Bundesamt
für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
eines Erörterungstermins
zum Vorhaben der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, Berlin, weist gemäß § 5 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung als zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde gemäß § 23d Satz 1 Nummer 7 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 des Atomgesetzes und als federführende Behörde in der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 31 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung darauf hin, dass der Erörterungstermin zum Vorhaben der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH, Latzower Straße 1, 17509 Rubenow, Kernbrennstoffe außerhalb der staatlichen Verwahrung im neu zu errichtenden Ersatztransportbehälterlager (ESTRAL) auf der Flur 1, Flurstück 58/34 der Gemarkung Nonnendorf, Landkreis Vorpommern-Greifswald aufzubewahren,
am 24. Oktober 2022
in den Tageszeitungen „Nordkurier“ und „Ostseezeitung“ sowie im Bundesanzeiger bekannt gemacht wird.
Bundesamt
für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Im Auftrag
Schulze
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