwendungen für die Integration externer Lizenzspieler gegenüber anderen Bundesligaclubs geringer ausfallen. Durch die bereits erfolgreiche Integration von eigenen Nachwuchsspielern können die Aufwendungen für Ausbildungs- und Transferentschädigungen in diesem Bereich geringgehalten werden. Hinzu kommt, dass durch die Veräußerung von Nachwuchsspielern (und Lizenzspielern) zusätzliche Einnahmen erzielt werden können. Dieser Weg wird durch die Geschäftsführung des Hertha BSC Konzerns konsequent weiterverfolgt.
E) Veränderungen des Kaders zur neuen Spielzeit
Zur neuen Spielzeit 2021/2022 verpflichtete die Konzernmutter Hertha BSC GmbH & Co. KGaA die Lizenzspieler Ishak Belfodil (TSG Hoffenheim), Kevin-Prince Boateng (AC Monza), Oliver Christensen (Odense BK), Jurgen Ekkelenkamp (Ajax Amsterdam), Stevan Jovetic (AS Monaco), Myziane Maolida (OGC Nizza), Marco Richter (FC Augsburg) und Suat Serdar (FC Schalke 04 Gelsenkirchen).
Von ihren Ausleihen kehrten die Spieler Dennis Jastrzembski, Arne Maier und Davie Selke vereinbarungsgemäß zum Saisonstart zurück.
Im Gegenzug wurden die Spieler Matheus Cunha (Atletico Madrid), Jhon Córdoba (FK Krasnodar) und Luca Netz (Borussia Mönchengladbach) gegen Transferentschädigung abgegeben.
Folgende Spieler wurden für die Saison 2021/2022 auf Leihbasis abgegeben: Omar Alderete (FC Valencia), Javairo Dilrosun (Girondins Bordeaux), Eduard Löwen (VfL Bochum), Dodi Lukébakio (VfL Wolfsburg), Arne Maier (FC Augsburg), Jessic Ngankam (Greuther Fürth) und Daishawn Redan (PEC Zwolle).
Die Verträge mit dem Spielern Sami Khedira und Mathew Leckie liefen am Ende der Saison 2020/2021 aus und wurden nicht verlängert. Des Weiteren endeten die Leihen der Spieler Mattéo Guendouzi und Nemanja Radonjic. Beide kehrten zu ihren Stammvereinen zurück.
Der Lizenzspielerkader umfasst damit inkl. der Vertragsspieler aktuell 42 Spieler. Das Durchschnittsalter beträgt 23,7 Jahre.
F) Prognosebericht
In der 1. Bundesliga steht Hertha BSC nach dem 9. Spieltag (Stand: 24. Oktober 2021) auf dem 10. Platz der Tabelle.
Der Erfolg professioneller Fußballvereine hängt jedoch nicht nur von der sportlichen, sondern auch von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab. Die Konzernmutter Hertha BSC GmbH & Co. KGaA hat aufgrund der Corona Pandemie und der Tätigkeiten in der abgelaufenen Transferperiode I die bisherigen Planungen für das Geschäftsjahr 2021/2022 überarbeitet. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird unter der Berücksichtigung von Transfererträgen mit einem Jahresfehlbetrag von € 69,5 Mio. geplant, welcher durch sportlichen Erfolg oder Mehreinnahmen deutlich positiver ausfallen kann. Umgekehrt können bei sportlichem Misserfolg auch schlechtere als die geplanten Ergebnisse eintreten.
An der bisherigen Strategie, auf die nachhaltige Nachwuchsarbeit zu setzen und junge, talentierte Spieler einzubinden, wird die Geschäftsführung uneingeschränkt festhalten.
Für 2021/2022 wird mit Gesamterträgen von € 141,6 Mio. geplant.
Für die künftige Entwicklung sind folgende Punkte wesentlich:
Aufgrund des bestehenden Kooperationsvertrags mit dem langjährigen Partner Sportfive besteht im Bereich der Vermarktung eine sichere Vertragssituation mit einem kompetenten Partner.
