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Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung einer zweiten Genehmigung zum weiteren Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld

geralt (CC0), Pixabay
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Freistaat Bayern

Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
über die Erteilung einer zweiten Genehmigung zum weiteren Abbau
des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld

Vom 20. Dezember 2022

Gemäß § 17 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428) geändert worden ist, wird auf Folgendes hingewiesen:

Die Erteilung einer zweiten Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zum weiteren Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG) in Grafenrheinfeld, Landkreis Schweinfurt wird im Bayerischen Staatsanzeiger und in der Main-Post (Ausgaben jeweils vom 20. Januar 2023) öffentlich bekannt gemacht und der Genehmigungsbescheid wird auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter
http:/​/​www.stmuv.bayern.de/​themen/​reaktorsicherheit/​stilllegung_​abbau/​in_​stilllegung_​abbau.htm veröffentlicht.

München, den 20. Dezember 2022

U8811.07-2019/​294-18

Bayerisches Staatsministerium
für Umwelt und Verbraucherschutz

Im Auftrag
Kohler

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