Ja, die gibt es wohl in der Tat, denn auch bei so manchem Time Sharing Anbieter soll die Widerufsbelehrung nicht in Ordnung gewesen sein, heißt auch hier könnte das „ewige Widerrusfrecht“ zur Anwendung kommen können. Das werden sicherlich viele Time Sharing Kunden noch nicht wissen. Wir hatten am Freitag dazu ein gespräch mit Rechtsanwältin Britta Pupke von der Kanzlei Linnemann aus Radebeul die uns genau das dann nocheinmal bestätigt hat. Auch die Kanzlei von Rechtsanwältin Pupke vertritt wohl auch schon den einen oder anderen Kunden aus dem Timesharing Bereich. Um herauszufinden ob der Vertarg den der Kunde abgeschlossen hat zu den anfechtbaren Verträgen gehört sso Britta Pupke, muss man sich diese Verträeg sicherlich genau anschauen und prüfen. In den bisher der Kanzlei von Rechtsanwältin Pupke bekanntgewordenen Verträgen, waren das rund 40% der Verträge die eine solche anfechtbare Widerufsbelehrung enthalten haben. Eine interessante Möglichkeit für die Kunden aus dem Vertrag herauszukommen und auch bereits gezahlte Gelder zurückzubekommen. Einer der bekannten Timesharing Anbieter ist das Unternehmen HAPIMAG. Vielen sicherlich bekannt. In Deutschland soll es ca. 200.000 abgeschlossene Timesharing Verträge geben.
- Anlegerschutz Britta Pupke
- ARTEKASA
- Bellevue Alm Hotelbetriebs GmbH
- Ferienclub Erlenbruck e.V.
- HOLIDAY POINTS GmbH
- Inmobiliaria Adarra
- Klaus Otten O.K. Marketing + Consultants
- LifetimeXperience
- Mondi
- MONDI-HOLIDAY GmbH & Co. KG
- RBG TIROLENSIS SRL (GmbH)
- Timesharing Widerruf
- Timesharing Widerruf Rechtsanwältin Britta Pupke
- Timeshraing Widerruf
Kommentar hinterlassen