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Hinweise für Anleger der EEV AG und Zuschauer

Pexels (CC0), Pixabay
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Wirtschaftsstrafverfahren wegen Kapitalanlagebetrugs – 5 KLs 2/18

In dem am 05.10.2021 um 9:15 Uhr im Bürgerhaus Bovenden, Rathausplatz 3, 37120 Bovenden beginnenden Wirtschaftsstrafverfahren beabsichtigt die 5. große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen nach derzeitiger Planung, alle in die Anklage aufgenommenen mutmaßlich geschädigten Anleger (hierbei handelt es sich allerdings nicht um alle Anleger der EEV AG) im Verlauf Hauptverhandlung als Zeugen zu vernehmen. Die Ladung der Zeugen wird zu gegebener Zeit im Laufe des Verfahrens erfolgen. Bis zu ihrer Vernehmung sind als Zeugen in Betracht kommende Personen nach Anordnung des Vorsitzenden als Zuhörer nicht zugelassen.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass pandemiebedingt nur eine begrenzte Zahl von Zuschauerplätzen zur Verfügung steht.

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