Land Schleswig-Holstein
Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
einer Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen
nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes
sowie einer Baugenehmigung nach § 73 der Landesbauordnung
zum Neubau eines Lagers für schwach- und
mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe
Gemäß § 181 des Strahlenschutzgesetzes in Verbindung mit § 15 Absatz 3 Satz 2 und § 17 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428) geändert worden ist, sowie in Anwendung des § 4 Absatz 1 AtVfV wird darauf hingewiesen, dass im Amtsblatt für Schleswig-Holstein vom 3. April 2023 sowie in folgenden Tageszeitungen
- a)
-
Norddeutsche Rundschau,
- b)
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Dithmarscher Landeszeitung und
- c)
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Brunsbütteler Zeitung
jeweils in der Ausgabe vom 3. April 2023 der verfügende Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung der erteilten Genehmigungsbescheide für den Neubau eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe öffentlich bekannt gemacht werden.
Ministerium
für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
des Landes Schleswig-Holstein
Im Auftrag
Eckhoff
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