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Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020

geralt (CC0), Pixabay
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Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 36093

BILANZ zum 30. Juni 2020

AKTIVA

30.6.2019
T€
A. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Nutzungs- und Vermarktungsrechte, Markenrechte sowie gastronomische Bewirtschaftungsrechte 109.772.990,00 115.091
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen Gesellschafter 62,00 0
2. Sonstige Vermögensgegnstände 3.920,32 0
3.982,32 (0)
II. Guthaben bei Kreditinstituten 51,38 24
4.033,70 (24)
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 399
109.777.023,70 115.514

PASSIVA

30.6.2019
T€
A. Eigenkapital
1. Kapitalanteil Komplementärin
– Kapitalkonto I (Festkapital) 91.310.170,00 91.310
– Kapitalkonto II 0,00 -2.993
91.310.170,00 88.317
2. Kapitalanteil Kommanditistin
– Kommanditkapital 100,00 0
91.310.270,00 (88.317)
B. Rückstellungen 6.102,50 6
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1,45 0
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.181,08 1
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 18.442.021,02 17.590
4. Sonstige Verbindlichkeiten 17.447,65 432
18.460.651,20 (18.023)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 9.168
109.777.023,70 115.514

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020

1.7.2018 – 30.6.2019
T€
1. Rohergebnis 16.289.114,00 17.036
2. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens -5.317.908,00 -5.318
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen -49.424,48 -14.546
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -183.373,58 -227
5. Steuern von Einkommen und Ertrag 0,00 62
6. Ergebnis nach Steuern/​Jahresüberschuss Überschuss des Rumpfgeschäftjahres 10.738.407,94 -2.993
7. Einstellung in das Kapitalkonto II der Komplementärin -2.993.124,35 2.993
8. Gutschrift auf dem Verrechnungskonto der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA -7.745.283,59 0
9. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 0

Amtsgericht Charlottenburg, Berlin, HRA 36093

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020

I. Allgemeines

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 der Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG, Berlin, ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 264a HGB.

Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit sind die bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wird ein unternehmensspezifischer Gliederungspunkt („Nutzungs- und Vermarktungsrechte, Markenrechte sowie gastronomische Bewirtschaftungsrechte“) als Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in die Bilanz und in den Anlagenspiegel eingefügt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 ist unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens aufgestellt worden.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten.

Die wesentlichen im Geschäftsjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze lassen sich wie folgt darstellen:

Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert.

Die Bewertung der Nutzungs- und Vermarktungsrechte, die die Gesellschaft seit dem 1.7.2009 bzw. dem 1.7.2010 nutzt, erfolgt zum Barwert bzw. mit einem Teilbetrag des Barwertes der zu erwartenden Einzahlungsüberschüsse auf den Einbringungsstichtag.

Für die Ausübung der Vermarktungsrechte wird so die planmäßige Abschreibung seit dem 1.7.2009 vorgenommen. Das Recht zur Nutzung und Vermarktung der Logen, Sky-Boxen und Business-Seats wird seit dem 1.7.2010 planmäßig abgeschrieben.

Die Bewertung der Marken rechte, die die Gesellschaft seit dem 17.1.2012 bzw. durch Ausweitung des Nutzungsrechts seit dem 28.5.2014 nutzt, erfolgt mit einem Teilbetrag des Markenwertes, dessen Bewertung sich aus Lizenzzahlungen ermittelt, die ein Unternehmen für eine vergleichbar starke Marke zahlen müsste, wenn es keine eigene Marke hätte. Der Bewertung lag ein Gutachten zur Bestimmung des monetären Gesamtmarkenwertes der Marke Hertha BSC zugrunde.

Planmäßige Abschreibungen auf die Markenrechte entfallen aufgrund der unbegrenzten Nutzungsdauer.

Die Bewertung der Vermarktungsrechte der audiovisuellen Rechte, die die Gesellschaft seit dem 1.7.2018 nutzt, erfolgt mit einem Teilbetrag des Barwertes der zu erwartenden Medienerlöse über 11 Jahre.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe angesetzt worden, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020

Bilanz

Der Ausweis des Anlagevermögens betrifft gegen Gesellschaftsrechte eingebrachte Nutzungs- und Vermarktungsrechte für die Zeiträume vom 1.7.2009 bis zum 30.6.2028 bzw. vom 1.7.2010 bis zum 30.6.2025 sowie ein unbefristetes Nutzungsrecht der Marke Hertha BSC. Zudem sind die im Geschäftsjahr 2012/​2013 entgeltlich erworbenen gastronomischen Bewirtschaftungsrechte im Anlagevermögen enthalten. Des Weiteren ist im Geschäftsjahr 2018/​2019 ein gegen Gesellschaftsrechte eingebrachtes befristetes Vermarktungsrecht für die audiovisuellen Rechte für den Zeitraum vom 1.7.2018 bis zum 30.6.2029 enthalten.

