Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)BerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020KONZERNBILANZ zum 30. Juni 2020AKTIVA
PASSIVA
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 (HGB)
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 84666Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020Gliederung des Konzernanhangs I. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss und Konzernabschlussstichtag II. Angaben zum Konsolidierungskreis III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze V. Erläuterungen zu einzelnen Posten des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 VI. Sonstige Angaben Anlage zum Konzernanhang: Entwicklung des Anlagevermögens zum 30. Juni 2020 (Konzernanlagenspiegel) I. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss und Konzernabschlussstichtag Der Konzernabschluss zum 30. Juni 2020 ist unter Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften in Verbindung mit dem Fünften Teil des Ersten Buches des Aktiengesetzes erstellt worden. Die Vorjahreszahlen sind zu Vergleichszwecken angegeben. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit sind die bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurden unternehmensspezifische Gliederungspunkte (Spielerwerte als Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Transfers als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) in die Bilanz und in den Anlagenspiegel eingefügt. Zudem wurden zur Verbesserung der Darstellung der Ertragslage abweichend zum Vorjahr Aufwendungen aus dem Spielbetrieb sowie zur gesundheitlichen Betreuung in Höhe von insgesamt T€ 1.254 nicht den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, sondern im Materialaufwand ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden ebenfalls entsprechend um T€ 1.019 angepasst. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. II. Angaben zum KonsolidierungskreisAngabe von Name und Sitz der Unternehmen, die in die Konsolidierung einbezogen wurden
*) Die Gesellschaft hat einen vom Stichtag des Konzernabschlusses abweichenden Abschlussstichtag und wird auf Grundlage eines aufgestellten Zwischenabschlusses in den Konzernabschluss einbezogen. III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden1. Kapitalkonsolidierung Bei der Kapitalkonsolidierung wurde die Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB) angewandt (Vollkonsolidierung). Die Verrechnung des Anteils des Mutterunternehmens mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen (gemäß § 301 Abs. 2 S. 1 HGB) erfolgte auf der Grundlage der Wertansätze zum 30. Juni 2010, dem Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen (bei späterem Erwerb zum Zeitpunkt der jeweiligen erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss). 2. Schuldenkonsolidierung Die Schuldenkonsolidierung erfolgt nach § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Aufrechnungsdifferenzen ergaben sich nicht. 3. Aufwands- und Ertragskonsolidierung Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgt gemäß § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Innenumsätze und sonstigen betrieblichen Erträge zwischen den Konzernunternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. Gleiches gilt für sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, die mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet wurden. Die Ergebnisabführungen aufgrund bestehender Gewinnabführungsverträge wurden ebenso eliminiert wie die Gewinnanteile von Konzernpersonengesellschaften. 4. Währungsumrechnung Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen sind in Euro aufgestellt. Umrechnungsdifferenzen haben sich somit nicht ergeben. IV. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDer Konzernabschluss zum 30. Juni 2020 ist unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt worden. Die wesentlichen im Geschäftsjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze lassen sich wie folgt darstellen: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer um lineare planmäßige Abschreibungen vermindert. Spielerwerte werden über die Laufzeit der Anstellungsverträge abgeschrieben. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und – soweit abnutzbar – unter Berücksichtigung planmäßig linearer Abschreibungen auf der Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauern. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder niedrigeren Werten, die ihnen beizulegen sind, angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kredit- und Zinsrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen worden. Rechnungsabgrenzungsposten werden für die Abgrenzung von Zahlungsvorgängen und zur Zuordnung von Aufwendungen/Erträgen zum zutreffenden Aufwands-/Ertragszeitraum gebildet. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, um alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen zu erfassen. Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt unterjährig mit monatlichen Durchschnittskursen. Am Abschlussstichtag werden kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. V. Erläuterungen zu einzelnen Posten des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020Bilanz Nachstehend werden nur zu den wesentlichen Posten Erläuterungen gegeben. 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Konzernanlagenspiegel; vgl. Anlage 1.3.1. zum Anhang. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind u.a. Forderungen gegen die DFL Deutsche Fussball Liga GmbH in Höhe von T€ 688 enthalten. 3. Guthaben bei Kreditinstituten Von den Guthaben bei Kreditinstituten sind T€ 76 eingeschränkt verfügbar (nur zweckbestimmte Verwendung für Mietkautionen zulässig). 4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten stellen sich wie folgt dar:
5. Eigenkapital Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. November 2019 wurde das Grundkapital der Hertha BSC KGaA von 4.160.000 Stückaktien auf 5.189.621 Stückaktien erhöht, die auf den Namen lauten. In diesem Zusammenhang erfolgten Einzahlungen in Höhe von € 1.029.621,00 in das Grundkapital und in Höhe von € 97.972.398,23 in die Kapitalrücklage. Die persönlich haftende Gesellschafterin, die Hertha BSC Verwaltung GmbH, Berlin, ist am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.
