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Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung einer atomrechtlichen Genehmigung über die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Grohnde

IO-Images (CC0), Pixabay
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Land Niedersachsen

Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
einer atomrechtlichen Genehmigung
über die Stilllegung und den Abbau
des Kernkraftwerks Grohnde

Vom 11. Juni 2024

Gemäß § 15 Absatz 3 Satz 2 und § 17 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344) geändert worden ist, wird darauf hingewiesen, dass im Niedersächsischen Ministerialblatt und in den folgenden Tageszeitungen:

Deister- und Weserzeitung
Pyrmonter Nachrichten
Schaumburger Zeitung
Neue Deister-Zeitung
Täglicher Anzeiger

in den jeweiligen Ausgaben vom 17. Juli 2024 der verfügende Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung des am 6. Dezember 2023 erteilten Genehmigungsbescheids für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Grohnde öffentlich bekannt gemacht werden.

Die Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie auf dem UVP-Portal des Landes Niedersachsen zugänglich gemacht.

Hannover, den 11. Juni 2024

Niedersächsisches Ministerium
für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Im Auftrag
Spengel

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