Startseite Allgemeines Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung einer Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes vom: 01.11.2024 Land Schleswig-Holstein
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Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung einer Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes vom: 01.11.2024 Land Schleswig-Holstein

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Land Schleswig-Holstein

Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
einer Genehmigung zur Stilllegung und
zum Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf
nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes

Vom 1. November 2024

Gemäß § 15 Absatz 3 Satz 2 und § 17 sowie § 4 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344) geändert worden ist, wird darauf hingewiesen, dass im Amtsblatt für Schleswig-Holstein vom 2. Dezember 2024 sowie in folgenden Tageszeitungen:

a)
Norddeutsche Rundschau,
b)
Wilstersche Zeitung,
c)
Glückstädter Fortuna,
d)
Stader Tageblatt

jeweils in der Ausgabe vom 2. Dezember 2024 der verfügende Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung des erteilten Genehmigungsbescheids für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf öffentlich bekannt gemacht werden.

Kiel, den 1. November 2024

Ministerium
für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Im Auftrag
von Hörsten

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