Die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA hatte mit verschiedenen Vereinbarungen zwischen 2007 und 2016 Genussrechte im Gesamtnennbetrag von T€ 17.000 emittiert. Diese Genussrechte wurden mit Wirkung zum 31.12.2019 gekündigt und dementsprechend vollständig inklusive abgegrenzter Vergütungsansprüche zurückgezahlt. 6. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden für folgende Positionen gebildet:
7. Verbindlichkeiten Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten nach Gläubigern und Fristigkeiten (Restlaufzeiten) ergibt sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel; die Vorjahreszahlen sind in Klammern vermerkt.
Die Angabe zu den Anleihen betreffen den Emissionswert von T€ 40.000. Zinsabgrenzungen zum aktuellen Stichtag werden abweichend zum Vorjahr unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind unter anderem T€ 10.893 (Vorjahr T€ 7.215) Verbindlichkeiten aus Steuern und T€ 5.348 (Vorjahr T€ 2.743) Verbindlichkeiten aus Personalabrechnungen enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsabtretungen von Ansprüchen aus der zentralen Vermarktung der Medienrechte besichert. 8. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten betrifft im Wesentlichen Anzahlungen der Nike European Operations Netherlands B.V. auf die Verlängerung des Ausrüstervertrages und Einzahlungen aus der Signing Fee des Vermarktungspartners Sportfive Germany GmbH im Zusammenhang mit der Anpassung und Verlängerung des gemeinsamen Kooperationsvertrages und vorvereinnahmten Zahlungen aus Werbeverträgen sowie Factoringzahlungen. 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen gliedern sich wie folgt auf:
Die bestehenden Verträge sehen teilweise variable Zahlungen vor, so dass es sich bei den Überlassungsverträgen um auf der Basis des Geschäftsjahres 2019/2020 geschätzte Beträge handelt. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 1. Umsatzerlöse
2. Abschreibungen Die Abschreibungen ergeben sich aus dem als Anlage 1.3.1 beigefügten Anlagenspiegel. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Im Vorjahreszeitraum wurden im Verwaltungsaufwand Aufwendungen in Höhe von T€ 13.807 für die Beendigung der Vertragsverhältnisse mit dem ehemaligen Investor KKR sowie für die Anleiheemission abgebildet. 4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In dem Posten sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen, formal unverzinslichen Verbindlichkeiten von T€ 838 (Vorjahr: T€ 0) enthalten. VI. Sonstige Angaben1. Organmitglieder Mitglieder des Aufsichtsrates der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA waren im Berichtzeitraum:
Im Berichtszeitraum haben die Aufsichtsratsmitglieder keine Vergütungen erhalten. Die Geschäftsführung der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA erfolgt durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Hertha BSC Verwaltung GmbH, Berlin (Stammkapital: € 25.000,00). Geschäftsführer der Hertha BSC Verwaltung GmbH waren im Berichtszeitraum Herr Michael Preetz und Herr Ingo Schiller. Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. 2. Mitarbeiter (Köpfe) Die Beschäftigtenzahlen (ohne Geschäftsführer) lassen sich wie folgt aufgliedern:
Daneben werden in erheblichem Umfang Kurzzeitbeschäftigte (Ordner und Kassendienst) beschäftigt. 3. Honorar des Abschlussprüfers In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind folgende Honorare des Abschlussprüfers Mazars GmbH & Co. KG enthalten:
4. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA auf neue Rechnung vorzutragen. 5. Nachtragsbericht In der Transferperiode von Juli bis Oktober 2020 hat die Konzernmutter Hertha BSC GmbH & Co. KGaA insgesamt 29,5 Mio. € für Neuverpflichtungen und Ausleihen von Lizenzspielern verwendet. Im Gegenzug wurden 10,1 Mio. € durch Spielerabgänge/-ausleihen vereinnahmt. Am 1. Juli 2020 wurde eine Finanzierungsvereinbarung mit einem bestehenden Kommanditaktionär geschlossen, die eine liquiditätswirksame Eigenkapitalzuführung in Höhe von insgesamt T€ 150.000 im laufenden Geschäftsjahr 2020/2021 vorsieht. Das Grundkapital soll hiernach von € 5.189.621,00 um € 2.603.821,00 auf € 7.793.442,00 durch die Ausgabe von insgesamt 2.603.821 Aktien erhöht werden.
