Eineinhalb Jahre dauerte die Justizschlacht um Wikileaks-Gründer Julian Assange.
Nun hat Assange den Kampf gegen seine Auslieferung nach Schweden zunächst verloren. Der schwedische Haftbefehl gegen Assange wegen Sexualstraftaten sei rechtens, entschied das höchste britische Gericht in London. Allerdings wurde den Assange-Anwälten eine Frist von 14 Tagen eingeräumt. In dieser Zeit kann ein Antrag gestellt werden, um das Verfahren neu aufzurollen. Von dieser Maßnahme wolle man auch Gebrauch machen, kündigte die Assange-Seite am Mittwoch an.
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