Die Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Jahresabschlusskosten, Kosten für Steuererklärungen sowie Beratungskosten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen gegenüber der Hertha BSC GmbH & Co.

KGaA in Höhe von T€ 18.442 (im Vorjahr: T€ 17.590).

Die Verbindlichkeiten sind innerhalb von einem Jahr fällig.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse bestehen ausschließlich aus Lizenzeinnahmen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Vorjahres waren durch Aufwendungen aus der Vertragsbeendigung mit dem langjährigen Investor KKR in Höhe von € 12,7 Mio. erhöht.

IV. Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung erfolgte durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin, vertreten durch ihre Komplementärin, die Hertha BSC Verwaltung GmbH, Berlin, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer:

Herrn Michael Preetz, Berlin, und

Herrn Ingo Schiller, Berlin.

Das gezeichnete Kapital der vorgenannten Gesellschaft beträgt T€ 25.

Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr vom 1.7.2019 bis zum 30.6.2020 keine Mitarbeiter.

Die Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 84666), stellt als Muttergesellschaft ein Konzernabschluss auf.

Der Jahresüberschuss wurde gemäß Gesellschaftsvertrag nach Ausgleich des negativen Kapitalkontos der Komplementärin dem Verrechnungskonto der Komplementärin gutgeschrieben.

 

Berlin, 20. Oktober 2020

Die Geschäftsführung

gez. Michael Preetz

gez. Ingo Schiller

Entwicklung des Anlagevermögens zum 30. Juni 2020

(Anlagenspiegel)

Anschaffungskosten
1.7.2019 Zugänge Abgänge 30.6.2020
Immaterielle Vermögensgegenstände
Nutzungs- und Vermarktungsrechte, Markenrechte sowie gastronomische Bewirtschaftungsrechte 135.714.670,00 0,00 0,00 135.714.670,00
135.714.670,00 0,00 0,00 135.714.670,00
Abschreibungen
1.7.2019 Zugänge 30.6.2020
Immaterielle Vermögensgegenstände
Nutzungs- und Vermarktungsrechte, Markenrechte sowie gastronomische Bewirtschaftungsrechte 20.623.772,00 5.317.908,00 25.941.680,00
20.623.772,00 5.317.908,00 25.941.680,00
Buchwerte
30.6.2020 30.6.2019
Immaterielle Vermögensgegenstände
Nutzungs- und Vermarktungsrechte, Markenrechte sowie gastronomische Bewirtschaftungsrechte 109.772.990,00 115.090.898,00
109.772.990,00 115.090.898,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020

Gliederung des Lageberichts

A) Geschäfts- und Rahmenbedingungen

B) Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

C) Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

D) Prognosebericht

A) Geschäfts- und Rahmenbedingungen

1. Entwicklung des Lizenzfußballs

Die Sport Business Gruppe der Deloitte schreibt in der 29. Ausgabe ihrer jährlichen Studie „Annual Review of Football Finance“ am 11.06.2020:

„28,9 Milliarden Euro Umsatz (exklusive Transfererlöse) hat der europäische Fußballmarkt in der Saison 2018/​19 erwirtschaftet, das ist ein neuer Rekord. Doch zum ersten Mal in der mittlerweile 29 Ausgaben umfassenden Geschichte des Annual Review of Football Finance (ARFF) von Deloitte zeichnet sich aktuell ab, dass im nächsten ARFF voraussichtlich kein neuer Rekordumsatz verkündet werden wird. Das aktuelle Ranking der finanzstärksten Topligen des internationalen Spitzenfußballs bezieht sich auf die Saison 2018/​19 und ist noch nicht von den Einschnitten der globalen COVID-19-Pandemie beeinflusst.

Fans als Rückgrat des wirtschaftlichen Erfolgs

„Dem Fußball stehen, wie so vielen anderen Wirtschaftsbereichen, herausfordernde Zeiten bevor“, bestätigt Stefan Ludwig, Partner und Leiter der Sport Business Gruppe bei Deloitte. In nahezu allen europäischen Ligen sowie den jeweiligen Pokalwettbewerben wurde der Spielbetrieb auf zunächst unbestimmte Zeit eingestellt. Die Bundesliga war die erste Liga, welche auf Basis von Geisterspielen und einem umfangreichen Hygienekonzept Mitte Mai weitermachen konnte. Auch die Europameisterschaft im Sommer 2020 wurde um ein Jahr verschoben. Der Fußball, sowohl im Profi- als auch im Amateurbereich, steht vor immensen und teilweise existenzbedrohenden Herausforderungen.

