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Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG – Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Ausgabe von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts

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thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA

Dortmund

Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG – Ermächtigung
der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Ausgabe von Wandel-
bzw. Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Die außerordentliche Hauptversammlung der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA hat am 30. März 2022 unter Tagesordnungspunkt 1 beschlossen, die persönlich haftende Gesellschafterin zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. März 2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente (nachfolgend zusammenfassend „Schuldverschreibungen„) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.000.000.000,00 jeweils mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 20.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 20.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren.

Bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen in den im vorgenannten Beschluss bestimmten Fällen auszuschließen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den von der außerordentlichen Hauptversammlung der thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA am 30. März 2022 unter Tagesordnungspunkt 1 gefassten Ermächtigungsbeschluss zur Ausgabe von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts Bezug genommen, der beim Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund (HRB 33774) hinterlegt wurde. Die Ermächtigung ist mit der Beschlussfassung am 30. März 2022 wirksam geworden.

Dortmund, den 30. März 2022

thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA

Die persönlich haftende Gesellschafterin

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