Berlin, den 20. Oktober 2020 Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), vertreten durch die Komplementärin, die Hertha BSC Verwaltung GmbH gez. Michael Preetz, Geschäftsführer gez. Ingo Schiller, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens zum 30. Juni 2020(Konzern-Anlagenspiegel)
Konzern-EigenkapitalspiegelHertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin
Konzern-Kapitalflussrechnung gemäß DRS 21 für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020Gliederung des Lageberichts A) Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit B) Geschäfts- und Rahmenbedingungen C) Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung D) Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung E) Veränderungen des Kaders zur neuen Spielzeit F) Prognosebericht A) Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit Mutterunternehmen des Konzerns ist die Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA. Neben der Muttergesellschaft werden die Tochterunternehmen Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG, Hertha BSC Transfer GmbH & Co. KG, Hertha BSC Lizenz GmbH, Hertha BSC Infrastruktur GmbH, Hertha BSC Stadion GmbH und die Hertha BSC Medien GmbH in den Konzernabschluss zum 30.06.2020 einbezogen. Gegenstand des Geschäftsbetriebs der Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA) ist die Betreibung professionellen Fußballsports unter Beachtung und Einhaltung der Statuten des Deutschen Fußballbundes und seiner Untergliederungen sowie die Teilnahme am Lizenzspielbetrieb der Fußballbundesligen. Die Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG verwertet Rechte jeglicher Art, insbesondere im Zusammenhang mit Lizenzfußball. Gegenstand des Geschäftsbetriebs der Hertha BSC Lizenz GmbH und der Hertha BSC Transfer GmbH & Co. KG ist der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Lizenzen bzw. von Beteiligungen an Transfererlösen von Profifußballspielern. Die Geschäftstätigkeit der Hertha BSC Infrastruktur GmbH beinhaltet die Aufnahme von Darlehen und Weiterreichung an die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA oder an mit ihr bzw. mit dem Hertha, Berliner Sport-Club (Hertha B.S.C.) e.V. verbundenen Gesellschaften. Gegenstand des Geschäftsbetriebs der Hertha BSC Stadion GmbH ist die Planung, der Bau, der Betrieb und die Unterhaltung von Sportstätten. Gegenstand des Geschäftsbetriebs der Hertha BSC Medien GmbH sind (i) die Veranstaltung, Vermarktung und Verbreitung von Fernsehsendungen durch Übertragungsmedien aller Art, insbesondere im Rahmen des durch Teilnehmerentgelte finanzierten Fernsehens; (ii) Herstellung, Beschaffung, Veräußerung, Vermarktung und Verbreitung von Fernseh-, Film-, Hörfunk- und Medienproduktionen aller Art sowie sonstiger immaterieller Rechte; (iii) Erbringung, Beschaffung und Vermarktung von Dienstleistungen im Bereich der Kommunikation und der elektronischen Medien unter Einschluss der Bereitstellung und Vermarktung von Anschlüssen und Übertragungsleistungen; (iv) Merchandising-, Event- und Multimedia-Geschäft. B) Geschäfts- und Rahmenbedingungen 1. Entwicklung des Lizenzfußballs Die Sport Business Gruppe der Deloitte schreibt in der 29. Ausgabe ihrer jährlichen Studie „Annual Review of Football Finance“ am 11.06.2020: „28,9 Milliarden Euro Umsatz (exklusive Transfererlöse) hat der europäische Fußballmarkt in der Saison 2018/19 erwirtschaftet, das ist ein neuer Rekord. Doch zum ersten Mal in der mittlerweile 29 Ausgaben umfassenden Geschichte des Annual Review of Football Finance (ARFF) von Deloitte zeichnet sich aktuell ab, dass im nächsten ARFF voraussichtlich kein neuer Rekordumsatz verkündet werden wird. Das aktuelle Ranking der finanzstärksten Topligen des internationalen Spitzenfußballs bezieht sich auf die Saison 2018/19 und ist noch nicht von den Einschnitten der globalen COVID-19-Pandemie beeinflusst. Fans als Rückgrat des wirtschaftlichen Erfolgs „Dem Fußball stehen, wie so vielen anderen Wirtschaftsbereichen, herausfordernde Zeiten bevor“, bestätigt Stefan Ludwig, Partner und Leiter der Sport Business Gruppe bei Deloitte. In nahezu allen europäischen Ligen sowie den jeweiligen Pokalwettbewerben wurde der Spielbetrieb auf zunächst unbestimmte Zeit eingestellt. Die Bundesliga war die erste Liga, welche auf Basis von Geisterspielen und einem umfangreichen Hygienekonzept Mitte Mai weitermachen konnte. Auch die Europameisterschaft im Sommer 2020 wurde um ein Jahr verschoben. Der Fußball, sowohl im Profi- als auch im Amateurbereich, steht vor immensen und teilweise existenzbedrohenden Herausforderungen. „Eine Schlüsselrolle kommt dabei auch den Fans zu, denn sie sind letztendlich das Rückgrat des wirtschaftlichen Erfolgs“, erläutert Stefan Ludwig. „Insbesondere ihre Begeisterung macht den Spitzenfußball zu einem attraktiven Produkt für Medien