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Hinweisbekanntmachung gemäß §§ 39 i.V.m. 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

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VICUS GROUP AG

Leipzig

Weitere Bieter: Herr Michael Kemmer, Herr Gabriel Schütze und Herr Reiner Eenhuis

Hinweisbekanntmachung gemäß §§ 39 i.V.m. 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Bereithaltung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot an die Aktionäre der Travel24.com AG

Die Angebotsunterlage betreffend das öffentliche Pflichtangebot der Vicus Group AG, Thomaskirchhof 20, 04109 Leipzig, sowie von Herrn Michael Kemmer, Herrn Gabriel Schütze und Herrn Reiner Eenhuis (nachfolgend die „Bieter“) an die Aktionäre der Travel24.com AG, Leipzig (ISIN DE000A0L1NQ8) ist ab dem 25. November 2020 im Internet unter der Adresse https://www.vicus.ag/unternehmen/elementor-3681/ abrufbar.

Die Angebotsunterlage wird zudem ab dem oben genannten Datum zur kostenlosen Ausgabe bei der der Small & Mid Cap Investmentbank AG, Barer Straße 7, 80333 München (Bestellung per Telefax an +49 89 545438820 oder per E-Mail an kontakt@smc-investmentbank.de) bereitgehalten.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken. Sie stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Travel24.com-Aktien noch ein Angebot zum Kauf von Travel24.com-Aktien dar. Ein Angebot zum Erwerb der Travel24.com-Aktien erfolgt ausschließlich auf Grundlage der in der Angebotsunterlage enthaltenen Regelungen und Bedingungen. Inhabern von Aktien der Travel24.com AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt. Eine Durchführung des Pflichtangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre der Travel24.com AG können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Pflichtangebots zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Bieter haben die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieter noch die mit den Bietern gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland.

Die Bieter und mit ihnen gemeinsam handelnde Personen gem. § 2 Abs. 5 WpÜG sind in keiner Weise dafür verantwortlich, dass eine etwaige Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot in Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.vicus.ag/unternehmen/elementor-3681/
im Internet am: 25.11.2020.

 

Leipzig, den 25. November 2020

Vicus Group AG

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