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Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung eines Erörterungstermins zum Vorhaben der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH

stux (CC0), Pixabay
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Bundesamt
für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
eines Erörterungstermins
zum Vorhaben der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH

Vom 22. September 2022

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, Berlin, weist gemäß § 5 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung als zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde gemäß § 23d Satz 1 Nummer 7 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 des Atomgesetzes und als federführende Behörde in der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 31 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung darauf hin, dass der Erörterungstermin zum Vorhaben der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH, Latzower Straße 1, 17509 Rubenow, Kernbrennstoffe außerhalb der staatlichen Verwahrung im neu zu errichtenden Ersatztransportbehälterlager (ESTRAL) auf der Flur 1, Flurstück 58/​34 der Gemarkung Nonnendorf, Landkreis Vorpommern-Greifswald aufzubewahren,

am 24. Oktober 2022

in den Tageszeitungen „Nordkurier“ und „Ostseezeitung“ sowie im Bundesanzeiger bekannt gemacht wird.

Berlin, den 22. September 2022

Bundesamt
für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Im Auftrag
Schulze

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