und Wirtschaftspartner aus aller Welt. Die Phase der Geisterspiele wird voraussichtlich nochmal besonders deutlich machen, wie wichtig die Atmosphäre in den Stadien für die Spieler, aber auch für die TV-Zuschauer ist. Die Verbände, Ligen und Clubs stehen derzeit vor der Herausforderung einerseits den gebotenen Schutzmaßnahmen gerecht zu werden und gleichzeitig emotionale Fußballerlebnisse unter diesen besonderen Bedingungen zu schaffen. “ Im Vergleich zur Vorsaison sorgte in der Bundesliga vor allem die veränderte Zusammensetzung der Liga mit den Auf- und Absteigern für einen leichten Rückgang bei den kommerziellen sowie den Spieltagerlösen. Trotzdem verzeichnete die deutsche Topliga ein beachtliches Umsatzwachstum von insgesamt 177 Millionen Euro, was einem Plus von sechs Prozent entspricht. Dahinter stecken vor allem die mit 19 Prozent deutlich gestiegenen Erlöse aus Medienrechten. Der Personalaufwand in der Bundesligasaison 2018/19 ist um sieben Prozent gestiegen. Trotz der höheren Gehaltskosten steigt die Personalaufwandquote im Vorjahresvergleich nur leicht (+ ein Prozent) auf 54 Prozent. Auch wenn das für die Bundesliga der höchste Wert seit der Saison 2009/10 ist, kam in den vergangenen 20 Jahren keine andere „Big Five“-Liga auf ein vergleichbares Level.“ Der Corona-Pandemie ist die Bundesliga mit einem umfassenden Hygienekonzept entgegengetreten. Grundlage des Konzepts war die Definition hygienischer, medizinischer und organisatorischer Vorgaben, die vor und während der Wiederaufnahme der Mannschaftstrainings und des Spielbetriebs verpflichtend zum Einsatz kommen. Darüber hinaus wurden die verbleibenden Spiele nach der Unterbrechung ohne Zuschauer durchgeführt. 2. Überblick über den Geschäftsverlauf in 2019/2020 Der Einfluss der Corona-Pandemie auf die Bundesliga führte in der Saison 2019/2020 zu starken Umsatzeinbußen. Insbesondere die Durchführung der Bundesligaspiele ohne Zuschauer in den Stadien wirkt sich nachhaltig auf die wirtschaftliche Lage der Clubs aus. Darüber hinaus ist der Transfermarkt zum Ende der Spielzeit praktisch zum Erliegen gekommen. Viele Clubs versuchen ihre Kader beisammen zu halten. Andere hingegen sind gezwungen Spieler abzugeben. Die meisten jedoch haben derzeit nicht die Mittel, um auf dem Transfermarkt tätig zu werden und neue Spieler zu akquirieren. Das Konzernjahresergebnis der abgelaufenen Spielzeit 2019/2020 trägt diesen Umständen Rechnung und liegt bei T€ -53.461. Die Unternehmensgruppe Hertha BSC realisierte dabei betriebliche Erträge (Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge) in Höhe von T€ 114.544 (Vorjahr T€ 140.781). Die Vermarktung der nicht gebundenen Fernseh- und Werberechte erfolgte dabei unverändert durch die SPORTFIVE Germany GmbH (vormals Lagardere Sports Germany GmbH). Am 19. Juni 2019 hat die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA eine Investitions- und Aktionärsvereinbarung mit der Tennor Holding B.V. getroffen. Diese regelt die Übernahme von 37,5 % der Anteile an der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA durch die Tennor Holding B.V. Der Zufluss des vereinbarten Kaufpreises von € 125,0 Mio. erfolgte ebenfalls am 19. Juni 2019. Am 11. November 2019 erfolgte im Rahmen einer Anschlussinvestition eine weitere Einzahlung über € 99,0 Mio. Der Anteil der Tennor Holding B.V. an der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA wuchs dadurch auf 49,9 % an. Ausführungen zur Ertragslage finden sich unter dem Abschnitt C1. 3. Überblick über die sportliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2019/2020 Die Konzernmutter Hertha BSC GmbH & Co. KGaA belegte am Ende der Spielzeit 2019/2020 in der 1. Bundesliga den 10. Tabellenplatz. Zur neuen Spielzeit 2019/2020 verpflichtete die Konzernmutter Hertha BSC GmbH & Co. KGaA die Lizenzspieler Dedryck Boyata, Eduard Löwen, Dodi Lukebakio und Da- ishawn Redan. Des Weiteren wurden die Spieler Marko Grujic und Marius Wolf auf Leihbasis bis zum 30.06.2020 verpflichtet. Darüber hinaus wurde der Nachwuchsspieler Julian Albrecht mit einem Lizenzspielervertrag ausgestattet. Die Spieler Alexander Esswein, Sidney Friede und Muhammed Kiprit kehrten zur neuen Saison von ihren Ausleihen zurück. Im Gegenzug wurde der Spieler Nils Körber auf Leihbasis bis zum 30.06.2020 abgegeben. In der Transferperiode II im Januar 2020 haben sich die Spieler Sidney Friede (SV Wehen Wiesbaden) und Maximilian Pronichev (Rot-Weiß Essen) dauerhaft ihren neuen Klubs angeschlossen. Die Spieler Davie Selke (Werder Bremen), Ondrej Duda (Norwich City), Maurice Covic (Ascoli Calcio), Dennis Jastrzembski (SC Paderborn), Eduard Löwen (FC Augsburg) und Daishawn Redan (FC Groningen) wurden auf Leihbasis abgegeben. Neu verpflichtet wurden die Spieler Santiago Ascacibar, Matheus Cunha, Krzysztof Piatek und Lucas Tousart. Letzterer wird direkt