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Hoffnung für Magie in Hoppegarten – Stellungnahme des Veranstalters

chriswanders (CC0), Pixabay
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Natürlich veröffentlichen wir gerne auch Stellungnahmen von Betroffenen, wenn wir über deren Unternehmen eine Veröffentlichung vorgenommen haben. Über die sachliche Richtigkeit können wir nichts sagen.

Sehr geehrter Herr Thomas Bremer,

Sie schreiben auf Ihrer Website

https://www.diebewertung.de/weihnachtsmarkt-der-jens-schmidt-gmbh-in-berlin-hoppegarten-abgesagt/

in der Überschrift, dass das Wunderland („Weihnachtsmarkt“) abgesagt wurde – dem ist nicht so!

Und auch andere von Ihnen ausgeführten Sachverhalte stimmen nicht.

Zum Beispiel sind wir kein Weihnachtsmarkt – wir sind ein Freizeitpark.

Anbei für Sie die heutige Pressemitteilung und diese Info noch:

Das Gericht hat heute den Eingang des Eilantrages bestätigt und die Gemeinde Hoppegarten gebeten, sehr kurzfristig dazu Stellung zu nehmen.

Wir bauen weiter auf und hoffen, wie geplant, am Montag, den 22. November öffnen zu können.

Danke und beste Grüße

Gritt Ockert

Veranstalter hält weiter fest an der Durchführung vom
„Magischen WinterWunderland Berlin-Brandenburg“
auf der Rennbahn Hoppegarten

 

BERLIN-BRANDENBURG – „Gemeinde Hoppegarten kann „WinterWunderland“
wegen massiver Sicherheitsbedenken nicht genehmigen“, heißt es am
17.11.2021 auf der Website der Gemeinde Hoppegarten www.gemeindehoppegarten.
de. Die Festsetzung des Spezialmarktes „WinterWunderland“
wurde abgelehnt. Konkret angeführt werden u.a. Sicherheitsbedenken beim
Regeln großer Besucherströme ab 5.000 Personen sowie die Verkehrslenkung
des Individualverkehrs.

Veranstalter Jens Schmidt hält weiter fest daran, den temporären neuen
Freizeitpark „Das magische WinterWunderland“ mit zauberhaften Lichtilluminationen,
weihnachtlichen Fahrgeschäften, Familien-Angeboten und kostenlosen
Attraktionen im besinnlichen Ambiente auf dem 100.000 qm großen
Gelände der Rennbahn durchführen zu können:

„Wir haben uns mit den Ablehnungsgründen befasst und sind der Auffassung,
dass die Bedenken der Gemeinde nicht zutreffen“, erklärt Schmidt. Er
geht daher gegen die ablehnende Entscheidung der Gemeinde gerichtlich
vor. Rechtsanwalt Geßner von der Potsdamer Anwaltskanzlei DOMBERT
Rechtsanwälte, die sich u.a. mit Fragen des Veranstaltungsrechts befasst,
hat daher Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht.
Bestärkt sehen sich Veranstalter Schmidt und Rechtsanwalt Geßner aufgrund
der Prüfung des Sicherheits- und Hygienekonzepts durch den hinzugezogenen
Berater Burkhard Strelow aus Cottbus.

Der Sachverständige, der bundesweit zu Sicherheitskonzepten für Großveranstaltungen berät, attestiert, dass das Sicherheits- und Hygienekonzept geeignet sei, Veranstaltungsteilnehmende vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Auch die
verkehrlichen Belange sieht er als hinreichend geklärt an.

Seine Empfehlungen hat der Veranstalter zwischenzeitlich in seinem Konzept berücksichtigt und die Unterlagen auch der Gemeinde übermittelt.

„Im Sinne der Kinder, Familien und vielen Besucher, die sich auf eine magisch-
wunderbare Zeit im Wunderland freuen, hoffen wir daher weiter auf
die Zusage der Gemeinde. Unser Gesprächsangebot zu weiteren Überlegungen
und Schritten der Einigung besteht nach wie vor“, so Jens Schmidt.
Märchenwald, Eislaufbahn, Lichter-Show, Kinderkarussells, Riesenrad, XXLAdventskalender, Weihnachtsmannhaus, Kinderprogramm, gebrannte Mandeln
und Winzerglühwein – die Vorbereitungen für das WinterWunderland in
Hoppegarten laufen weiter auf Hochtouren.

Zahlreiche Schausteller, Händler, Künstler sowie Gastronomen aus ganz
Deutschland und weiteren Ländern Europas bereiten hoffnungsvoll und in
großer Vorfreude alles mit viel Liebe zum Detail vor. Für einen guten Start
des Wunderlandes am Montag, den 22. November.

Die Öffnungszeiten: 22.11.2021 bis 02.01.2022; Montag-Donnerstag 12-21
Uhr, Freitag 12-22 Uhr, Samstag 10-22 Uhr, Sonntag 10-21 Uhr. Eintritt:
Erwachsene 3 Euro, Kinder (3-14 Jahre) 2 Euro. Tickets gibt es an der
Tageskasse.

Mehr Informationen: www.winterwunderland-berlin.de

 

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