Schenkung: Der Bundesgerichtshof verhandelt am heutigen Dienstag zur Frage, inwieweit ein Zuschuss für einen Immobilienkauf durch die Eltern einer Lebensgefährtin nach Ende der Beziehung zurückgefordert werden kann. Nach einem Grundsatzurteil des BGH im Jahr 2010 sei bei ehelichen Schenkungen der Fortbestand der Ehe „Geschäftsgrundlage.“ Werde dieser Zweck verfehlt, löse dies Erstattungsansprüche aus. Fraglich sei nun, ob diese Grundsätze auch auf nichteheliche Lebensgemeinschaften anwendbar seien. Diese Rechtsfrage ist angesichts der Lebensverhältnisse sehr wichtig.
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