bis zum Ende der laufenden Saison an Olympique Lyon ausgeliehen und stößt zur nächsten Spielzeit 2020/2021 zur Mannschaft. Am 27.11.2019 hat Jürgen Klinsmann die Position des Cheftrainers bei der Konzernmutter übernommen. Er folgte damit seinem Vorgänger Ante Covic, der aufgrund des ausgebliebenen sportlichen Erfolgs zuvor freigestellt worden war. Am 11.02.2020 trat Jürgen Klinsmann von seiner Tätigkeit als Cheftrainer zurück. Der bisherige Co-Trainer Alexander Nouri übernahm die freigewordene Position interimsweise. Am 09.04.2020 wurde Bruno Labbadia als neuer Cheftrainer der Lizenzspielermannschaft vorgestellt. Der Lizenzspielerkader umfasste (inkl. der Vertragsspieler) 33 Spieler (Vorjahr: 34). C) Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung 1. Ertragslage Auch bei Hertha BSC führt die Corona-Pandemie zu starken Umsatzrückgängen. Die Umsatzerlöse sind um T€ 26.803 zurückgegangen und liegen dadurch mit T€ 112.960 unter dem Vorjahreswert von T€ 139.763. Die Unternehmensgruppe Hertha BSC schließt das Geschäftsjahr 2019/2020 mit einem Konzernjahresfehlbetrag von T€ 53.461 ab. Wesentlich beeinflusst wird dieses Ergebnis durch einen Rückgang der Transfererlöse auf T€ 1.203 im Vergleich zur Vorsaison (T€ 22.155). Aufgrund der Durchführung von vier Spielen ohne Zuschauer liegen die Spielerträge mit T€ 11.177 deutlich unterhalb des Wertes der Vorsaison (T€ 14.695). Die Vermarktungserlöse liegen mit T€ 28.626 auf dem Niveau des Vorjahrs (T€ 28.647). In diesem Bereich sind jedoch ebenfalls hohe Ausfälle, insbesondere durch fehlende Hospitalityerlöse, zu verzeichnen. Im Bereich der zentralen TV-/Hörfunkvermarktung konnten T€ 65.600 (Vorjahr: T€ 67.235) erlöst werden. Die Erlöse im Bereich des Handels liegen mit T€ 4.757 trotz der Durchführung der letzten vier Spiele ohne Zuschauer erfreulicherweise nur knapp unterhalb des Niveaus des Vorjahrs (T€ 4.954). Als wesentliche Aufwandsposition ist in der Spielzeit 2019/2020 der Personalaufwand in Höhe von T€ 80.190 (Vorjahr: T€ 62.403) zu verzeichnen. Die Abschreibungen liegen mit T€ 21.429 deutlich über dem Vorjahresniveau (T€ 9.730) und sind im Wesentlichen beeinflusst durch die Abschreibungen auf Spielerwerte, welche durch die Transfertätigkeiten im Berichtszeitraum um € 11,7 Mio. angestiegen sind. Der Materialaufwand liegt mit T€ 2.608 leicht unter dem Niveau des Vorjahres (T€ 2.814). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Berichtszeitraum bei T€ 58.500 (Vorjahr T€ 81.904). Der Spielbetrieb als größte Einzelposition (T€ 25.554, Vorjahr: T€ 24.996) bewegt sich leicht oberhalb des Vorjahresniveaus, u.a. bedingt durch das zusätzliche Heimspiel im DFB-Pokal. Die Aufwendungen im Bereich der Werbung sind im Berichtszeitraum auf T€ 3.627 (Vorjahr: T€ 3.228) gestiegen. Im Aufwandsbereich Fernseh- und Hörfunkverwertung, in dem u.a. die Provision zugunsten des Vermarktungspartners SPORTFIVE Germany GmbH (vormals Lagardère Sports Germany GmbH) erfasst wird, beläuft sich der Wert auf T€ 8.202 (Vorjahr: T€ 13.122). Der Vorjahreswert war hier noch geprägt durch die Beendigungsvereinbarung mit dem früheren Investor KKR & Co. Inc. Im Bereich des Transfers belaufen sich die Aufwendungen auf T€ 12.505 (Vorjahr: T€ 16.075). Das Vorjahr war beeinflusst durch den Abgang von Restbuchwerten in Höhe von € T€ 4.059. In der Verwaltung liegen die Aufwendungen bei T€ 6.419 (Vorjahr: T€ 23.281). Der Vorjahreswert war insbesondere geprägt durch einmalige Aufwendungen für den Rückkauf der Ärmelsponsorenrechte (T€ 3.350) sowie die Aufwendungen für die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit KKR (T€ 13.807). Die Aufwendungen für das Handelsgeschäft liegen im Berichtszeitraum bei T€ 933 (Vorjahr: T€ 923). Die Aufwendungen für den Amateur- und Jugendfußballs liegen mit T€ 1.260 auf dem Niveau des Vorjahres (T€ 1.298). 2. Finanzlage Zum Bilanzstichtag verfügte die Unternehmensgruppe Hertha BSC über liquide Mittel und Forderungen in Höhe von € 73,0 Mio. Durch die Anschlussinvestition des Investors Peil Investment B.V. / Tennor Holding B.V. wurden im November 2019 € 99,0 Mio. eingezahlt. Diese Mittel wurden anteilig für die Rückführung von Finanzverbindlichkeiten sowie für Investitionen in den Lizenzspielerkader und Infrastrukturmaßnahmen verwandt. Darüber hinaus ungeplante positive und negative Effekte haben sich weitestgehend saldiert. 