Zum 1. Januar 2017 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland erstmalig durch einen Beschluss der Mindestlohnkommission angepasst. Die Bundesregierung hat diese Kommission mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns am 1. Januar 2015 berufen. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem, alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden.
Bei ihrem Beschluss wird sich die Mindestlohnkommission an dem monatlichen Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen orientieren: Dieser Indikator ist zwischen Dezember 2014 und Februar 2016 um 2,6 % gestiegen.
Für ihre Entscheidung verwendet die Kommission die Veränderungsrate des oben genannten Tarifindex von Dezember 2014 bis zum Zeitpunkt des Beschlusses. Den Beschluss muss sie bis spätestens zum 30. Juni 2016 bekannt geben. Ab dem Jahr 2018 wird die Kommission in der Regel die Tarifentwicklung der beiden vorhergehenden Kalenderjahre heranziehen.
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