Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung einer Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes sowie einer Baugenehmigung nach § 73 der Landesbauordnung zum Neubau eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe
Bundespolitik

Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung einer Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes sowie einer Baugenehmigung nach § 73 der Landesbauordnung zum Neubau eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe

geralt (CC0), Pixabay
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Land Schleswig-Holstein

Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
einer Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen
nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes
sowie einer Baugenehmigung nach § 73 der Landesbauordnung
zum Neubau eines Lagers für schwach- und
mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe

Vom 3. März 2023

Gemäß § 181 des Strahlenschutzgesetzes in Verbindung mit § 15 Absatz 3 Satz 2 und § 17 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428) geändert worden ist, sowie in Anwendung des § 4 Absatz 1 AtVfV wird darauf hingewiesen, dass im Amtsblatt für Schleswig-Holstein vom 3. April 2023 sowie in folgenden Tages­zeitungen

a)
Norddeutsche Rundschau,
b)
Dithmarscher Landeszeitung und
c)
Brunsbütteler Zeitung

jeweils in der Ausgabe vom 3. April 2023 der verfügende Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung der erteilten Genehmigungsbescheide für den Neubau eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe öffentlich bekannt gemacht werden.

Kiel, den 3. März 2023

Ministerium
für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
des Landes Schleswig-Holstein

Im Auftrag
Eckhoff

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