Freistaat Bayern
Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
über die Erteilung einer
zweiten Genehmigung zum weiteren Abbau des
Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1)
Gemäß § 17 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, wird auf Folgendes hingewiesen:
Die Erteilung einer zweiten Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zum weiteren Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 in Essenbach, Landkreis Landshut wird im Landshuter Wochenblatt (Ausgabe vom 7. Oktober 2023) sowie im Bayerischen Staatsanzeiger und in der Landshuter Zeitung (Ausgaben jeweils vom 6. Oktober 2023) öffentlich bekannt gemacht und der Genehmigungsbescheid wird auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter http://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/stilllegung_abbau/in_stilllegung_abbau.htm veröffentlicht.
München, den 4. September 2023
U8811.05-2020/49-19
Bayerisches Staatsministerium
für Umwelt und Verbraucherschutz
Im Auftrag
Dr. Unger
Kommentar hinterlassen