„Eine Schlüsselrolle kommt dabei auch den Fans zu, denn sie sind letztendlich das Rückgrat des wirtschaftlichen Erfolgs“, erläutert Stefan Ludwig. „Insbesondere ihre Begeisterung macht den Spitzenfußball zu einem attraktiven Produkt für Medien und Wirtschaftspartner aus aller Welt. Die Phase der Geisterspiele wird voraussichtlich nochmal besonders deutlich machen, wie wichtig die Atmosphäre in den Stadien für die Spieler, aber auch für die TV-Zuschauer ist. Die Verbände, Ligen und Clubs stehen derzeit vor der Herausforderung einerseits den gebotenen Schutzmaßnahmen gerecht zu werden und gleichzeitig emotionale Fußballerlebnisse unter diesen besonderen Bedingungen zu schaffen.“

Im Vergleich zur Vorsaison sorgte in der Bundesliga vor allem die veränderte Zusammensetzung der Liga mit den Auf- und Absteigern für einen leichten Rückgang bei den kommerziellen sowie den Spieltagerlösen. Trotzdem verzeichnete die deutsche Topliga ein beachtliches Umsatzwachstum von insgesamt 177 Millionen Euro, was einem Plus von sechs Prozent entspricht. Dahinter stecken vor allem die mit 19 Prozent deutlich gestiegenen Erlöse aus Medienrechten.

Der Personalaufwand in der Bundesligasaison 2018/​19 ist um sieben Prozent gestiegen. Trotz der höheren Gehaltskosten steigt die Personalaufwandquote im Vorjahresvergleich nur leicht (+ ein Prozent) auf 54 Prozent. Auch wenn das für die Bundesliga der höchste Wert seit der Saison 2009/​10 ist, kam in den vergangenen 20 Jahren keine andere „Big Five“-Liga auf ein vergleichbares Level.“

Der Corona-Pandemie ist die Bundesliga mit einem umfassenden Hygienekonzept entgegengetreten. Grundlage des Konzepts war die Definition hygienischer, medizinischer und organisatorischer Vorgaben, die vor und während der Wiederaufnahme der Mannschaftstrainings und des Spielbetriebs verpflichtend zum Einsatz kommen. Darüber hinaus wurden die verbleibenden Spiele nach der Unterbrechung ohne Zuschauer durchgeführt.

2. Überblick über den Geschäftsverlauf in der Saison 2019/​2020

In der Spielzeit 2019/​2020 realisierte die Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG Umsatzerlöse aus der Verwertung von Rechten im Zusammenhang mit dem Lizenzfußball in Höhe von T€ 16.288 (Vorjahr: T€ 17.021).

Das Jahresergebnis der abgelaufenen Spielzeit 2019/​2020 liegt bei T€ 10.738 (Vorjahr: T€ -2.993).

Weitere Ausführungen zur Ertragslage finden sich unter dem Abschnitt B1.

Über das Halten und Lizenzieren von Rechten hinaus hat in der Saison 2019/​2020 keine Geschäftstätigkeit stattgefunden.

B) Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

1. Ertragslage

Die Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG schließt das Geschäftsjahr 2019/​2020 mit einem Jahresergebnis nach Steuern von T€ 10.738 (Vorjahr: T€ -2.993) ab.

Dabei konnten insgesamt Umsätze und sonstige betriebliche Erträge in Höhe von T€ 16.289 (Vorjahr: T€ 17.036) erlöst werden.

Die Umsatzerlöse aus der Überlassung von Rechten liegen bei T€ 16.288 (Vorjahr: T€ 16.760).

Die Umsatzerlöse aus der Auflösung von in den Vorjahren abgegrenzten Lizenzgebühren liegen bei T€ 0 (Vorjahr: T€ 262).

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen T€ 1 (Vorjahr: T€ 15).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Berichtszeitraum bei T€ 49 (Vorjahr: T€ 14.546). Diese waren im Vorjahr insbesondere beeinflusst durch die Vertragsbeendigung mit dem langjährigen Investor KKR in Höhe von T€ 12.724.

Mietaufwendungen für Lizenzgebühren sind nach der im Vorjahr vorgenommenen Vertragsbeendigung mit dem langjährigen Investor KKR in der Saison 2019/​2020 nicht entstanden (Vorjahr: T€ 1.785).

Die Abschreibungen auf die eingebrachten Rechte liegen im Berichtszeitraum insgesamt bei T€ 5.318 (Vorjahr: T€ 5.318).

