Land Niedersachsen
Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
einer 1. Teilbaugenehmigung im Rahmen des Vorhabens
„Errichtung und Betrieb einer Transportbereitstellungshalle
für radioaktive Abfälle und Reststoffe (TBH-KWG)
am Standort Grohnde“
Gemäß § 15 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Satz 3 der Atomrechtlichen Verfahrensordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428) geändert worden ist, wird darauf hingewiesen, dass im Niedersächsischen Ministerialblatt und in den folgenden Tageszeitungen:
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Deister- und Weserzeitung
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Pyrmonter Nachrichten
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Schaumburger Zeitung
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Neue Deister-Zeitung
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Täglicher Anzeiger
in den jeweiligen Ausgaben vom 8. Februar 2023 der verfügende Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung der vom Landkreis Hameln-Pyrmont am 13. Juli 2022 erteilten 1. Teilbaugenehmigung für Rodungs- und Bodenaustauscharbeiten für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Transportbereitstellungshalle für radioaktive Abfälle und Reststoffe (TBH-KWG) am Standort Grohnde“ öffentlich bekannt gemacht werden.
Niedersächsisches Ministerium
für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Im Auftrag
Spengel
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