Da waren wir in unserer Redaktion dann doch selber überrascht, als wir diese Nachricht heute auf der Seite der BaFin gelesen haben, denn unseren Informationen nach, hatte sich das Unternehmen nur an Anleger gewandt, die man unter die Ausnahmeregelung des Vermögensanlagengesetz einordnen kann. Anleger die sich ab 200.000 Euro an einem Investment beteiligen.
Insofern hatten wir uns auch nicht gewundert, dass das Unternehmen auf dem Markt kaum aufgefallen ist. Nun also der Hinweis der BaFin.
Eine erste Rückfrage bei dem Unternehmen ergab dann auch nur „Kopfschütteln“, denn das Unternehmen war wohl im Vorhinein zu dem Vorgang gar nicht angehört worden von Seiten der BaFin. Das Unternehmen will sich wohl nun umgehend mit der BaFin in Verbindung setzen, um den Vorgang zu klären. Mal schauen, ob das gelingt.
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