Land Schleswig-Holstein
Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
einer Genehmigung zur Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel
nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes
Gemäß § 20 Absatz 2 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung in der Fassung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344) geändert worden ist, wird darauf hingewiesen, dass im Amtsblatt für Schleswig-Holstein vom 15. Juli 2024 sowie in folgenden Tageszeitungen:
- a)
-
Bergedorfer Zeitung
- b)
-
Landeszeitung für die Lüneburger Heide
jeweils in der Ausgabe vom 15. Juli 2024 der verfügende Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung des erteilten Genehmigungsbescheids für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Krümmel öffentlich bekannt gemacht werden.
Ministerium
für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
des Landes Schleswig-Holstein
Im Auftrag
von Hörsten
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