Das Land Hessen hat im Bundesrat eine Entschließung eingebracht, die darauf abzielt, die sogenannte Übererfüllung von EU-Vorgaben – auch als „Gold-Plating“ bezeichnet – künftig zu unterbinden. Ziel der Initiative ist es, den europäischen Binnenmarkt zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern und unnötige bürokratische Hürden abzubauen.
Der europäische Binnenmarkt: Ein Erfolgsmodell für alle
Der europäische Binnenmarkt wird im Antrag als ein zentrales Erfolgsmodell für Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen hervorgehoben. Besonders Deutschland als größte Volkswirtschaft Europas profitiere in erheblichem Maße von den einheitlichen Regeln und dem freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr. Der gemeinsame Markt stärke den Wettbewerb und biete ein effektives Mittel gegen wirtschaftliche Abschottungsmaßnahmen innerhalb der EU.
„Gold-Plating“ als Belastung für Unternehmen
Allerdings sieht Hessen die Effektivität dieses Modells durch die Praxis des „Gold-Plating“ gefährdet. Dabei versehen Mitgliedsstaaten die Umsetzung europäischer Richtlinien mit zusätzlichen nationalen Vorgaben, die über die Mindestanforderungen der EU hinausgehen. Dies führe nicht nur zu einer Übererfüllung der europäischen Regeln, sondern auch zu zusätzlichen bürokratischen Belastungen für Unternehmen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sowie das Handwerk, die ohnehin mit knappen Ressourcen arbeiten, seien besonders betroffen.
Bürokratie hemmt Fortschritt
Die Entschließung kritisiert insbesondere die Einführung aufwendiger Berichts-, Melde- und Dokumentationspflichten, die häufig ihren Ursprung in europäischen Richtlinien haben, durch nationales „Gold-Plating“ jedoch weiter verschärft würden. Statt ihre Ressourcen in zukunftsweisende Projekte wie die Digitalisierung und die Energiewende zu investieren, müssten Unternehmen ihre Zeit und Mittel auf die Erfüllung zusätzlicher Bürokratieanforderungen verwenden.
Forderung: Keine Übererfüllung mehr
Hessen fordert die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung europäischer Vorgaben auf eine Übererfüllung konsequent zu verzichten. Eine restriktive und eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinien würde nicht nur die Planungssicherheit der Unternehmen erhöhen, sondern auch zu mehr Rechtsgleichheit und Klarheit führen. Dies wiederum stärke den Zusammenhalt innerhalb der EU und fördere eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung.
Weiteres Verfahren
Die Entschließung wurde dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union sowie dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen. Nach den Beratungen in den Ausschüssen wird der Antrag voraussichtlich in einem späteren Bundesratsplenum zur Abstimmung stehen. Hessen setzt mit dieser Initiative ein deutliches Zeichen für weniger Bürokratie und einen fairen und effizienten Binnenmarkt in Europa.
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