Auch das kann heute für die AfD wieder ein bedeutsamer Tag werden, denn heute ab 16 Uhr verkündet der sächsische Landesverfassungsgerichtshof in Leipzig sein Urteil in Sachen Zulassung der Wahllisten der AfD zur sächsischen Landtagswahl 2019, am 1. September 2019.
Bereits vor einigen Wochen konnte die AfD in diesem Zusammenhang einen ersten überraschenden Teilerfolg landen, denn der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig, ließ einen ersten Teil der Landeswahlliste der AfD bereits zu. Er sah hier gravierende Fehler des Wahlprüfungsausschusses Sachsen. Dieser hatte diese Kandidatenliste nicht zugelassen.
Nun geht es noch abschließend um die Zulassung der Kandidaten von 31 bis 60, die noch auf den Listen zur Landtagswahl 2019 der AfD stehen. Es dürfte aber dann fraglich sein, ob es hier ein Urteil zu Gunsten der AfD geben wird.
Der AfD würde eine Nichtzulassung dann erheblichen Schaden zufügen, wenn sie bei der Landtagswahl 2019 am 1. Septmeber 2019 mehr als 30% der Zweitstimmen bekommen würde. Nach aktuellen Umfragen ist davon nicht auszugehen. Die aktuellen Umfragen sehen die AfD knapp hinter der Sachsen CDU, aber deutlich unter 30% der Wählerstimmen.
Natürlich kann die AfD dann noch nach der Landtagswahl, wenn das endgültige Ergebnis vorliegt, immer noch gegen die Nichtzulassung der Listenkandidaten 31 bis 60 klagen. Neben den Listenkandidaten erhofft sich die AfD natürlich auch die Gewinnung vieler Direktmandate zum sächsischen Landtag.
Dass die AfD eine nicht unbedeutende Kraft im sächsischen Landtag nach der Wahl im September sein wird, davon dürfte bereits heute auszugehen sein.
Eine eigene regierungsfähige Mehrheit dürfte die AfD aber dann wohl nicht hinbekommen können. Die CDU Sachsen hat im Vorfeld der Landtagswahl eine Koalition mit der AfD ausgeschlossen. Man darf also gespannt sein, welches politische Bündnis sich da auftun wird nach der Landtagswahl.
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