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Heute mal mit der Schaufel in den Garten? Könnte sich lohnen!

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Das Landgericht Limburg hat einem Bauern 821.000 € Finderlohn zugesprochen. 2009 hatte der spätere Kläger auf seinem Acker eine wertvolle antike Bronzefigur in Form eines Pferdekopfes gefunden. Das Land Hessen wurde nach der Rechtslage Eigentümer und wollte den Finder mit 40.000 € Finderlohn abspeisen. Dagegen klagte der Finder und ihm wurden nach einem Gutachten insgesamt 821 T€ Finderlohn zugesprochen. Investitionskosten: 20 € für die Schaufel.

 

Landgericht Limburg, Urteil vom 27.07.2018 – 4 O 140/16

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