3. Vermögenslage Im Anlagevermögen werden die Spielerwerte mit T€ 106.402 bilanziert (30. Juni 2019: T€ 17.223). Die tatsächlichen Transfer- bzw. Marktwerte des Spielervermögens (vgl. dazu unabhängige Taxierung durch „transfermarkt.de“, Stand 13.10.2020: Marktwert € 218,1 Mio., Vorjahreswert: € 195,3 Mio.) liegen allerdings weit über dem bilanzierten Wert des Spielervermögens („Stille Reserven“). Durch die Corona-Pandemie sind die Marktwerte zunächst gesunken. Hertha BSC hat daher eine Anpassung der Spielerwerte in Höhe von € 35,2 Mio. vorgenommen. Im Verlauf des Jahres 2020 ist allerdings bereits eine Erholung und ein damit verbundener Wiederanstieg zu verzeichnen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf T€ 17.191 (Vorjahr: T€ 27.833). Die Hertha BSC Unternehmensgruppe weist zum 30. Juni 2020 ein Eigenkapital in Höhe von T€ 35.724 (Vorjahr: T€ 8.183) aus. Die Verbindlichkeiten stiegen im Berichtszeitraum um T€ 50.050 und belaufen sich nunmehr auf T€ 141.670 (Vorjahr: T€ 91.620). Sie werden im Anhang dargestellt und aufgegliedert. Im Wesentlichen ergibt sich der Anstieg aus den durchgeführten Transfertätigkeiten. Parallel dazu wurden die zinstragenden Verbindlichkeiten aus Krediten bzw. Finanzierungen im Berichtszeitraum um T€ 20.653 reduziert. Die Unternehmensgruppe Hertha BSC wird im laufenden Geschäftsjahr weitere Verbindlichkeiten zurückführen. D) Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Die Unternehmensgruppe Hertha BSC unterliegt – wie andere Teilnehmer an der Bundesliga auch – rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, die sich auf die künftige Entwicklung des Unternehmens auswirken können. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang als allgemeine Risiken insbesondere: – Eine weltweite Pandemie, ausgelöst z.B. durch einen Virus, kann sich auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken. In der aktuellen Corona-Pandemie wurde aufgezeigt, dass dadurch sämtliche Umsatzbereiche betroffen sein können. – Eine erneut weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, welche sich insbesondere im Bereich des Sponsorings auswirken kann, da die Ausgaben der werbenden Unternehmen in diesem Segment wieder sinken würden. – Die gesetzten wirtschaftlichen Ziele im Einnahmebereich sind darüber hinaus von dem letztlich nicht planbaren sportlichen Erfolg und von der Marktentwicklung für Erträge aus der Vermarktung der Bundesliga abhängig. Die beiden jüngsten Abstiege der Klubgeschichte am Ende der Saisons 2009/2010 und 2011/2012 haben dies belegt. – Die künftige Entwicklung des Transfermarktes bei dem An- und Verkauf von Spielern einschließlich der künftigen Gehaltsentwicklung bei Lizenzspielern kann derzeit nicht abschließend eingeschätzt werden. Der wirtschaftliche Erfolg (Spieleinnahmen, erfolgsabhängige Zahlungen von Sponsoren, Verteilung von Erträgen aus Fernsehwerbung) korreliert im Erlösbereich mit der sportlichen Entwicklung und kann nur bedingt geplant werden. Im Bereich der Fernsehvermarktung ist ab 2017/2018 für vier Spielzeiten ein Vermarktungsvertrag abgeschlossen worden, so dass hier mit feststehenden Einnahmen für die Bundesliga gerechnet werden kann. Die Erträge aus der Fernsehvermarktung der Bundesliga sind somit bis 2021 vertraglich festgeschrieben. Im Juli 2020 wurde der Zeitraum von 2021 – 2025 ebenfalls vertraglich fixiert. Die Bundesliga erreichte dabei ein Vermarktungsergebnis, dass nur knapp unter dem Niveau der Vorperiode liegt. Darüber hinaus ist die Entwicklung aber ebenfalls nur eingeschränkt planbar, weil sie abhängig von der Popularität des Fußballsports und der Entwicklung des Marktes für Fernsehlizenzen sind. Diese Branchenrisiken kann Hertha BSC letztlich nicht beeinflussen. Durch die Corona-Pandemie verzögerte sich die Beendigung der Spielzeit und lief bis in den Juni hinein. Daraus resultierte, dass der Transfermarkt noch nicht geöffnet hatte und die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA keine Einnahmen aus Transfertätigkeit erwirtschaften konnte. Es wird versucht, die in diesem Zeitraum entgangenen Erträge in der Folgespielzeit anteilig nachzuholen. Darüber hinaus wird auch zukünftig weiter versucht, neue Spieler ohne Zahlung von Transferentschädigungen zu verpflichten. Hertha BSC kann im Gegenzug Transferentschädigungen als Einnahmen ebenfalls nur eingeschränkt einplanen. Insbesondere für überdurchschnittliche Spieler werden aber nach wie vor hohe Transferentschädigungen gezahlt, so dass z.B. für vorhandene überdurchschnittliche Spieler (z.B. Matheus Cunha, Krzysztof Piatek, Niklas Stark, Arne Maier, Dodi Lukebakio, Javairo Dilrosun und Jordan Torunarigha) ggf. hohe Ablösezahlungen generiert werden könnten. Zur aktuellen Entwicklung siehe Absatz E. Chancen bestehen für den Hertha BSC Konzern in der Verbesserung der Vermarktung und der Verbesserung der sportlichen Situation, die nachhaltig mit der Erzielung höherer Erträge einhergeht, sowie in der Erzielung von Transfererträgen. Wegen des überdurchschnittlich guten Nachwuchses (derzeit 28 Nationalspieler von der U15 bis einschließlich zur U21, weitere 12 Nachwuchsspieler wurden zu Lehrgängen des DFB eingeladen) geht Hertha BSC weiterhin davon aus, dass die Aufwendungen für die Integration externer Lizenzspieler gegenüber anderen Bundesligaclubs geringer