Nach einem Hochwasser bleibt noch viel zu tun, um die entstandenen Schäden zu beseitigen. Wenn weder Mieter noch Vermieter über entsprechende Versicherungen verfügen, kann die Entschädigung problematisch werden, da in diesem Fall alle Kosten selbst getragen werden müssen.
Versicherungsschutz durch Hausratversicherung
Grundsätzlich müssen Mieter für Hochwasserschäden an eigenen Gegenständen selbst aufkommen. Eine Hausratversicherung kann hier Schutz bieten und Möbel, Elektrogeräte und Bekleidung abdecken. Diese Versicherung gilt für alle Gegenstände, die für einen Umzug in Frage kommen.
Viele Hausratversicherungen zahlen jedoch nur bei Leitungswasserschäden im Haus und nicht bei Hochwasser von außen. Einige Versicherungen haben zusätzliche Klauseln für Elementarschäden wie Hochwasser. Diese sollten vorab geklärt werden, um sicherzustellen, dass ein Schadensfall abgedeckt ist.
Für eine Schadensmeldung sollte alles dokumentiert werden, idealerweise mit Fotos und den dazugehörigen Kaufbelegen oder Rechnungen. Zudem sind Mieter gesetzlich verpflichtet, alle Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden.
Elementarversicherung des Vermieters
Wenn keine Hausratversicherung vorhanden ist oder diese nicht zahlt, kann die Elementarversicherung des Vermieters möglicherweise teilweise für den Hausrat der Mieter aufkommen. Dies gilt insbesondere für Grenzfälle wie Einbauküchen, die sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter gehören können.
Das Grundproblem ist, dass weniger als die Hälfte der Hauseigentümer in Deutschland eine zusätzliche Elementarversicherung abgeschlossen haben. Die allgemeine Gebäudeversicherung, die die meisten Eigentümer haben, deckt Hochwasserschäden in der Regel nicht ab.
Pflichten der Vermieter
Vermieter sind verpflichtet, den ursprünglichen Wohnwert wiederherzustellen, auch wenn sie nicht entsprechend versichert sind. Schäden an Haus und Wohnung sowie an allen mit vermieteten Gegenständen müssen beseitigt werden. Ist das Haus so stark beschädigt, dass es unbewohnbar bleibt oder abgerissen werden muss, endet auch das Mietverhältnis.
Wirtschaftliche Erwägungen für Vermieter
Es gibt einen Ermessensspielraum für Reparaturen, die so teuer sein können, dass eine Vermietung nicht mehr rentabel ist. In solchen Fällen kann ein Mietvertrag aufgehoben werden, wenn ein krasses Missverhältnis zwischen Reparaturaufwand und Nutzen besteht. Mieter können in diesen Fällen möglicherweise eine Ersatzwohnung vom Vermieter fordern, falls dieser eine solche anbieten kann. Ansonsten kann eine Kündigung des Mietvertrags notwendig werden.
Rechte und Möglichkeiten der Mieter
Mieter haben das Recht auf Mietminderung, solange die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar ist. Dabei sollte die Mietminderung jedoch korrekt berechnet und rechtlich einwandfrei angekündigt werden, um Kündigungen zu vermeiden. Bei Gefährdung der Gesundheit können Mieter fristlos kündigen. Ansonsten muss eine angemessene Frist zur Beseitigung der Schäden gewährt werden.
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