Die Kosten gehen dann natürlich in solchen Verfahren, die mit einem Freispruch für den Angeklagten enden, immer zu Lasten der Staatskasse. Zusätzlich ist Michael Turgut für die Zeit der U-Haft als auch für die erlittenen Hausdurchsuchungen ebenfalls zu entschädigen.
Nun, das ist sicherlich dann Nebensache für Michael Turgut, denn Hauptsache für ihn wird sein, dass das Verfahren so für ihn geendet ist.
Michael Turgut war von Beginn an der Überzeugung, dass er in diesem Prozess auch frei gesprochen wird. Der angebliche Tatzeitraum, den die Hofer Staatsanwaltschaft hier zur Anklage gebracht hatte, ist dann auch sicherlich zu lange her, als dass sich Zeugen noch genau an wichtige Dinge erinnern könnten.
Genau deshalb hatten auch wir erhebliche Zweifel an einer Verurteilung geäußert.
Für Michael Turgut ist das aber auch nur ein Etappensieg, denn es gibt ein weiteres Verfahren, in dem Michael Turgut derzeit noch auf eine Entscheidung des BGH wartet. Hier war er zu einem Urteil des Hofer Landgerichtes vor dem BGH in Revision gegangen. Ob der BGH diese Revision zulässt, ist aktuell noch nicht entschieden.
Auch in diesem Verfahren ist Michael Turgut dann überzeugt, bei einer Neuauflage des Verfahrens ein völlig anderes Urteil bekommen zu können. Nun bleibt die Entscheidung des BGH erst einmal abzuwarten.
Es ist ruhiger um M.T. geworden. Es ist der erste Kommentar über einen bedeutsamen Kapitalanlegerfall. Damit geht die Jura allerdings in die nächste Runde. Die zu unrecht erlittene Untersuchungshaft und der Prozess haben objektiv viel Umsatz und Reputation MT gekostet. Wer zahlt diese Kosten? Die Entschädigung für die Ermittlungsmassnahmen sind dagegen nur noch winzige Beträge. Diebewertung wird auch hier dranbleiben.