Land Niedersachsen
Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
von einer Genehmigung des Beitritts der RWE Nuclear GmbH
zu den für das Kernkraftwerk Lingen
erteilten atomrechtlichen Genehmigungen und Entlassung
der Kernkraftwerk Lingen GmbH
aus der atomrechtlichen Verantwortung für das Kernkraftwerk Lingen
nach § 7 Absatz 1 des Atomgesetzes
Gemäß den §§ 15 Absatz 3 Satz 2, 17 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Satz 3 der Atomrechtlichen Verfahrensordnung, wird darauf hingewiesen, dass im Niedersächsischen Ministerialblatt und in den Tageszeitungen:
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Lingener Tagespost
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Meppener Tagespost
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Grafschafter Nachrichten
in den jeweiligen Ausgaben vom 14. Dezember 2022 der verfügende Teil der vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 5. August 2022 erteilten Genehmigung des Beitritts der RWE Nuclear GmbH zu den für das Kernkraftwerk Lingen erteilten atomrechtlichen Genehmigungen und Entlassung der Kernkraftwerk Lingen GmbH aus der atomrechtlichen Verantwortung für das Kernkraftwerk Lingen nach § 7 Absatz 1 des Atomgesetzes und die Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt gemacht werden.
Niedersächsisches Ministerium
für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Im Auftrag
Jaeger
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