Eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Ansicht eines wichtigen EU-Anwalts auch zur Terrorbekämpfung gegen EU-Recht.
Generalanwalt Manuel Campos Sanchez-Bordona vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten nur in sehr engem Rahmen für rechtmäßig, wie aus einem heute in Luxemburg veröffentlichten Gutachten hervorgeht.
Damit stützt der Gutachter ein wichtiges EuGH-Urteil von 2016, wonach die anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Seiner Ansicht nach verstoßen die aktuellen Regeln in Frankreich, Großbritannien und Belgien gegen EU-Recht.
Um die nationale Sicherheit zu gewährleisten und Kriminalität zu bekämpfen, sei eine begrenzte und differenzierte Speicherung von Daten mit begrenztem Zugang möglich.
Kommentar hinterlassen