Berlin, 21. März 2025 – Betreuer und Vormünder erhalten künftig mehr Geld. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der vom Bundestag beschlossenen Neuregelung der Vergütung für Berufsbetreuer, Vormünder und weitere juristische Akteure zugestimmt. Ziel der Reform ist es, die Vergütung an aktuelle Tarifentwicklungen anzupassen und zugleich den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Das bisherige Vergütungssystem, das seit 2005 kaum verändert wurde, wird durch eine vereinfachte Struktur ersetzt. Statt 60 verschiedener Vergütungsregelungen gibt es künftig nur noch 16 monatliche Fallpauschalen. Diese richten sich nach der Dauer der Betreuung – anstelle von fünf Zeiträumen sind nun nur noch zwei relevant.
Auch ehrenamtliche Betreuer profitieren von den Änderungen: Der Berechnungsfaktor für die Aufwandspauschale wird erhöht, wodurch sich ihre finanzielle Unterstützung verbessert.
Während das Vergütungssystem für Vormünder, Verfahrenspfleger, Umgangspfleger, Ergänzungspfleger und Nachlasspfleger grundsätzlich bestehen bleibt, erfolgt eine Anpassung an die Inflation seit 2022. Zudem werden Sondervergütungen eingeführt, um die Übernahme von Pflegschaften attraktiver zu machen.
Auch die Vergütung von Rechtsanwälten sowie die Gerichtskosten in Familiensachen, Notarkosten und Gerichtsvollziehergebühren werden im Rahmen der Reform angepasst.
Die neue Vergütungsstruktur für Betreuer und Vormünder tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Änderungen bei den Justizkosten greifen bereits am ersten Tag des zweiten Monats nach der offiziellen Verkündung des Gesetzes.
Zwar begrüßt der Bundesrat die Reform, kritisiert jedoch die fehlende finanzielle Unterstützung für die Länder. Die neuen Vergütungsregelungen verursachen erhebliche Mehrkosten, die bislang nicht durch den Bund ausgeglichen werden. Deshalb fordert der Bundesrat eine Anpassung der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens und drängt auf eine rasche Einigung mit der Bundesregierung über eine Kostenkompensation.
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