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Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung für die Anträge der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland sowie auf Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden Technologie- und Logistikgebäude Emsland

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Land Niedersachsen

Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
für die Anträge der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH
auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland
sowie auf Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen
in einem neu zu errichtenden Technologie-
und Logistikgebäude Emsland

Vom 28. März 2022

Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 3 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428) geändert worden ist, und § 181 Abs. 1 Satz 2 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch die Bekanntmachung vom 3. Januar 2022 (BGBl. I S. 15) geändert worden ist, wird auf Folgendes hingewiesen:

Die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland gemäß § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch die Bekanntmachung vom 3. Januar 2022 (BGBl. I 14) geändert worden ist, sowie des Vorhabens zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gemäß § 12 StrlSchG in einem neu zu errichtenden Technologie- und Logistikgebäude gemäß § 59 in Verbindung mit den §§ 63, 64 der Niedersächsischen Bauordnung vom 3. April 2012, die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. November 2021 (GVBl. S. 739) geändert worden ist, beantragt durch die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen, erfolgt im Niedersächsischen Ministerialblatt und in den folgenden Tageszeitungen

Lingener Tagespost
Meppener Tagespost
Grafschafter Nachrichten

in den jeweiligen Ausgaben vom 13. April 2022.

Hannover, den 28. März 2022

Niedersächsisches Ministerium
für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Im Auftrag
Spengel

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