Durch den Einstieg des Investors ist es gelungen, die Eigenkapitalsituation der Konzerntochter Hertha BSC GmbH & Co. KGaA und des Konzerns signifikant zu verbessern. Durch die Mittelzuflüsse wurden die Finanzverbindlichkeiten zu großen Teilen abgebaut und Investitionen in den Spielerkader und die Infrastruktur vorgenommen.
Zudem geht die Geschäftsleitung davon aus, dass sich die Entwicklung der Unternehmensgruppe Hertha BSC auch künftig insbesondere wegen der bestehenden Chancen und der überdurchschnittlich guten Infrastruktur (insbesondere Sportanlagen, medizinische Einrichtungen und die Nachwuchsarbeit) sowohl sportlich als auch wirtschaftlich erfolgreich darstellen wird.
Das Berliner Olympiastadion, das bekannteste deutsche Stadion, welches während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 neben vier Vorrundenspielen und einem Viertelfinalspiel auch Austragungsstätte für das Finale war, ist weiterhin auch Spielstätte der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA. Es bietet 74.220 überdachte Plätze, 88 Logen (ca. 1.000 Plätze), 15 Sky-Boxen (ca. 130 Plätze) und ca. 4.000 Business-Seats. Hertha BSC geht für die Folgejahre weiterhin von möglichen Ertragssteigerungen in diesem Bereich aus.
Die Entwicklung der jüngeren Vergangenheit zeigt in hohem Maße auf, dass eine große Abhängigkeit vom sportlichen Erfolg besteht. Es wurde jedoch in der Vergangenheit die Basis für eine positive Ausrichtung des Unternehmens geschaffen. Bei weiterer konsequenter Einhaltung des selbst auferlegten wirtschaftlichen Rahmens wird der eingeschlagene Weg weiterhin zu einer positiven Entwicklung des Unternehmens führen. Auf die Abhängigkeit der Planung vom sportlichen Erfolg wurde bereits unter Absatz D. hingewiesen.
Berlin, 28. Oktober 2021
Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA),
vertreten durch die Komplementärin, die Hertha BSC Verwaltung GmbH
gez. Fredi Bobic, Geschäftsführer
gez. Ingo Schiller, Geschäftsführer
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin, für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften der Statuten des DFL Deutschen Fußball Liga e.V. (DFL e.V.) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. Juni 2021 sowie seiner Ertragslage für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 und |
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vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften der Statuten des DFL e.V. in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 28. Oktober 2021
Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Udo Heckeler, Wirtschaftsprüfer
gez. Marko Pape, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrates
der Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berlin.
Der amtierende Aufsichtsrat der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA ist im Rahmen der Hauptversammlung der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA vom 14.05.2018 für eine Amtszeit von vier Jahren neu gewählt worden und setzte damit die Arbeit des zuvor amtierenden Aufsichtsrates nahtlos fort.
Mit diesem Bericht informiert der Aufsichtsrat über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020/2021. Erneut unterwirft er sich dabei einer gesteigerten Berichtspflicht, mit der wiederum einher geht, dass der Aufsichtsrat den Abschlussprüfern der Gesellschaft auch seine vollständig abgefassten Protokolle nebst Anlagen zu allen Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2020/2021 offengelegt hat.
Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Dies im kontinuierlichen Dialog mit der Geschäftsführung der Gesellschaft, die er bei der Leitung des Unternehmens sowohl beraten als auch gemäß § 111 AktG überwacht hat.
Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen zweier Präsenzsitzungen am 20.08.2020 und am 20.10.2020 sowie in drei virtuellen Sitzungen am 18.11.2020, 17.12.2020 und am 17.02.2021 sowohl über die sportliche als auch sehr intensiv über die wirtschaftliche Lage und die Geschäftsentwicklung des Unternehmens sowie über Grundsatzfragen der Unternehmenspolitik und den Abschluss wichtiger Geschäfte und Verträge im Geschäftsjahr 2020/2021 informiert. Regelmäßig nahm die Geschäftsführung an den Aufsichtsratssitzungen teil. Insbesondere wurde das regelmäßige Finanzreporting, welches auf Monatsbasis erstellt wird, analysiert und diskutiert. Empfehlungen und Anregungen des Aufsichtsrates wurden durch die Geschäftsführung angenommen und soweit möglich im Rahmen des operativen Geschäfts umgesetzt.
Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen wurden Einzelfragen in Gesprächen mit der Geschäftsführung erörtert. Dies geschah insbesondere in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen bzw. Gesprächsterminen des Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem für Finanzen zuständigen Geschäftsführer. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und rechtzeitig eingebunden. Die Geschäftsführung unterrichtete ihn regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie über die aktuelle Geschäftspolitik und das praktizierte Risikomanagement.
Sämtliche Beschlussfassungen des amtierenden Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden unter Beachtung der Satzung der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA und der gesetzlichen Bestimmungen gefasst.
Insbesondere hat der Aufsichtsrat die Aufgabe übernommen, den von der Geschäftsführung der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020/2021 aufgestellten und vom Wirtschaftsprüfer testierten Konzernjahresabschluss zu überprüfen.
Der Konzernjahresabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020/2021 wurden von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Der Aufsichtsratsvorsitzende hat sich gemäß § 171 Abs. 1 AktG in einem intensiven Gespräch mit den Wirtschaftsprüfern am 09.02.2022 über das Ergebnis der Wirtschaftsprüfung, den Konzernjahresabschluss, den Konzernlagebericht sowie den Abhängigkeitsbericht umfassend informiert. Hierbei wurden alle Fragen zu den Prüfungsergebnissen durch die Wirtschaftsprüfer ausgiebig und zufriedenstellend beantwortet.
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sieht der Aufsichtsrat keinen Anlass zu Einwendungen gegen den von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020/2021.
Die Überprüfung des Abhängigkeitsberichtes durch den Aufsichtsrat hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Hiernach und nach dem Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen.
Der Aufsichtsrat billigt den Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020/2021.
Berlin, 09.02.2022
gez. Dr. Karl Kauermann, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Billigung des Konzernabschlusses
Der Konzernabschluss zum 30. Juni 2021 wurde am 9.2.2022 gebilligt.
HRB 93056
Befreiungsbeschluss gemäß § 264 Absatz 3 HGB
Jahresabschluss zum 30. Juni 2021
Die Gesellschafterversammlung der Hertha BSC Infrastruktur GmbH, Berlin, hat am 23. November 2021 einstimmig einer Inanspruchnahme von Erleichterungen nach § 264 Absatz 3 HGB bezüglich der Offenlegung gemäß § 325 HGB für den Jahresabschluss zum 30. Juni 2021 zugestimmt.
Der Jahresabschluss der Hertha BSC Infrastruktur GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss der Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin, einbezogen.
Die Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin, ist aufgrund des mit der Hertha BSC Infrastruktur GmbH, Berlin, bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zur Verlustübernahme nach § 302 AktG für das auf den 30. Juni 2021 folgenden Geschäftsjahres verpflichtet.
Berlin, 23. November 2021
Die Geschäftsführung
HRB 185662
Befreiungsbeschluss gemäß § 264 Absatz 3 HGB
Die Gesellschafterversammlung der Hertha BSC Stadion GmbH, Berlin, hat am 23. November 2021 einstimmig einer Inanspruchnahme von Erleichterungen nach § 264 Absatz 3 HGB bezüglich der Offenlegung gemäß § 325 HGB für den Jahresabschluss zum 30. Juni 2021 zugestimmt.
Der Jahresabschluss der Hertha BSC Stadion GmbH, Berlin, wird in den Konzernabschluss der Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin, einbezogen.
Die Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin, ist aufgrund des mit der Hertha BSC Stadion GmbH, Berlin, bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zur Verlustübernahme nach § 302 AktG für das auf den 30. Juni 2021 folgenden Geschäftsjahres verpflichtet.
Berlin, 23. November 2021
Die Geschäftsführung
HRA 36093
Bekanntmachung gemäß § 264b HGB
Die Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG, Berlin, wird in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 84666, einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264b HGB von der Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr bis zum 30.06.2021 wird mitgeteilt.
Die Geschäftsführung
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