Die Zinsaufwendungen betragen T€ 183 (Vorjahr: T€ 227) und resultieren aus einem im Vorjahr abgeschlossenen Factoring von Teilforderungen aus einem Markenlizenzvertrag.

2. Finanzlage

Zum Bilanzstichtag verfügte die Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG über liquide Mittel in Höhe von € 51,38 (Vorjahr: € 24.295,42).

Die im Vorjahr gefactorten zukünftigen Teilforderungen aus dem Markenlizenzvertrag für die Jahre 2019/​2020 bis 2021/​2022 wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr vollständig zurückerworben.

Verbindlichkeiten bestehen lediglich gegenüber Gesellschaftern (T€ 18.442, Vorjahr T€ 17.590).

3. Vermögenslage

Im Anlagevermögen werden die Immateriellen Vermögensgegenstände ausgewiesen. Dazu zählen Nutzungs- und Vermarktungsrechte, Markenrechte sowie gastronomische Bewirtschaftungsrechte. Diese belaufen sich zusammen auf T€ 109.773 (Vorjahr: T€ 115.091).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf € 3.982,32 (Vorjahr: € 66,00).

Die Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG weist zum 30. Juni 2020 ein Eigenkapital in Höhe von T€ 91.310 (Vorjahr: T€ 88.317) aus.

Die Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von T€ 18.461 sind geprägt durch die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, welche im Berichtszeitraum auf T€ 18.442 angestiegen sind (Vorjahr: T€ 17.590).

Passive Rechnungsabgrenzungsposten bestehen nach Rückerwerb der im Vorjahr gefactorten Teilforderungen aus dem Markenlizenzvertrag nicht (Vorjahr: T€ 9.168).

C) Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG betreibt kein eigenes, operatives Geschäft. Sie hält die zuvor von der Muttergesellschaft Hertha BSC GmbH & Co. KGaA eingebrachten Nutzungs- und Vermarktungsrechte, Markenrechte und gastronomischen Bewirtschaftungsrechte und lizenziert diese an die Muttergesellschaft zurück.

Die Höhe der Erträge aus der Lizenzierung der einzelnen Rechte ist dabei abhängig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA.

Somit unterliegt die Gesellschaft denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken wie die Muttergesellschaft, die sich auf die künftige Entwicklung des Unternehmens auswirken können. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang als allgemeine Risiken insbesondere:

Eine weltweite Pandemie, ausgelöst z.B. durch einen Virus, kann sich auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken. In der aktuellen Corona Pandemie wurde aufgezeigt, dass dadurch sämtliche Umsatzbereiche betroffen sein können.

Eine erneut weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, welche sich insbesondere im Bereich des Sponsorings auswirken kann, da die Ausgaben der werbenden Unternehmen in diesem Segment wieder sinken würden.

Die gesetzten wirtschaftlichen Ziele im Einnahmebereich sind darüber hinaus von dem letztlich nicht planbaren sportlichen Erfolg und von der Marktentwicklung für Erträge aus der Vermarktung der Bundesliga abhängig. Die beiden jüngsten Abstiege der Klubgeschichte am Ende der Saisons 2009/​2010 und 2011/​2012 haben dies belegt.

Die künftige Entwicklung des Transfermarktes bei dem An- und Verkauf von Spielern einschließlich der künftigen Gehaltsentwicklung bei Lizenzspielern kann derzeit nicht abschließend eingeschätzt werden.

Der wirtschaftliche Erfolg (Spieleinnahmen, erfolgsabhängige Zahlungen von Sponsoren, Verteilung von Erträgen aus Fernsehwerbung) korreliert im Erlösbereich mit der sportlichen Entwicklung und kann nur bedingt geplant werden. Im Bereich der Fernsehvermarktung ist ab 2017/​2018 für vier Spielzeiten ein Vermarktungsvertrag abgeschlossen worden, so dass hier mit feststehenden Einnahmen für die Bundesliga gerechnet werden kann. Die Erträge aus der Fernsehvermarktung der Bundesliga sind somit bis 2021 vertraglich festgeschrieben. Im Juli 2020 wurde der Zeitraum von 2021 – 2025 ebenfalls vertraglich fixiert. Die Bundesliga erreichte dabei ein Vermarktungsergebnis, dass nur knapp unter dem Niveau der Vorperiode liegt. Darüber hinaus ist die Entwicklung aber ebenfalls nur eingeschränkt planbar, weil sie abhängig von der Popularität des Fußballsports und der Entwicklung des Marktes für Fernsehlizenzen ist. Diese Branchenrisiken kann Hertha BSC letztlich nicht beeinflussen.

