Startseite Allgemeines Hinweise für Anleger der EEV AG und Zuschauer
Allgemeines

Hinweise für Anleger der EEV AG und Zuschauer

Pexels (CC0), Pixabay
Teilen

Wirtschaftsstrafverfahren wegen Kapitalanlagebetrugs – 5 KLs 2/18

In dem am 05.10.2021 um 9:15 Uhr im Bürgerhaus Bovenden, Rathausplatz 3, 37120 Bovenden beginnenden Wirtschaftsstrafverfahren beabsichtigt die 5. große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen nach derzeitiger Planung, alle in die Anklage aufgenommenen mutmaßlich geschädigten Anleger (hierbei handelt es sich allerdings nicht um alle Anleger der EEV AG) im Verlauf Hauptverhandlung als Zeugen zu vernehmen. Die Ladung der Zeugen wird zu gegebener Zeit im Laufe des Verfahrens erfolgen. Bis zu ihrer Vernehmung sind als Zeugen in Betracht kommende Personen nach Anordnung des Vorsitzenden als Zuhörer nicht zugelassen.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass pandemiebedingt nur eine begrenzte Zahl von Zuschauerplätzen zur Verfügung steht.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kein Anspruch eines Personalrats auf Feststellung der Überlänge eines gerichtlichen Verfahrens

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass einem Personalrat kein Anspruch auf...

Allgemeines

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Genehmigung der LNG-Anlage in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen...

Allgemeines

Bundesverwaltungsgericht: Keine unmenschlichen Aufnahmebedingungen für anerkannte Flüchtlinge in Italien

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat mit seinem Urteil vom 21. November...

Allgemeines

Amazon verdoppelt Einsatz: Weitere vier Milliarden Dollar für KI-Startup Anthropic

Amazon setzt weiter voll auf Künstliche Intelligenz und investiert erneut eine beeindruckende...