ausfallen. Durch die bereits erfolgreiche Integration von eigenen Nachwuchsspielern können die Aufwendungen für Ausbildungs- und Transferentschädigungen in diesem Bereich geringgehalten werden. Hinzu kommt, dass durch die Veräußerung von Nachwuchsspielern (und Lizenzspielern) zusätzliche Einnahmen erzielt werden können. Dieser Weg wird durch die Geschäftsführung des Hertha BSC Konzerns konsequent weiterverfolgt. E) Veränderungen des Kaders zur neuen Spielzeit Zur neuen Spielzeit 2020/2021 verpflichtete die Hertha BSC GmbH & Co KGaA die Lizenzspieler Omar Alderete (FC Basel), Jhon Córdoba (1. FC Köln), Alexander Schwolow (SC Freiburg) und Deyovaisio Zeefuik (FC Groningen). Des Weiteren wurde der Spieler Matteo Guendouzi auf Leihbasis bis zum 30.06.2021 vom FC Arsenal unter Vertrag genommen. Von ihren Ausleihen kehrten die Spieler Maurice Covic, Ondrej Duda, Nils Körber, Daishawn Redan und Lucas Tousart vereinbarungsgemäß zum Saisonstart zurück. Darüber hinaus wurde die Ausleihe des Spielers Eduard Löwen an den FC Augsburg vorzeitig beendet. Im Gegenzug wurden die Spieler Ondrej Duda (1. FC Köln), Pascal Köpke (1. FC Nürnberg) und Karim Rekik (FC Sevilla) gegen Transferentschädigung abgegeben. Darüber hinaus verließen die Spieler Muhammed Kiprit (KFC Uerdingen) und Dennis Smarsch (FC St. Pauli) den Club. Der Spieler Arne Maier wurde bis zum 30.06.2021 an Arminia Bielefeld ausgeliehen. Die Verträge mit den Spielern Alexander Esswein, Vedad Ibisevic, Salomon Kalou, Thomas Kraft (Karriereende) und Per Ciljan Skjelbred liefen am Ende der Saison 2019/2020 aus und wurden nicht verlängert. Der Lizenzspielerkader umfasst damit inkl. der Vertragsspieler aktuell 36 Spieler. Das Durchschnittsalter beträgt 24,9 Jahre. F) Prognosebericht In der 1. Bundesliga steht Hertha BSC nach dem 4. Spieltag (Stand: 20. Oktober 2020) auf dem 15. Platz der Tabelle. Der Erfolg professioneller Fußballvereine hängt jedoch nicht nur von der sportlichen, sondern auch von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab. Die Konzernmutter Hertha BSC GmbH & Co. KGaA hat aufgrund der Corona-Pandemie und der Tätigkeiten in der abgelaufenen Transferperiode I die bisherigen Planungen für das Geschäftsjahr 2020/2021 überarbeitet. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird unter der Berücksichtigung von Transfererträgen mit einem Jahresfehlbetrag von € 77,6 Mio. geplant, welcher durch sportlichen Erfolg oder Mehreinnahmen deutlich positiver ausfallen kann. Umgekehrt können bei sportlichem Misserfolg auch schlechtere als die geplanten Ergebnisse eintreten. An der bisherigen Strategie, auf die nachhaltige Nachwuchsarbeit zu setzen und junge, talentierte Spieler einzubinden, wird die Geschäftsführung uneingeschränkt festhalten. Für 2020/2021 wird mit Gesamterträgen inklusive Transfererträgen von € 121,6 Mio. geplant. Für die künftige Entwicklung sind folgende Punkte wesentlich: Aufgrund des bestehenden Kooperationsvertrags mit dem langjährigen Partner Sportfive besteht im Bereich der Vermarktung eine sichere Vertragssituation mit einem kompetenten Partner. Durch den Einstieg des Investors ist es der Konzerntochter Hertha BSC GmbH & Co. KGaA gelungen, die Eigenkapitalsituation des Unternehmens und des Konzerns signifikant zu verbessern. Durch die Mittelzuflüsse werden die Finanzverbindlichkeiten mittelfristig abgebaut und Investitionen in den Spielerkader und die Infrastruktur vorgenommen. Zudem geht die Geschäftsleitung davon aus, dass sich die Entwicklung der Unternehmensgruppe Hertha BSC auch künftig insbesondere wegen der bestehenden Chancen und der überdurchschnittlich guten Infrastruktur (insbesondere Sportanlagen, medizinische Einrichtungen und die Nachwuchsarbeit) weiter sportlich und wirtschaftlich erfolgreich darstellen wird. Das Berliner Olympiastadion, das bekannteste deutsche Stadion, welches während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 neben vier Vorrundenspielen und einem Viertelfinalspiel auch Austragungsstätte für das Finale war, ist weiterhin auch Spielstätte der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA. Es bietet 74.220 überdachte Plätze, 88 Logen (ca. 1.000 Plätze), 15 Sky-Boxen (ca. 130 Plätze) und ca. 4.000 Business-Seats. Hertha BSC geht für die Folgejahre weiterhin von möglichen Ertragssteigerungen in diesem Bereich aus. Die Entwicklung der jüngeren Vergangenheit zeigt in hohem Maße auf, dass eine große Abhängigkeit vom sportlichen Erfolg besteht. Es wurde jedoch in der Vergangenheit die Basis für eine positive Ausrichtung des Unternehmens geschaffen. Bei weiterer konsequenter Einhaltung des selbst auferlegten wirtschaftlichen Rahmens wird der eingeschlagene Weg weiterhin zu einer positiven Entwicklung des Unternehmens führen. Auf die Abhängigkeit der Planung vom sportlichen Erfolg wurde bereits unter Absatz D. hingewiesen.
