Das Verfahren gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen der Verwendung einer Parole aus der NS-Zeit geht in die nächste Instanz. Eine Sprecherin der Justiz bestätigte, dass die Verteidigung Revision gegen das Urteil des Landgerichts Halle eingelegt hat. Höcke war zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, da ihm vorgeworfen wird, in einer Rede bewusst eine Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben. Höcke bestreitet diesen Vorwurf. Der Fall wird nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.
Erklärung der Revision:
Die Revision im deutschen Rechtssystem ist ein Rechtsmittel, das gegen Urteile eingelegt werden kann. Im Gegensatz zur Berufung, bei der der Fall vollständig neu verhandelt wird, überprüft der Bundesgerichtshof (BGH) in der Revision hauptsächlich, ob das vorangegangene Urteil auf rechtlichen Fehlern beruht. Das bedeutet, dass der BGH prüft, ob das Urteil des Landgerichts Halle korrekt nach den geltenden Gesetzen gefällt wurde. Er untersucht beispielsweise, ob das Gericht die Gesetze richtig angewandt hat und ob Verfahrensfehler vorliegen. In Höckes Fall bedeutet die Revision, dass der BGH nun entscheidet, ob das Urteil von 13.000 Euro Geldstrafe rechtlich Bestand hat oder ob es aufgehoben und möglicherweise neu verhandelt werden muss.
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