Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilt heute über die Abrechnung von Heizkosten.
Dabei geht es um die Frage, ob Vermieter die Heizkosten exakt nach dem Verbrauch im Abrechnungszeitraum berechnen müssen. Die Klägerin aus dem Taunus hatte eine pauschale Nachzahlung verweigert. Aus ihrer Sicht hatte der Vermieter die Kosten in dem teilweise leerstehenden Gebäude einseitig auf sie abgewälzt. Sie waren nach den Vorauszahlungen an den Energieversorger und nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet worden.
Quelle:MDR
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