Kraftfahrt-Bundesamt
Hinweis
auf die Neuversionierung
der Standards für die Übermittlung
von digitalen Übereinstimmungsbescheinigungen
an die Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen
Version: 1.1
(Stand: Januar 2024)
Auf Grund des § 74 Absatz 7 der zum 1. September 2023 in Kraft getretenen neugefassten Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 20. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 199), die durch Artikel 2 Absatz 7 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344) geändert worden ist, wird auf die neu gefassten Standards für die Übermittlung von digitalen Übereinstimmungsbescheinigungen an die Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen der Version 1.1 hingewiesen.
Die Standards treten am Tag der Veröffentlichung auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts in Kraft.
Die Standards mit Stand Januar 2024 haben die Version 1.1.
Die Übermittlungsstandards sowie die mitgeltenden Dokumente sind auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes unter www.kba.de im geschützten Bereich eingestellt.
Die „Standards für die Übermittlung von digitalen Übereinstimmungsbescheinigungen an die Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen“ in der Version 1.0 vom 28. August 2019 werden aufgehoben.
Kraftfahrt-Bundesamt
Der Präsident
Richard Damm
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