Chancen bestehen für die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA in der Verbesserung der Vermarktung und der Verbesserung der sportlichen Situation (die nachhaltig mit der Erzielung höherer Erträge einhergeht).

Bei einem dauerhaften sportlichen Nichterfolg besteht die eventuelle Notwendigkeit einer Wertberichtigung der eingebrachten Rechte.

D) Prognosebericht

Die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA spielt im Geschäftsjahr 2020/​2021 aufgrund des 10. Tabellenplatzes nach Abschluss der Saison 2019/​2020 unverändert in der 1. Fußballbundesliga, so dass die überlassenen Rechte im Zusammenhang mit dem Lizenzfußball auch im Geschäftsjahr 2020/​2021 weiter vermarktet werden können.

In Bezug auf die eingebrachten Rechte sind für die künftige Entwicklung im Einzelnen folgende Punkte wesentlich:

a) Nutzungs- und Vermarktungsrechte:

Die Rechte beziehen sich auf die Nutzung und Vermarktung der Logen/​und Business-Seats im Olympiastadion Berlin, sowie die Vermarktung des Hauptsponsors. Die eingebrachten Rechte umfassen den Zeitraum bis zum 30.06.2025 bzw. bis zum 30.06.2028. Aufgrund des bestehenden Kooperationsvertrags mit dem langjährigen Partner SPORTFIVE Germany GmbH (vormals Lagardere Sports Germany GmbH) besteht in diesem Bereich eine sichere Vertragssituation mit einem kompetenten Partner. Den jährlichen Erträgen aus der Überlassung der Rechte stehen entsprechende Abschreibungen aus der temporären Nutzung gegenüber. Bei einer Nichtzulassung von Zuschauern aufgrund der Corona-Pandemie wird es in diesem Bereich zu Umsatzausfällen kommen.

b) Audiovisuelle Vermarktungsrechte:

Die Rechte beziehen sich auf die Vermarktung der audiovisuellen Rechte und umfassen den Zeitraum bis zum 30.06.2029. Der aktuelle Vermarktungsvertrag der DFL Deutsche Fußball Liga mit den Rechteverwertern läuft noch bis zum Ende der Saison 2020/​2021. Die Vergabe an die Rechteverwerter für die folgende vierjährige Rechteperiode erfolgte im Sommer 2020. Den jährlichen Erträgen aus der Überlassung der Rechte stehen entsprechende Abschreibungen aus der temporären Nutzung gegenüber.

c) Markenrechte:

Hertha BSC hat sämtliche wichtigen clubbezogenen Wort- und Bildmarken der Marke Hertha BSC schützen lassen und nutzt diese zur Vergrößerung des Bekanntheitsgrades und der damit einhergehenden Monetarisierung. Aus der Überlassung der Markenrechte resultieren jährliche Umsätze in Abhängigkeit der von der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA erzielten Umsätze aus Werbung, Merchandising, Spielbetrieb und TV/​Hörfunk. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wird es in diesem Bereich teilweise zu Umsatzrückgängen kommen.

d) Gastronomische Bewirtschaftungsrechte:

Die Rechte betreffen die Nutzung der gastronomischen Bewirtschaftung im Olympiastadion. Durch den Spielbetrieb der Lizenzspielermannschaft werden diese an jedem Heimspieltag genutzt, wodurch ihre Werthaltigkeit unterstrichen wird. Hieraus resultieren jährliche Umsätze aus einer festvereinbarten Nutzungsgebühr. Bei einer Nichtzulassung von Zuschauern aufgrund der Corona-Pandemie wird es in diesem Bereich zu Umsatzausfällen kommen.

Für das Geschäftsjahr 2020/​2021 wird mit Lizenzeinnahmen in Höhe von € 14,4 Mio. geplant. Da darüber hinaus für das Geschäftsjahr 2020/​2021 nicht mit aufwandswirksamen Sondereffekten zu rechnen ist, wird mit einem deutlichen Jahresüberschuss in Höhe von rund € 9,1 Mio. geplant. Ein Jahresüberschuss wird gemäß Gesellschaftsvertrag nach Abschluss des Geschäftsjahres dem Verrechnungskonto der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA gutgeschrieben.

 

Berlin, 20. Oktober 2020

Die Geschäftsführung

gez. Michael Preetz, Geschäftsführer

gez. Ingo Schiller, Geschäftsführer

In dem beigefügten, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG, Berlin

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG, Berlin, – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wr sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wr sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, 20. Oktober 2020

Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Helmut Schuhmann, Wirtschaftsprüfer

gez. Marko Pape, Wirtschaftsprüfer“

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 wurde am 9.2.2021 festgestellt.

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