Berlin, 20. Oktober 2020 Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vertreten durch die Komplementärin, die Hertha BSC Verwaltung GmbH gez. Michael Preetz, Geschäftsführer gez. Ingo Schiller, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin, für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften der Statuten des DFL e.V. in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 20. Oktober 2020 Mazars GmbH & Co. KG gez. Helmut Schuhmann, Wirtschaftsprüfer gez. Marko Pape, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsratesder Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berlin.Der amtierende Aufsichtsrat der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA ist im Rahmen der Hauptversammlung der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA vom 14.05.2018 für eine Amtszeit von vier Jahren neu gewählt worden und setzte damit die Arbeit des zuvor amtierenden Aufsichtsrates nahtlos fort. Mit diesem Bericht informiert der Aufsichtsrat über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/2020. Erneut unterwirft er sich dabei einer gesteigerten Berichtspflicht, mit der wiederum einher geht, dass der Aufsichtsrat den Abschlussprüfern der Gesellschaft auch seine vollständig abgefassten Protokolle nebst Anlagen zu allen Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2019/2020 offengelegt hat. Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Dies im kontinuierlichen Dialog mit der Geschäftsführung der Gesellschaft, die er bei der Leitung des Unternehmens sowohl beraten als auch gemäß § 111 AktG überwacht hat. Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen zweier Präsenzsitzungen am 20.11.2019 und am 26.02.2020 sowie in einer Telefonkonferenz am 03.06.2020 sowohl über die sportliche als auch sehr intensiv über die wirtschaftliche Lage und die Geschäftsentwicklung des Unternehmens sowie über Grundsatzfragen der Unternehmenspolitik und den Abschluss wichtiger Geschäfte und Verträge im Geschäftsjahr 2019/2020 informiert. Regelmäßig nahm die Geschäftsführung an den Aufsichtsratssitzungen teil. Insbesondere wurde das regelmäßige Finanzreporting, welches auf Monatsbasis erstellt wird, analysiert und diskutiert. Empfehlungen und Anregungen des Aufsichtsrates wurden durch die Geschäftsführung angenommen und soweit möglich im Rahmen des operativen Geschäfts umgesetzt. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen wurden Einzelfragen in Gesprächen mit der Geschäftsführung erörtert. Dies geschah insbesondere in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen bzw. Gesprächsterminen des Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem für Finanzen zuständigen Geschäftsführer. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und rechtzeitig eingebunden. Die Geschäftsführung unterrichtete ihn regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie über die aktuelle Geschäftspolitik und das praktizierte Risikomanagement. Sämtliche Beschlussfassungen des amtierenden Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden unter Beachtung der Satzung der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA und der gesetzlichen Bestimmungen gefasst. Insbesondere hat der Aufsichtsrat die Aufgabe übernommen, den von der Geschäftsführung der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019/2020 aufgestellten und vom Wirtschaftsprüfer testierten Konzernjahresabschluss zu überprüfen. Der Konzernjahresabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurden von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat sich gemäß § 171 Abs. 1 AktG in einem intensiven Gespräch mit den Wirtschaftsprüfern am 17.02.2021 über das Ergebnis der Wirtschaftsprüfung, den Konzernjahresabschluss, den Konzernlagebericht sowie den Abhängigkeitsbericht umfassend informiert. Hierbei wurden alle Fragen zu den Prüfungsergebnissen durch die Wirtschaftsprüfer ausgiebig und zufriedenstellend beantwortet. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sieht der Aufsichtsrat keinen Anlass zu Einwendungen gegen den von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019/2020. Die Überprüfung des Abhängigkeitsberichtes durch den Aufsichtsrat hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Hiernach und nach dem Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat billigt den Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019/2020.
Berlin, 17.02.2021 gez. Dr. Karl Kauermann, Vorsitzender des Aufsichtsrats HRB 84666Billigung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss zum 30. Juni 2020 wurde am 17.2.2021 gebilligt. |
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